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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 17.07.2007 - 16 O 106/07   

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https://dejure.org/2007,31456
LG Saarbrücken, 17.07.2007 - 16 O 106/07 (https://dejure.org/2007,31456)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.07.2007 - 16 O 106/07 (https://dejure.org/2007,31456)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 16 O 106/07 (https://dejure.org/2007,31456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vereinsrecht - Einsicht in die Mitgliederliste und Herausgabe der Mitgliedsanschriften

  • winheller.com PDF

    Recht eines Vereinsmitglieds auf Überlassung einer Abschrift der Mitgliederliste; Wirksamkeit eines Vereinsbeschlusses wegen Verwirkung nicht mehr angreifbar; Unwirksamkeit von Wahlen bei Verstößen gegen das Gebot der Chancengleichheit

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - Wann besteht das Recht zur Einsicht in die Mitgliederliste?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.07.2007 - 16 O 106/07
    Der Verein muss vielmehr den sicheren Nachweis führen, dass der beanstandete Beschluss nicht auf dem Mangel beruht (vgl. Urteil des BGH vorn 09.11.72, Az. II ZR 63/71, NJW 1973, 235; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 7. Aufl. Rn. 586).

    Aus diesem Grund gebietet es die aus dem Vereinsverhältnis resultierende Treuepflicht, dass die rechtliche Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen innerhalb angemessener, jedenfalls aber beschränkter Zeit einer Klärung zugeführt wird (vgl. Urteil des BGH vom 09.11.72, Az. II ZR 63/71, NJW 1973, 235).

  • VGH Bayern, 05.10.1998 - 21 ZE 98.2707
    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.07.2007 - 16 O 106/07
    Das privatrechtliche Vereinsrecht gibt den Mitgliedern von Vereinen einen durchsetzbaren Anspruch auf Einsicht in die Mitgliederliste und Herausgabe einer Abschrift mit deren Anschriften (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vorn 05.10.98, Az.: 21 ZE 98.2707" 21 CE 98.2707; Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 16 Aufl., Rn. 336, rn.w.N.).

    Dies fordert von ihm auch, dass er den anderen Mitgliedern bei berechtigtem Interesse derselben den Kontakt mit ihm durch Angabe seiner Personalien ermöglicht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vorn 05.10.98, Az.: 21 ZE 98.2707, 21 CE 98.2707, insbesondere Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein1 18 Aufl., Rn. 338).

  • OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05

    Unwirksamkeit einer Satzungsbestimmung zum Stimmrecht von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.07.2007 - 16 O 106/07
    Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf das Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az. 16 O 231/05), sowie das Urteil des Oberlandesgerichts des Saarlandes (Az. 1 U 636/05-218).

    Diese waren - wie das Landgericht Saarbrücken durch Urteil vorn 18.10.05 (Az.: 16 O 231/05) festgestellt und das OLG des Saarlandes mit Urteil vorn 15.11.2006 (Az.: 1 U 636/05-218-) bestätigt hat - zur Wahl nicht berechtigt, da § 8 Nr. 8 Satz 2 der Satzung des Beklagten, wonach die Mitglieder des Gewerbeverbandes S. als Mitglieder des Verbandes gelten, unwirksam war.

  • VG Saarlouis, 01.12.2006 - 11 K 271/05

    Umfang der Möglichkeit der Erteilung von Auskünften über Daten von Gruppen von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.07.2007 - 16 O 106/07
    Jeder Kandidat, der sich zur Wahl stellt, hat ein wahlbezogenes lnformationsbedürfnis (vgl. VG des Saarlandes vom 12.12.06, AZ: 11 K 271/05).
  • OLG Hamm, 10.06.1996 - 8 U 150/95

    Aberkennung einer Verbandsmitgliedschaft eines Taubenzüchters; Erhebung des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.07.2007 - 16 O 106/07
    Ihre Ungültigkeit kann vielmehr durch eine grundsätzlich nicht fristgebundene Feststellungsklage geltend gemacht werden (OLG Hamm, Urteil vom 10.06.96, Az.: 8 U 150/95, NJW-RR 1997, 989 m.w..N.).
  • LG Düsseldorf, 23.08.2006 - 12 O 458/05

    Guthaben auf Prepaid-Handykarten dürfen nicht verfallen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.07.2007 - 16 O 106/07
    Das Gericht hat die Akten 12 O 458/05 des Landgerichts Kiel sowie die Akten 16 O 231/05 des Landgerichts Saarbrücken beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2008 - 1 U 450/07

    Beweislastverteilung bei Prozessvoraussetzung - Anspruch auf Herausgabe eines

    Auf die Erstberufung des Beklagten wird das am 17. Juli 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 16 O 106/07 - in Ziffer 1. des Tenors teilweise dahingehend abgeändert, dass der Klageantrag zu 2. abgewiesen wird.
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 05.06.2007 - 16 O 106/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17533
LG Berlin, 05.06.2007 - 16 O 106/07 (https://dejure.org/2007,17533)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.06.2007 - 16 O 106/07 (https://dejure.org/2007,17533)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 16 O 106/07 (https://dejure.org/2007,17533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Springer darf Teile seiner AGB für freie Journalisten nicht verwenden

  • preubohlig.de (Leitsatz)

    Inhaltskontrolle von Honorarregelung für Zeitungen und Zeitschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2007, 588
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 81/80

    Honorarbedingungen: Sendevertrag

    Auszug aus LG Berlin, 05.06.2007 - 16 O 106/07
    Der BGH habe in seiner Entscheidung "Honorarbedingungen: Sendevertrag", abgedruckt in GRUR 1984, S. 45 der abstrakten Inhaltskontrolle von Lizenzverträgen enge Grenzen gesetzt, die nach wie vor Gültigkeit beanspruchten.

