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   FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 16 K 589/04 E   

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FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 16 K 589/04 E (https://dejure.org/2006,18860)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2006 - 16 K 589/04 E (https://dejure.org/2006,18860)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 16 K 589/04 E (https://dejure.org/2006,18860)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Einkommensteuerfestsetzung zusammenveranlagter Eheleute; Ausgestaltung der Abzugsfähigkeit von weiteren Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eines Ehepartners; Anforderungen an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1
    Doppelte Haushaltsführung; Wohnsitzverlegung; Zweitwohnung; Verlegung des Familienwohnsitzes; Veranlassungszusammenhang - Verlegung des Familienwohnsitzes für Annahme einer doppelten Haushaltsführung grundsätzlich unschädlich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlegung des Familienwohnsitzes für Annahme einer doppelten Haushaltsführung grundsätzlich unschädlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung - Verlegung des Familienwohnsitzes grundsätzlich unschädlich

  • IWW (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung - Verlegung des Familienwohnsitzes grundsätzlich unschädlich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung einer doppelten Haushaltsführung bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen dritten Ort; Voraussetzungen für die Annahme einer doppelten Haushaltsführung; Fristberechnung bei Bekanntgabepflicht eines Rechtsmittelbescheides an einen ...

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 563
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - IV 906/96

    Abgrenzung von Begründung und Beibehaltung sowie von beruflicher und privater

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 16 K 589/04
    Der Beklagte beruft sich auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 29.3.1993 15 K 147/91, (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1993, 573) und auf das Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 6.11.2001 IV 906/96 (EFG 2002, 319).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Ansicht des FG Schleswig-Holstein in dem von dem Beklagten angeführten Urteil vom 6.11.2001 IV 906/95 (EFG 2002, 319) zu folgen ist, wonach bei einer zeitgleichen Verlegung von Familienwohnsitz und Arbeitsstelle auf die zur Gründung des zweiten Hausstandes führenden Beweggründe abzustellen ist.

  • FG München, 29.03.1993 - 15 K 147/91
    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 16 K 589/04
    Der Beklagte beruft sich auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 29.3.1993 15 K 147/91, (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1993, 573) und auf das Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 6.11.2001 IV 906/96 (EFG 2002, 319).

    Dem ebenfalls von dem Beklagten genannten Urteil des FG München vom 29.3.1993 15 K 147/91, EFG 1993, 573, kann insoweit gefolgt werden, als ein Wohnsitzwechsel Anlass zur Prüfung des fortbestehenden Veranlassungszusammenhanges bieten kann und die Ursachenkette nicht unterbrechen darf.

  • BFH, 13.05.2004 - IV R 56/02

    Anwendung des § 108 Abs. 3 AO bei der Zugangsvermutung nach § 122 Abs. 2 AO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 16 K 589/04
    Zwar würde eine Postaufgabe noch am 23.12.2003 gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO die so genannte Bekanntgabevermutung ausgelöst haben, wonach ein Verwaltungsakt bei einer Übermittlung im Geltungsbereich dieses Gesetzes am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post, im Falle der Kläger unter Berücksichtigung der Weihnachtsfeiertage und des Wochenendes (dazu: Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 13.5.2003 IV R 56/02, Bundessteuerblatt -BStBl- Teil II 2003, 898) am 29.12.2003, als bekannt gegeben gilt.
  • BFH, 27.11.2002 - X R 17/01

    Zugang der Einspruchsentscheidung; Richtigkeit des Postaufgabedatums

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 16 K 589/04
    Jedoch haben sich aus den konkreten Umständen und dem Vorbringen der Kläger sowie der Zeugenaussage, wie auch der Beklagtenvertreter zugestanden hat, Zweifel an der Zugangsvermutung ergeben (vgl. zu den Anforderungen an die Substantiierung der Zweifel: BFH Urteil vom 17.6.1997 IX R 79/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1997, 828; BFH Urteil vom 27.11.2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 586 und FG Hamburg Beschluss vom 29.1.2001 II 33/00, JURIS STRE200171271, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 17.06.1997 - IX R 79/95

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Entscheidung über einen außergerichtlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 16 K 589/04
    Jedoch haben sich aus den konkreten Umständen und dem Vorbringen der Kläger sowie der Zeugenaussage, wie auch der Beklagtenvertreter zugestanden hat, Zweifel an der Zugangsvermutung ergeben (vgl. zu den Anforderungen an die Substantiierung der Zweifel: BFH Urteil vom 17.6.1997 IX R 79/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1997, 828; BFH Urteil vom 27.11.2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 586 und FG Hamburg Beschluss vom 29.1.2001 II 33/00, JURIS STRE200171271, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 25.01.2001 - II 33/00

    Voraussetzungen der Widerlegbarkeit der Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 16 K 589/04
    Jedoch haben sich aus den konkreten Umständen und dem Vorbringen der Kläger sowie der Zeugenaussage, wie auch der Beklagtenvertreter zugestanden hat, Zweifel an der Zugangsvermutung ergeben (vgl. zu den Anforderungen an die Substantiierung der Zweifel: BFH Urteil vom 17.6.1997 IX R 79/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1997, 828; BFH Urteil vom 27.11.2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 586 und FG Hamburg Beschluss vom 29.1.2001 II 33/00, JURIS STRE200171271, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 18 K 3223/05

    Doppelte Haushaltsführung; Berufstätige Ehepartner; Beschäftigungsort;

    Hiernach wird eine doppelte Haushaltsführung nicht allein dadurch beendet, dass der Steuerpflichtige seinen Familienhausstand innerhalb desselben Ortes verlegt (ähnlich FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Januar 2006 16 K 589/04 E, EFG 2006, 563).
  • FG München, 22.10.2008 - 1 K 4247/06

    Überprüfung der beruflichen oder privaten Veranlassung zur Begründung einer

    Auch insoweit wird somit die aus privaten Gründen getroffene Entscheidung des Klägers, den Familienwohnsitz ab dem Jahr 2002 auf Dauer nach V zu verlegen, nicht durch den beruflichen Anlass des Arbeitsplatzwechsels des Klägers nach M mit der Folge überlagert, dass dessen ab dem ... 2002 begründete doppelte Haushaltsführung als beruflich veranlasst in dem dargelegten Sinn beurteilt werden könnte (vgl. hierzu auch Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. Januar 2006 16 K 589/04 E, EFG 2006, 563).
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