Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 04.02.2016 - 16 L 221/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1321
VG Gelsenkirchen, 04.02.2016 - 16 L 221/16 (https://dejure.org/2016,1321)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 04.02.2016 - 16 L 221/16 (https://dejure.org/2016,1321)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 16 L 221/16 (https://dejure.org/2016,1321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,1321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gänsereiten Reiterspiel Spiel Gans totes Tier lebendes Tier Tierschutz Töten vernünftiger Grund Hauptzweck Nebenzweck Essen Verzehr Tradition Traditionspflege Tierkörper Attrappe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gänsereiten; Reiterspiel; Spiel; Gans; totes Tier; lebendes Tier; Tierschutz; Töten; vernünftiger Grund; Hauptzweck; Nebenzweck; Essen; Verzehr; Tradition; Traditionspflege; Tierkörper; Attrappe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Antrag auf Untersagung des Tötens von Gänsen durch Bochumer Gänsereiterclub abgelehnt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bochumer Tradition: Tiere dürfen fürs "Gänsereiten" getötet werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Untersagung des Tötens von Gänsen durch Bochumer Gänsereiterclub abgelehnt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 24.07.2009 - 1 Ss 235/09

    Zur Tötung zweier Kaninchen im Rahmen einer künstlerischen Vorführung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.02.2016 - 16 L 221/16
    Mit dem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall, vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 1 Ss 235/09 - auf den der Antragsteller hingewiesen hat, ist der vorliegende Fall - abgesehen davon, dass es sich in diesem Bereich ohnehin stets um Einzelfälle handelt - schon deswegen nicht vergleichbar, weil dort - anders als hier - die Tötung des Tieres Teil der öffentlichen Veranstaltung war und zudem nicht fachgerecht erfolgte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht