Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 09.06.2011

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 16 K 72/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30217
FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 16 K 72/10 (https://dejure.org/2010,30217)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2010 - 16 K 72/10 (https://dejure.org/2010,30217)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2010 - 16 K 72/10 (https://dejure.org/2010,30217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Regelsteuersatz für Lieferung von levitiertem Wasser in Glasflaschen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 1 UStG; § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG; § 6 Abs. 1 EichG
    Anwendbarkeit des Regelsteuersatzes der Umsatzsteuer auf levitiertes Wasser in nicht versiegelten Glasflaschen als Fertigpackungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12 Abs. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1
    Umsatzsteuer: Steuersatz für sog. levitiertes Wasser

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: Steuersatz für sog. levitiertes Wasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 672
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.08.2006 - V R 17/04

    Steuersatz für Lieferung von Trinkwasser in verschlossenen 22,5 l-Behältnissen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 16 K 72/10
    Nach der Rechtsprechung (BFH Urteil vom 24. August 2006 BStBl. II 2007, 146) entspricht der Begriff der "Fertigpackung" in der Anlage 2 zum UStG der Legaldefinition der Fertigpackung in § 6 Abs. 1 Eichgesetz.
  • FG Schleswig-Holstein, 18.12.2013 - 4 K 91/11

    Keine Steuersatzermäßigung für die Lieferung von levitiertem Wasser in als

    Der Begriff der Fertigpackung bestimmt sich nach § 6 Abs. 1 EichG (Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. August 2006 V R 17/04, Bundessteuerblatt II 2007, 146; Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 16. September 2010  16 K 72/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 672).

    Eine Versiegelung des Flaschendeckels ist daher nicht erforderlich (Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2011, 672).

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Rechtsprechung
   VG Berlin, 09.06.2011 - 16 K 72.10 V   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29955
VG Berlin, 09.06.2011 - 16 K 72.10 V (https://dejure.org/2011,29955)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.06.2011 - 16 K 72.10 V (https://dejure.org/2011,29955)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 16 K 72.10 V (https://dejure.org/2011,29955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2011 - 16 K 72.10
    Ob danach ein Ausnahmefall vorliegt, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - juris Rn. 27 sowie Urteil vom 30.04.2009 - 1 C 3.08 - juris Rn. 13f.).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2011 - 16 K 72.10
    Ob danach ein Ausnahmefall vorliegt, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - juris Rn. 27 sowie Urteil vom 30.04.2009 - 1 C 3.08 - juris Rn. 13f.).
  • VG Berlin, 23.09.2011 - 14 K 307.10

    Elternnachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

    Das Gericht nimmt insoweit Bezug auf die nachfolgenden Ausführungen der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Urteil vom 11. November 2010 - VG 15 K 153.10 V - in einem parallel gelagerten Fall (vgl. auch Urteil vom 11. Februar 2011 - VG 28 K 185.10 V - Urteil vom 23. Februar 2011 - VG 23 K 194.10 V - Urteil vom 12. April 2011 - VG 35 K 37.11 V -, Urteil vom 9. Juni 2011 - VG 16 K 72.10 -):.

    Ein Ausnahmefall ist auch nicht deshalb anzunehmen, weil andernfalls der europarechtlich begründete Nachzugsanspruch der Eltern eines anerkannten minderjährigen Flüchtlings aus § 36 Abs. 1 AufenthG faktisch unterlaufen würde (so aber VG Berlin, Urteil vom 12. April 2011 - VG 35 K 37.10 - wie hier: VG Berlin, Urteil vom 9. Juni 2011 - VG 16 K 72.10 - Beschluss vom 13. Dezember 2010 - VG 28 K 185.10 (PKH), bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2011 - OVG 3 M 1.11 -).

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