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   LG Berlin, 20.09.2011 - 16 O 134/11   

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https://dejure.org/2011,9522
LG Berlin, 20.09.2011 - 16 O 134/11 (https://dejure.org/2011,9522)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.09.2011 - 16 O 134/11 (https://dejure.org/2011,9522)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. September 2011 - 16 O 134/11 (https://dejure.org/2011,9522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de

    Passagen aus Interviews können urheberrechtlich geschützt sein

  • openjur.de

    §§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 1, 97 Abs. 1, 14 UrhG
    Zum urheberrechtlichen Schutz von Interviews; Miturheberschaft des Interviewpartners; Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts durch Übernahme von Passagen des Interviews

  • schertz-bergmann.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gibt es ein Copyright auf Interviewpassagen? LG Berlin meint, ja!

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82

    Ausschreibungsunterlagen

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2011 - 16 O 134/11
    Ist der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangtes eher Urheberrechtsschutz als solche Texte, bei denen der Stoff durch organisatorische Zwecke oder wissenschaftliche und andere Themen vorgegeben ist; denn dort fehlt der im fraglichen wissenschaftlichen oder sonstigen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise vielfach die urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung (BGH GRUR 1984, 659, 661 - Ausschreibungsunterlagen).
  • BGH, 18.06.1957 - I ZR 39/56

    Ferien vom Ich

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2011 - 16 O 134/11
    Denn auch ein ausschließliches Nutzungsrecht schließt die Aktivlegitimation der Klägerin jedenfalls dann nicht aus, wenn sie ein eigenes schutzwürdiges Interesse ideeller Natur hat (BGH GRUR 1957, 614, 615 - Ferien vom Ich; vgl. ferner etwa v. Wolff in Wandtke/Bullinger aaO § 97 Rn 7).
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 73/78

    Zum urheberrechtlichen Begriff des ausübenden Künstlers

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2011 - 16 O 134/11
    Aus der Entscheidung "Quizmaster" des BGH (GRUR 1981, 419, 420) folgt nichts anderes, da es dort allein um die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Fragen in Interviews ging, was aber nicht ausschließt, dass auch Antworten derartigen Schutz geniessen.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2011 - 16 O 134/11
    Für den Zitatzweck ist allerdings erforderlich, dass eine innere Verbindung zwischen den verwendeten fremden Werken oder Werkteilen und den eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird; Zitate sollen als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden der Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung dienen (BGH, GRUR 2010, 628 Rn. 26 - Vorschaubilder, mwN).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09

    ICE

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2011 - 16 O 134/11
    Diese urheberrechtliche Schrankenregelung dient dem Ziel, die geistige Auseinandersetzung mit fremden Gedanken bzw. schöpferischen Leistungen zu erleichtern (BGH, Urteil vom 07.04.2011 - I ZR 56/09 - ICE, Rn 45 mwN).
  • LG Mannheim, 23.10.1998 - 7 O 44/98
    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2011 - 16 O 134/11
    Die einzelnen Worte und Zeichen genießen grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz (vgl. LG Mannheim ZUM 1999, 659, 660 - Heidelbär, Urheberrechtschutz wurde für das Werbewort "Heidelbär" verneint).
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