Rechtsprechung
LG Bielefeld, 22.12.2000 - 16 O 206/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,48021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 22.12.2000 - 16 O 206/00
- OLG Hamm, 30.05.2001 - 4 U 27/01
- OLG Hamm, 31.05.2001 - 4 U 27/01
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 11.09.2003 - 28 U 72/03 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die gewechselten Schriftsätze der Parteien und des Streithelfers nebst ihren Anlagen, sowie den Inhalt der beigezogenen Akten 4 O 162/00 Landgericht Bielefeld, 16 O 46/00 Landgericht Bielefeld (eVfg) iVm. 16 O 206/00 Landgericht Bielefeld = 4 U 27/01 Oberlandesgericht Hamm (Widerspruchsverfahren) verwiesen, die in der mündlichen Verhandlung im einzelnen erörtert worden sind.
Insoweit kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Beklagte in dem Verfahren auf Erlass der gegen Veränderungen der Webseite gerichteten einstweilige Verfügung (16 O 46/00 + 16 O 206/00 Landgericht Bielefeld = 4 U 27/01 Oberlandesgericht Hamm) selbst gerade die Übertragung und Nutzung der Namensrechte als das wichtigste Element für einen erfolgreichen Weiterbetrieb der Diskothek und Gaststätte bezeichnet hat, ohne die sie nicht gemietet hätte.
- OLG Hamm, 03.07.2001 - 4 U 20/01 Nach erfolgloser Aufforderung an die Beklagte zu 1), die genannten Änderungen rückgängig zu machen, keine weiteren Änderungen vorzunehmen und sich mit einer "Rückübertragung" einverstanden zu erklären (siehe Anlage K 9 zur Klageschrift), hat die Klägerin um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (16 O 206/00 LG Bielefeld = 4 U 27/01 OLG Hamm).
- LG Bielefeld, 21.11.2001 - 16 O 202/01
Rückübertragung
Durch Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 22.12.2000 (16 0 206/00) bestätigte die Kammer die Beschlußverfügung.