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   FG München, 30.06.1992 - 16 K 4178/91   

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FG München, 30.06.1992 - 16 K 4178/91 (https://dejure.org/1992,8461)
FG München, Entscheidung vom 30.06.1992 - 16 K 4178/91 (https://dejure.org/1992,8461)
FG München, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - 16 K 4178/91 (https://dejure.org/1992,8461)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1993, 901
  • EFG 1993, 214
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    c) Nach diesen Grundsätzen sind Peripherie-Geräte einer Computer-Anlage in der Regel zwar selbständig bewertungsfähig, aber nicht selbständig nutzungsfähig und damit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter; denn die einzelnen Komponenten einer PC-Anlage sind ihren technischen Eigenschaften nach auf ein Zusammenwirken angelegt und verlieren mit einer Trennung von den übrigen Geräten regelmäßig ihre eigene Nutzungsfähigkeit (so auch FG München, Urteil vom 30. Juni 1992 16 K 4178/91, EFG 1993, 214; Werndl in K/S/M, § 6 Rdnr. I 100; Kleinle in H/H/R, § 6 EStG Rz. 1300; Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 6 Rz. 462; Macher, DStZ 2002, 315, 317).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2001 - 5 K 1249/00

    Aufwendungen für einen häuslichen PC

    Während das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 28. Oktober 1999 (a. a. O.) ohne weitere Begründung die Aufwendungen für einen Monitor in Höhe von 650,-- DM als geringwertiges Wirtschaftsgut behandelt hat, verneint das Finanzgericht München (Urteil vom 30. Juni 1992 16 K 4178/91, EFG 1993, 214 und vom 13. Mai 1997 13 K 1488/96, NJW 1998, 1432) die selbständige Nutzbarkeit von Komponenten einer Computeranlage wie z. B. Drucker und Monitor.

    Auf der anderen Seite verleiht die Austauschbarkeit der einzelnen Elemente sowie der Anschluss mehrerer Komponenten an zentrale Einheiten im Wege einer sogenannten Vernetzung den verbundenen Komponenten nicht das Merkmal einer selbständigen Nutzbarkeit (BFH vom 15. März 1991 III R 57/86, BStBl II 1991, 682; vgl. auch Finanzgericht München vom 30. Juni 1992 16 K 4178/91, EFG 1993, 214).

  • BFH, 25.11.1999 - III R 77/97

    Investitionszulage für Datenkabel

    Soweit Kabel nicht fester Bestandteil der Peripheriegeräte seien, sondern der verlängerten Verbindung mit der Zentraleinheit dienten, seien sie zwar selbständig bewertungsfähig, nicht aber selbständig nutzungsfähig (vgl. Urteil des FG München vom 30. Juni 1992 16 K 4178/91, EFG 1993, 214, rkr.).

    Das FA geht selber zutreffend davon aus, dass Kabel, die als Verlängerung der Verbindung der Peripheriegeräte mit der Zentraleinheit genutzt werden, zwar selbständig bewertungsfähig, nicht jedoch selbständig nutzungsfähig, mithin keine geringwertigen Wirtschaftsgüter, sind (vgl. auch Urteil des FG München in EFG 1993, 214, rkr.; Zitzmann, Zulagen für Investitionen in den neuen Bundesländern, 5. Aufl., Rz. 61; ebenfalls Rundverfügung der OFD Berlin in Einkommensteuerkartei, § 19 BerlinFG, "bewegliche Wirtschaftsgüter", Tz. 3.2; ferner allgemein zu den Voraussetzungen eines geringwertigen Wirtschaftsgutes BFH-Urteil vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, m.w.N.).

  • FG München, 25.09.2007 - 5 K 2929/07

    Abzugsfähige Kosten bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen des

    Nach der Rechtsprechung stellt die standardmäßige Ausrüstung eines PC- Arbeitsplatzes mit Zentraleinheit, Bildschirm, Tastatur und Maus etc. ein einheitliches Wirtschaftgut dar (BFH-Urteil vom 19.02.2004 VI R 135/01, BStBl II 2004, 958, Urteil des Finanzgerichts München vom 30.06.1992 16 K 4178/91, EFG 1993, 214).
  • FG Hamburg, 14.03.2002 - VI 147/00

    Werbungskostenabzug bei einem Lehrer für Arbeitsmittel u.a.

    Dies ist bei dem hier streitigen Computer-Zubehör nicht der Fall (vgl. FG München Urteil vom 30.06.1992, 16 K 4178/91, EFG 1993, 214; z.T. a.A. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.9.2001,5 K 1249/00, EFG 01, 1595 bzgl. Monitor und Scanner; dazu auch Anm. Siegers, EFG 01, 1598 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.11.1995 - 1 K 1480/93

    Einkommensteuer; geringwertige Wirtschaftsgüter bei Taschencomputern

    Eine solche Verbindung zur gemeinsamen Nutzung mag zwar im allgemeinen bei Komponenten einer Computeranlage vorliegen (Urteil des FG München vom 30. Juni 1992 16 K 4178/91 , EFG 1993, 214), bestand hier jedoch hinsichtlich der Speicherkarte nicht.
  • FG München, 13.05.1997 - 13 K 1488/96

    Entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften über die Bewertungsfreiheit für den

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  • FG Rheinland-Pfalz, 08.11.1995 - 1 K 1480/33

    Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Werbungskosten bei den Einkünften aus

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