    Die Antragsgegnerin kann dieser Beurteilung mit Erfolg weder die Entscheidung des BGH in GRUR 1984, S. 45 - Honorarbedingungen: Sendevertrag - noch die Erwägung entgegen halten, dass das UrhG die Zahlung eines einheitlichen Betrages als Abgeltung für alle Nutzungsarten nicht verbiete, wobei die Höhe des Zahlbetrages als Leistungsbeschreibung der gerichtlichen Inhaltskontrolle entzogen sei.

    Leistungsbeschreibungen, d.h. die Festlegung des Inhalts der vereinbarten Leistung und der dafür zu erbringenden Gegenleistung sind als Ausdruck der allgemeinen Vertragsfreiheit einer Überprüfung durch die Gerichte entzogen (Fuchs in Ulmer, Brandner, Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., Rdnr. 6 zu § 307; BGH GRUR 1984, S. 45, 48 - Honorarbedingungen: Sendevertrag -).

  • KG, 03.04.2007 - 5 W 73/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bestimmtheit einer Klausel zu

    Auszug aus LG Berlin, 05.06.2007 - 16 O 106/07
    Die Kammer folgt hier der Auffassung des Kammergerichts aus dem Beschluss vom 03.04.2007 - 5 W 73/07 -, wonach keine Differenzierung danach vorzunehmen ist, wann sich die beanstandete AGB-Regelung auswirkt (so aber OLG Hamburg, OLGR 2007, 149 - zitiert nach juris -), insbesondere, ob sie nur eine bloße Informationspflicht aufstellt oder eine zivilrechtliche Unwirksamkeitsfolge ausspricht.
  • OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06

    Wettbewerbsrecht: Verbraucherschützende Normen als Marktverhaltensregelungen und

    Auszug aus LG Berlin, 05.06.2007 - 16 O 106/07
    Die Kammer folgt hier der Auffassung des Kammergerichts aus dem Beschluss vom 03.04.2007 - 5 W 73/07 -, wonach keine Differenzierung danach vorzunehmen ist, wann sich die beanstandete AGB-Regelung auswirkt (so aber OLG Hamburg, OLGR 2007, 149 - zitiert nach juris -), insbesondere, ob sie nur eine bloße Informationspflicht aufstellt oder eine zivilrechtliche Unwirksamkeitsfolge ausspricht.
  • OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10

    Rahmenvereinbarung für freie Journalisten: Inhaltskontrolle von

    Ob die Vorschrift des § 34 Abs. 1 Satz 1 UrhG formularmäßig abbedungen werden kann, ist allerdings umstritten (hiergegen äußern Bedenken Schricker/Loewenheim aaO., § 34 Rn. 28 mwN.; Dreier/ Schulze aaO., § 34 Rn. 51; für die Zulässigkeit einer entsprechenden Klausel sprechen sich aus Wandtke/Grunert in: Wandtke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl. 2009, § 34 Rn. 9; Jan Bernd Nordemann in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl. 2008, § 34 Rn. 41; so auch LG Berlin ZUM-RD 2008, 18, 23; LG Hamburg, Urteil vom 22.09.2009 -312 O 456/09, S. 26 - Anl. K 2).
  • LG Hamburg, 04.05.2010 - 312 O 703/09

    Urhebervertragsrecht: Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Verlages

    Der durch das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 22.3.2002 eingefügte § 11 Satz 2 UrhG enthält den seit jeher im gesamten Urheberrecht geltenden Grundsatz, dass der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen zu beteiligen ist, der aus seinem Werk gezogen wird, und zwar bei jeder einzelnen Nutzung des Werkes (LG Berlin, ZUM-RD 2008, 18, 19; LG Berlin, Urteil v. 9.12.2008 - 16 O 8/08, 12 mwN).

    Gerade die jetzt in Form von § 11 Satz 2 UrhG vorliegende Äußerung des Gesetzgebers zum Grundsatz angemessener Beteiligung des Urhebers erfordert jedoch diesbezüglich aus den genannten Gründen eine ergänzende Betrachtungsweise (LG Berlin, ZUM-RD 2008, 18, 20).

  • LG Hamburg, 22.09.2009 - 312 O 411/09

    Urheberrechtsverletzung: Vereinbarung eines Pauschalhonorars für freie Fotografen

    Der durch das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 22.3.2002 eingefügte § 11 Satz 2 UrhG enthält den seit jeher im gesamten Urheberrecht geltenden Grundsatz, dass der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen zu beteiligen ist, der aus seinem Werk gezogen wird, und zwar bei jeder einzelnen Nutzung des Werkes (LG Berlin, ZUM-RD 2008, 18, 19; LG Berlin, Urteil v. 9.12.2008, 16 O 8/08, S. 12 mwN).

    Gerade die jetzt in Form von § 11 Satz 2 UrhG vorliegende Äußerung des Gesetzgebers zum Grundsatz angemessener Beteiligung des Urhebers rechtfertigt eine ergänzende Betrachtungsweise (LG Berlin, ZUM-RD 2008, 18, 20).

  • LG Hamburg, 01.06.2010 - 312 O 224/10

    LG Hamburg untersagt auch Honorarbedingungen des Zeit-Verlages //

    Der durch das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 22.03.2002 eingefügte § 11 Satz 2 UrhG enthält den seit jeher im gesamten Urheberrecht geltenden Grundsatz, dass der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen zu beteiligen ist, der aus seinem Werk gezogen wird, und zwar bei jeder einzelnen Nutzung des Werkes (LG Berlin, ZUM-RD 2008, 18, 19; LG Berlin, Urteil v. 9.12.2008 - 16 O 8/08, 12 mwN; vgl. BT-Drs. 14/8058, S. 17).
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