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   VG Potsdam, 19.08.2003 - 16 L 793/01   

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VG Potsdam, 19.08.2003 - 16 L 793/01 (https://dejure.org/2003,68695)
VG Potsdam, Entscheidung vom 19.08.2003 - 16 L 793/01 (https://dejure.org/2003,68695)
VG Potsdam, Entscheidung vom 19. August 2003 - 16 L 793/01 (https://dejure.org/2003,68695)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Thüringen, 29.01.2007 - 4 KO 759/05

    Kommunalaufsichtsrecht; Frischwassermaßstab als geeigneter Maßstab für

    Bei diesen tatsächlichen Gegebenheiten ist der Frischwassermaßstab als Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Beseitigungsgebühr nach Maßgabe des Äquivalenzprinzips geeignet und zulässig, weil davon ausgegangen werden kann, dass von der Menge des bezogenen Frischwassers auch auf den Umfang der erbrachten Entsorgungsleistung für die Fäkalschlammentsorgung aus den im Verbandsgebiet des Klägers üblichen Kleinkläranlagen geschlossen werden kann (so im Ergebnis auch VG Magdeburg, Urteil vom 08.03.2005 - 4 A 57/03 - zitiert nach Juris; VG Köln, Urteil vom 12.02.1985 - 14 K 2187/84 - ZKF 1986, 133; VG Potsdam, Beschluss vom 19.08.2003 - 16 L 793/01 - LKV 2004, 376; Schulte/Wiesemann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 356d zu § 6; Stieger, LKV 2004, 352).

    Überdies verringert die Anknüpfung an den Frischwasserbezug die ansonsten bei der Anwendung des Mengenmaßstabs bestehende Gefahr, die Abfuhrmenge des Fäkalschlamms durch eine illegale Abwasserbeseitigung (z. B. durch zusätzlich geschaffene Schmutzwasserabflüsse oder die Teilentleerung der Kleinkläranlage) zu reduzieren (vgl. hierzu auch VG Potsdam, Beschluss vom 19.08.2003 - 16 L 793/01 - a. a. O.; VG Köln, Urteil vom 12.02.1985 - 14 K 2187/84 - a. a. O.).

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