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   LG Koblenz, 12.10.2011 - 16 O 145/10   

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LG Koblenz, 12.10.2011 - 16 O 145/10 (https://dejure.org/2011,60533)
LG Koblenz, Entscheidung vom 12.10.2011 - 16 O 145/10 (https://dejure.org/2011,60533)
LG Koblenz, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 16 O 145/10 (https://dejure.org/2011,60533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1310
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Dortmund, 19.11.2014 - 10 O 96/12

    Prospekthaftung, gewinnunabhängige Ausschüttung, Wiederaufleben Außenhaftung

    Die Kläger beantragen (hinsichtlich der Klageanträge zu 1. Und 3.mit den weiter unten aufgeführten Änderungen), 1. die Beklagten zu verurteilen, gesamtschuldnerisch anden Kläger zu 1) EUR 380, 401,16- Kläger zu 2) EUR 17.744,18- Kläger zu 3) EUR 13.714,45- Kläger zu 4) EUR 9.510,03- Kläger zu 5) EUR 22.834,40- die Klägerin zu 6) EUR 31.700,10- Kläger zu 7) EUR 59.565,51- Kläger zu 8) EUR 36.225,77- Klägerin zu 9) EUR 158.500,49- Kläger zu 10) EUR 31.700,10- Kläger zu 11) EUR 31.700,10- Kläger zu 12) EUR 12.680,04- Kläger zu 13) EUR 9.510,03- Kläger zu 14) EUR 13.344,72- Kläger zu 15) EUR 9.510,03- Kläger zu 16) EUR 6.340,02- Klägerin zu 17) EUR 9.510,03- Klägerin zu 18) EUR 6.340,02- Klägerin zu 19) EUR 15.850,05 - Kläger zu 20) EUR 25.306,55- Kläger zu 21) EUR 63.400,20- Kläger zu 22) EUR 89.054,79- Kläger zu 23) EUR 32.932,53- Kläger zu 24) EUR 31.700,10- Kläger zu 25) EUR 22.241,20- Kläger zu 26) EUR 32.932,53jeweils zuzüglich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen, 2. die Beklagten ferner gesamtschuldnerisch zu verurteilen, anden Kläger zu 1) 8.987,75 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 209/09,- den Kläger zu 5) 6.529,45 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen,- die Klägerin zu 6) 3.135,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 53/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 115/11,- Kläger zu 7) 4.848,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 145/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 112/11,- Kläger zu 8) 899, 40 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 38/10,- Kläger zu 10) 837, 52 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 99/10,- Kläger zu 11) 837, 52 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 36/10,- Kläger zu 12) 2.285,70 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 20 O 11/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 140/11,- Kläger zu 13) 1.282,11 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5471/10/ LG Dortmund, AZ: 16 S 4/11,- Kläger zu 15) 791, 86 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5472/10/LG Dortmund, AZ: 16 S 2/11,- Kläger zu 16) 1.241,86 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 409 C 2037/10/LG Dortmund, AZ: 16 S 8/10,- Klägerin zu 17) 2.240,36 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 11 C 1527/10/LG Freiburg, AZ: 12 S 1/11,- Klägerin zu 18) 1.823,14 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 10 C 1526/10/LG Freiburg, AZ: 12 S 2/11,- Klägerin zu 19) 603, 93 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 41/10,- Kläger zu 21) 1.182,74 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 45/10,- Kläger zu 23) 3.135,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 119/10/OLG Hamm, AZ I-8 U 110/11,- Kläger zu 24) 837, 52 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 42/10,zu zahlen, 3. die Beklagten ferner zu verurteilen, gesamtschuldnerischden Kläger zu 1) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 153.387,57 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 18.11.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 209/09,- Kläger zu 4) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 409 C 2036/10/LG Dortmund, AZ 16 S 6/10,- die Klägerin zu 6) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 53/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 115/11,- Kläger zu 7) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 25.564,59 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 145/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 112/11,- Kläger zu 8) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 14.060,53 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 38/10,- Klägerin zu 9) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 65.672,57 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und außergerichtliche Mahnkosten in Höhe von 1.761,08 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins seit 10.04.2010.- Kläger zu 10) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 99/10,- Kläger zu 11) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 36/10,- Kläger zu 12) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 5.112,92 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 20 O 11/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 140/11,- Kläger zu 13) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5471/10/LG Dortmund, AZ 16 S 4/10,- Kläger zu 15) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5472/10/LG Dortmund, AZ 16 S 2/11, - Kläger zu 16) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 2.556,45 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 409 C 2037/10/LG Dortmund, AZ 16 S 8/10,- Klägerin zu 17) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 11 C 1527/10/LG Freiburg, AZ 12 S 1/11,- Klägerin zu 18) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 2.556,46 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 10 C 1526/10/LG Freiburg, AZ 12 S 2/11,- Klägerin zu 19) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 6.391,15 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 41/10,- Kläger zu 21) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 25.564,59 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 45/10,- Kläger zu 23) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 119/10 OLG Hamm, AZ: I-8 U 110/11,- Kläger zu 24) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 42/10,- den Klägern zu 26) in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 55/10,gegenüber der E 28 KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund, HRA ##### 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