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   LG Münster, 25.05.2016 - 016 O 184/15   

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https://dejure.org/2016,70508
LG Münster, 25.05.2016 - 016 O 184/15 (https://dejure.org/2016,70508)
LG Münster, Entscheidung vom 25.05.2016 - 016 O 184/15 (https://dejure.org/2016,70508)
LG Münster, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 016 O 184/15 (https://dejure.org/2016,70508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Haftung aufgrund eines tödlichen Unfalls im Rahmen einer sogenannten "cold-water-challenge"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Magdeburg, 31.03.2015 - 11 O 35/15

    Schadensersatz gegen einen Motorradfahrer und dessen Haftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Münster, 25.05.2016 - 16 O 184/15
    Deshalb scheidet ein Direktanspruch in den Fällen aus, in denen sich das Unfallereignis nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen ereignet hat (vgl. auch Stiefel/Maier AKB, § 115 VVG Rdnr. 80, LG Magdeburg, Urteil vom 31.03.2015 in 11 O 35/15, www.juris.de ).
  • BGH, 27.05.1975 - VI ZR 95/74

    Beurteilung des straßenverkehrsrechtlichen Merkmals "beim Betrieb eines

    Auszug aus LG Münster, 25.05.2016 - 16 O 184/15
    Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d.h. wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist (BGH a.a.O. m.w.N.) Dabei macht es keinen Unterschied, ob sich der Unfall auf einer öffentlichen Straße oder - wie vorliegend- auf einer privaten Fläche ereignet hat (BGH VersR 1975, 945).
  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges;

    Auszug aus LG Münster, 25.05.2016 - 16 O 184/15
    Bei Fahrzeugen, die zugleich als Arbeitsmaschine verwendet werden, ist allerdings erforderlich, dass das Unfallgeschehen im Zusammenhang mit der Bestimmung des KfZ als einer der Fortbewegung und des Transports dienende Maschine steht (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2015 in VI ZR 265/14, www.juris.de ).
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

    Auszug aus LG Münster, 25.05.2016 - 16 O 184/15
    Das Haftungsmerkmal "beim Betrieb" ist entsprechend dem Schutzzweck des § 7 StVG weit auszulegen (vgl. BGH MDR 2014, 339).
  • OLG Hamm, 17.11.2017 - 7 U 45/16

    Zivilrechtliche Folgen des "Cold Water Challenge" - Schadensereignisses

    Auf die Berufung der Kläger und die Berufung des Beklagten zu 3) wird jeweils unter Zurückweisung der weitergehenden Berufungen das am 25.05.2016 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster (016 O 184/15) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Hamm, 09.11.2018 - 11 U 113/17

    Betrieb; Fahrzeugbrand

    Die von Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertretene Rechtsauffassung, wonach sich aus dem Regelungszusammenhang der §§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG und 1 PflVG ergeben soll, dass ein Direktanspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer in solchen Fällen ausscheidet, in denen sich das Unfallereignis nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen ereignet hat (so etwa: Jahnke in Burmann/Heß/Hühner-mann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018, Vor § 249 BGB Rn. 164 a und LG Münster, Urteil vom 25.05.2016, 16 O 184/15 - Rz. 42 zitiert nach Juris, letzteres entgegen der Ansicht des Beklagten nicht ausdrücklich bestätigt durch das Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2017 in 7 U 45/16, weil der 7. Zivilsenat die Abweisung der gegen mitverklagten Haftpflichtversicherer gerichteten Klage aus anderen Gründen als das Landgericht Münster lediglich im Ergebnis als zutreffend angesehen hat), kann nicht gefolgt werden.
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