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   LG Köln, 08.04.2003 - 16 O 152/01   

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LG Köln, 08.04.2003 - 16 O 152/01 (https://dejure.org/2003,36663)
LG Köln, Entscheidung vom 08.04.2003 - 16 O 152/01 (https://dejure.org/2003,36663)
LG Köln, Entscheidung vom 08. April 2003 - 16 O 152/01 (https://dejure.org/2003,36663)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1310
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 02.05.2005 - 2 W 29/05

    Erledigung: Kostenerstattungsanspruch ist Masseverbindlichkeit

    Als nicht rechtskräftig ausgewiesen ist auch die weitere von Braun genannte Entscheidung des Landgerichts Köln vom 8. April 2003 - 16 O 152/01 - ZIP 2003, 1310, die zudem einen Fall betraf, in dem der Insolvenzverwalter den Rechtsstreit auf der Seite des Beklagten aufgenommen hatte, womit die oben angesprochene Gefahr, dass jemand mit einer der Höhe nach überzogenen und außerdem unbegründeten Klagforderung überzogen und nach Eintritt der Insolvenz auf Klägerseite im Anschluss an die Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter mit seinem Kostenerstattungsanspruch auf die Stellung als Insolvenzgläubiger verwiesen wird, nicht eintreten konnte.
  • LAG Köln, 07.09.2018 - 4 Ta 95/18

    Insolvenzverwalter; Insolvenzforderung; Gebühren

    Zum anderen wird die Auffassung vertreten, die vom Insolvenzverwalter zu erstattenden Kosten seien Masseverbindlichkeiten, soweit sie auf die Zeit nach Verfahrensaufnahme entfallen (Oberlandesgericht München, Beschluss v. 11.10.1999 - 11 W 2206/99 - LG Köln, Beschluss v. 08.04.2003 - 16 O 152/01 - zum Meinungsstand vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.01.2001 - 10 W 1/01 - m.w.N.).
  • LAG Köln, 07.09.2018 - 4 Ta 91/18

    Insolvenzverwalter; Insolvenzforderung; Gebühren

    Zum anderen wird die Auffassung vertreten, die vom Insolvenzverwalter zu erstattenden Kosten seien Masseverbindlichkeiten, soweit sie auf die Zeit nach Verfahrensaufnahme entfallen (Oberlandesgericht München, Beschluss v. 11.10.1999 - 11 W 2206/99 - LG Köln, Beschluss v. 08.04.2003 - 16 O 152/01 - zum Meinungsstand vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.01.2001 - 10 W 1/01 - m.w.N.).
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