Rechtsprechung
LG Oldenburg, 09.11.2012 - 16 O 2576/12 |
Volltextveröffentlichung
- autokaufrecht.info
Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung "fabrikneu" beim Neuwagenkauf
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02
Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist
Auszug aus LG Oldenburg, 09.11.2012 - 16 O 2576/12
Im Verkauf eines Fahrzeugs als "Neuwagen" durch einen Kfz-Händler liegt in der Regel die Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug "fabrikneu" ist ( BGH , Urt . v. 15.10.2003 - VIII ZR 227/02 , NJW 2004, 160), worin eine vereinbarte Beschaffenheit i. S ."Fabrikneu" ist ein Fahrzeug, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch eine längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und - drittens - wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen ( BGH , Urt . v. 15.10.2003 - VIII ZR 227/02 , NJW 2004, 160).
Umstände, aus denen sich ergibt, dass ausnahmsweise schon eine Lager- und Standzeit von unter zwölf Monaten die Fabrikneuheit des Neuwagens beseitigt (vgl. BGH , Urt . v. 15.10.2003 - VIII ZR 227/02 , NJW 2004, 160), sind vom Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht dargetan worden.
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus LG Oldenburg, 09.11.2012 - 16 O 2576/12
Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das ihr nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 II BGB ( BGH , Urt . v. 16.01.2009 - V ZR 133/08 , BGHZ 179, 238 = NJW 2009, 1262 Rn . 17 m. w. Nachw.).