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   LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 16 O 270/14   

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https://dejure.org/2016,58044
LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 16 O 270/14 (https://dejure.org/2016,58044)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.04.2016 - 16 O 270/14 (https://dejure.org/2016,58044)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. April 2016 - 16 O 270/14 (https://dejure.org/2016,58044)
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Volltextveröffentlichung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Auffahrender haftet Spurwechsler bei zu hoher Geschwindigkeit und Alkohol

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 16 O 270/14
    Zwar können sich die Beklagten nicht auf einen gegen den Kläger streitenden Anscheinsbeweis berufen, da ein Spurwechsel des Beklagten zu 1) unstreitig stattgefunden hat, auch wenn der weitere Unfallhergang nicht zweifelsfrei feststeht (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2011- VI ZR 177/10; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, § 7 StVO Rn. 25).
  • LG Limburg, 07.01.1998 - 1 O 528/96

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 16 O 270/14
    Aufgrund dieser Feststellungen erscheint es aus Sicht des erkennenden Gericht gerechtfertigt, eine Alleinhaftung des Klägers anzunehmen und die allgemeine Betriebsgefahr des Beklagten zu 1) hinter dem erheblichen Verschulden des Klägers zurücktreten zu lassen (so auch LG Limburg, Urteil vom 07.01.1998 - 1 O 528/96; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, § 8 StVO Rn. 71a).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 16 O 270/14
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslage haben deshalb außer Betracht zu bleiben (so saarländisches OLG, Urteil vom 12.03.2015, 4 U 187/13, MDR 2015, 647).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 45/16

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

    Der Kläger hat die Sitzungsniederschrift vom 08.05.2015 aus dem ebenfalls beim Landgericht Saarbrücken geführten Verkehrsunfallprozess 16 O 270/14 mit seiner eigenen Unfallschilderung sowie den Aussagen der dort vernommenen Zeugen - unter anderem die vom Kläger auch im hiesigen Prozess benannten Mitfahrer A. und K. - zur Akte gereicht und sich mit der Verwertung einverstanden erklärt (Bl. 71 d.A.).

    Damals hatte der Kläger erklärt, er sei "etwas schneller gefahren wie 80"; er fahre im betreffenden Bereich der Autobahn stets auf der linken Spur, um eine Kollision zu vermeiden, weil er wisse, dass dort nur eine sehr kurze Ausfahrt sei (S. 6 des Ersturteils, Bl. 167 d.A.; S. 2 f. der Sitzungsniederschrift 16 O 270/14, Bl. 73 f. d.A.).

    Das Landgericht hat das im Verkehrsunfallprozess LG Saarbrücken - 16 O 270/14 - erstellte verkehrstechnische Gutachten des Sachverständigen Dr. Pr. gemäß § 411a ZPO verwertet und die Klage auf der Grundlage der dortigen Feststellungen mit Urteil vom 14.07.2016 abgewiesen.

    Der Senat hat auf Antrag beider Parteien die Akte des Verkehrsunfallprozesses - LG Saarbrücken, 16 O 270/14 - sowie die Akte 62 Js 1064/14 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zu Beweiszwecken beigezogen.

    Außerdem nimmt der Senat Bezug auf die Akte LG Saarbrücken, 16 O 270/14, namentlich auf die Sitzungsniederschrift des Landgerichts vom 08.05.2015 (Bl. 89 der Akte LG Saarbrücken 16 O 270/14; Ablichtung Bl. 72 d.A.) und auf das Gutachten des Sachverständigen Dr. Pr. vom 08.01.2016 (Bl. 149 der Akte LG Saarbrücken 16 O 270/14 ), sowie die Akte 62 Js 1064/14 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, dort insbesondere auf das Urteil des Amtsgerichts Völklingen vom 14.04.2015 (Bl. 235 der Ermittlungsakte) sowie den in dem Strafurteil in Bezug genommenen Strafbefehl vom 14.01.2015 (Bl. 206 der Ermittlungsakte).

    Nichts anderes gilt unter den konkreten Bedingungen des Streitfalls aber selbst dann, wenn man die Angaben der Zeugen A. und K. zu Grunde legt, wie sie in der vom Kläger unter Erklärung des Einverständnisses mit der (urkundlichen) Verwertung zur Akte gereichten Sitzungsniederschrift des Landgerichts Saarbrücken im Verkehrsunfallprozessen 16 O 270/14 protokolliert sind, soweit diese mit den - unangegriffenen - objektiven technischen Feststellungen des Sachverständigen Dr. Pr. zu den Abstandsverhältnissen noch in Einklang zu bringen sind.

    Die vorliegend in Rede stehende Unfallkonstellation stellt sich schon auf der Basis der eigenen, im angefochtenen Urteil in Bezug genommenen Schilderung des Klägers im Verkehrsunfallprozess (LG Saarbrücken, 16 O 270/14), wie folgt dar: Der Kläger war ortskundig.

    Er wusste, dass aus diesem Grund die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h reduziert war (S. 2 der Sitzungsniederschrift im Verfahren 16 O 270/14 vom 08.05.2015, Bl. 73 d.A.), so dass seine dem widersprechende, an anderer Stelle vorgetragene Behauptung, die Geschwindigkeitsbegrenzung sei übersehen worden (S. 2 des Schriftsatzes vom 16.03.2016, Bl. 137 d.A.), ersichtlich unwahr ist.

    Hinzu kommt: Nach den Feststellungen des Sachverständigen Pr. hatte sich das Fahrzeug des Unfallgegners, wie lange auch immer, vor der Kollision bereits vollständig auf der linken Fahrbahn befunden (S. 25, 32 des Gutachtens, Bl. 112, 120 d.A.; siehe auch S. 6 des Ersturteils, Bl. 167 d.A.) und der Kläger will eine Vollbremsung eingeleitet haben (S. 2 der Sitzungsniederschrift vom 08.05.2015 im Verfahren 16 O 270/14).

  • OLG Saarbrücken, 29.06.2017 - 4 U 62/16

    Keine Mithaftung des Spurwechslers bei alkoholisiertem und 50 km/h zu schnellem

    Die Berufung des Klägers gegen das am 22. April 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 16 O 270/14 - wird zurückgewiesen.
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