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   LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20   

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LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20 (https://dejure.org/2020,31465)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.2020 - 16 O 305/20 (https://dejure.org/2020,31465)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 2020 - 16 O 305/20 (https://dejure.org/2020,31465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • RA Kotz

    Betriebsschließungsversicherung wegen Schließung Gaststätte aufgrund Coronavirus

  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 VVG, § 305c Abs 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Ansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung wegen Schließung der Gaststätte zur Verhinderung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen Corona-Schutzmaßnahmen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der Schließung einer Gaststätte aufgrund der Maßnahmen der baden-württembergischen Landesregierung zur Verhinderung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus

  • duslaw.de (Rechtsprechungsübersicht)

    COVID-19: Versicherungsrechtliche Entscheidungen

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Bochum, 15.07.2020 - 4 O 215/20

    Corona-Krise: Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherung?

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20
    Dies folgt eindeutig aus dem Wortlaut von Ziffer 2 der BV-BS, wonach meldepflichtige Krankheiten bzw. meldepflichtige Krankheitserreger "im Sinne dieses Vertrags (...) nur die im Folgenden aufgeführten" sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20, VersR 2020, 1103; LG Essen, Beschluss vom 16.06.2020 - 18 O 150/20, BeckRS 2020, 17736, Rn. 3; LG Bochum, Urteil vom 15.07.2020, - 4 O 215/20, VersR 2020, 1104, 1105).

    Damit stellt sich hier - im Unterschied zu dem vom Landgericht Mannheim zu entscheidenden Fall (LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020 - 11 O 66/20, VersR 2020, 904) - auch nicht die Frage, ob eine statische oder dynamische Verweisung auf das IfSG gegeben ist (vgl. LG Bochum, Urteil vom 15.07.2020, - 4 O 215/20, VersR 2020, 1104, 1105).

    Dies dient auch dem Schutz der Versichertengemeinschaft und ist für einen durchschnittlichen verständigen Versicherungsnehmer auch erkennbar (vgl. LG Bochum, Urteil vom 15.07.2020 - 4 O 215/20, zitiert nach juris, Rn. 45).

  • BGH, 06.07.2011 - IV ZR 217/09

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer Zusatzklausel über die

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20
    Entscheidend für die Einordnung einer Klausel als überraschend ist es, ob zwischen den Erwartungen des Versicherungsnehmers und dem Klauselinhalt eine deutliche Diskrepanz besteht, mit der der Versicherungsnehmer vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09, r + s 2012, 192, Rn. 19 m.w.N.).

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und damit in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - IV ZR 28/08, zitiert nach juris, Rn. 18 u. 19; BGH, Beschluss vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09, zitiert nach juris, Rn. 23 f.).

  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 28/08

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - IV ZR 28/08, zitiert nach juris, Rn. 14).

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und damit in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - IV ZR 28/08, zitiert nach juris, Rn. 18 u. 19; BGH, Beschluss vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09, zitiert nach juris, Rn. 23 f.).

  • OLG Dresden, 23.11.2011 - 13 U 1137/11

    Rechte des Erwerbers eines Grundstücks gegenüber dem früheren Zwangsverwalter

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20
    Auf das hier nicht unproblematisch vorliegende Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO war hier nicht weiter einzugehen, da die Klage insoweit unabhängig davon als unbegründet abzuweisen war (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 23.11.2011 - 13 U 1137/11, zitiert nach juris, Rn. 17; Becker-Eberhard , Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 256 Rn. 38 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.07.2020 - 20 W 21/20

    Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20
    Dies folgt eindeutig aus dem Wortlaut von Ziffer 2 der BV-BS, wonach meldepflichtige Krankheiten bzw. meldepflichtige Krankheitserreger "im Sinne dieses Vertrags (...) nur die im Folgenden aufgeführten" sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20, VersR 2020, 1103; LG Essen, Beschluss vom 16.06.2020 - 18 O 150/20, BeckRS 2020, 17736, Rn. 3; LG Bochum, Urteil vom 15.07.2020, - 4 O 215/20, VersR 2020, 1104, 1105).
  • LG Mannheim, 29.04.2020 - 11 O 66/20

    Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund der Coronavirus-Krise

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20
    Damit stellt sich hier - im Unterschied zu dem vom Landgericht Mannheim zu entscheidenden Fall (LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020 - 11 O 66/20, VersR 2020, 904) - auch nicht die Frage, ob eine statische oder dynamische Verweisung auf das IfSG gegeben ist (vgl. LG Bochum, Urteil vom 15.07.2020, - 4 O 215/20, VersR 2020, 1104, 1105).
  • LG Essen, 16.06.2020 - 18 O 150/20

    Betriebsschließungsversicherung, Covid-19, Corona, keine einstweilige Verfügung

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20
    Dies folgt eindeutig aus dem Wortlaut von Ziffer 2 der BV-BS, wonach meldepflichtige Krankheiten bzw. meldepflichtige Krankheitserreger "im Sinne dieses Vertrags (...) nur die im Folgenden aufgeführten" sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20, VersR 2020, 1103; LG Essen, Beschluss vom 16.06.2020 - 18 O 150/20, BeckRS 2020, 17736, Rn. 3; LG Bochum, Urteil vom 15.07.2020, - 4 O 215/20, VersR 2020, 1104, 1105).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, Urteil vom 23.06.1993 - IV ZR 135/92, zitiert nach juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH, Urteil vom 01.04.2015 - IV ZR 104/13, zitiert nach juris, Rn. 13).
  • OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21

    1. Verspricht ein Versicherer eine Entschädigung, wenn "die zuständige Behörde

    Wegen des eindeutigen Wortlautes wird ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer klar erkennen können, dass der Versicherer nur für die im Katalog aufgeführten Krankheiten und Erreger Versicherungsschutz gewährt (vgl. Fortmann in VersR 2020, 1073 - juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20 - juris; vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2020 - 16 O 305/20 - juris; vgl. LG Bochum, Urteil vom 15.07.2020 - 4 O 215/20 - juris).

    Ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer muss damit rechnen, dass der Versicherer den Versicherungsschutz auf im Vertrag ausdrücklich genannte Fälle beschränkt und gerade keinen Versicherungsschutz für künftig auftretende, bei Vertragsschluss unbekannte meldepflichtige Krankheiten bzw. Krankheitserreger bieten will, deren Gefahrenpotential er bei Vertragsschluss nicht kalkulieren und deshalb auch nicht bei der Bemessung von Versicherungsumfang und -prämien berücksichtigen konnte (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2020 - 16 O 305/20 - juris).

  • LG Hamburg, 26.11.2020 - 332 O 190/20

    Allgemeine Bedingungen zu einer Betriebsschließungsversicherung: Ausschluss der

    Dies dient auch dem Schutz der Versichertengemeinschaft und ist für einen durchschnittlichen verständigen Versicherungsnehmer auch erkennbar (vgl. LG Bochum, Urt. v. 15.07.2020, Az. 4 O 215/20; LG Stuttgart, Urt. v. 30.09.2020, Az. 16 O 305/20 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Stuttgart, 12.03.2021 - 3 O 357/20

    Corona: Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

    LG Stuttgart, Urt. v. 30.9.2020 - 16 O 305/20, r+s 2020, 693 [695).
  • LG Düsseldorf, 09.02.2021 - 9 O 292/20

    Keine Entschädigung für Restaurantinhaber aus Betriebsschließungsversicherung bei

    Nach in der Rechtsprechung vertretener Auffassung wird dem Versicherer der Wille des Versicherers zur Begrenzung des Risikos auf bestimmte Erreger bereits ausreichend vor Augen geführt, wenn die Leistungspflicht einleitend dahin beschrieben wird, dass "die zuständige Behörde aufgrund von Gesetzen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten am Menschen ... den versicherten Betrieb ganz oder teilweise zur Verhinderung und Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern bei Menschen schließt" und nach diesem Eingangssatz formuliert wird: "Meldepflichtige Krankheiten oder meldepflichtigen Krankheitserreger im Sinne dieses Vertrages sind nur die im Folgenden aufgeführten:" LG Stuttgart, r+s 2020, 693, beck-online).
  • LG Mannheim, 04.12.2020 - 11 O 113/20

    Coronapandemie: Kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherung

    Ein durchschnittlicher verständiger Versicherungsnehmer kann und muss damit rechnen, dass der Versicherer den Versicherungsschutz auf im Vertrag ausdrücklich genannte Fälle beschränkt und gerade keinen Versicherungsschutz für künftig auftretende, jedoch bei Vertragsschluss unbekannte meldepflichtige Krankheiten bzw. Krankheitserreger bieten will, deren Gefahrenpotential er bei Vertragsschluss nicht kalkulieren und deshalb auch nicht bei der Bemessung von Versicherungsumfang und -prämien berücksichtigen konnte (vgl. LG Stuttgart, COVuR 2020, 766, beck-online).

    Dies dient auch dem Schutz der Versichertengemeinschaft und ist für einen durchschnittlichen verständigen Versicherungsnehmer erkennbar (LG Stuttgart, COVuR 2020, 766, beck-online).

  • OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 153/21

    1. Verspricht ein Versicherer eine Entschädigung, wenn 'die zuständige

    Wegen des eindeutigen Wortlautes wird ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer klar erkennen können, dass der Versicherer nur für die im Katalog aufgeführten Krankheiten und Erreger Versicherungsschutz gewährt (vgl. Fortmann in VersR 2020, 1073 - juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20 - juris; vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2020 - 16 O 305/20 - juris; vgl. LG Bochum, Urteil vom 15.07.2020 - 4 O 215/20 - juris).

    Ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer muss damit rechnen, dass der Versicherer den Versicherungsschutz auf im Vertrag ausdrücklich genannte Fälle beschränkt und gerade keinen Versicherungsschutz für künftig auftretende, bei Vertragsschluss unbekannte meldepflichtige Krankheiten bzw. Krankheitserreger bieten will, deren Gefahrenpotential er bei Vertragsschluss nicht kalkulieren und deshalb auch nicht bei der Bemessung von Versicherungsumfang und -prämien berücksichtigen konnte (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2020 - 16 O 305/20 - juris).

  • LG Freiburg, 26.02.2021 - 14 O 294/20

    Versicherungsschutz für eine Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie

    Dies dient auch dem Schutz der Versichertengemeinschaft und ist für einen durchschnittlichen verständigen Versicherungsnehmer auch erkennbar (vgl. LG Bochum, Urt. v. 15.07.2020, Az. 4 O 215/20; LG Stuttgart, Urt. v. 30.09.2020, Az. 16 O 305/20 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Hannover, 19.04.2021 - 2 O 164/20

    Ansprüche bei coronabedingter Schließung

    Die betroffene Aussage enthält keinen ausdrücklichen Vorbehalt wie er beispielsweise in dem der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 30. September 2020 (16 O 305/20) zu Grunde liegenden Bedingungswerk geäußert wird:.
  • LG Hamburg, 21.01.2021 - 332 O 357/20

    Betriebsschließungsversicherung: Anspruch aufgrund der Schließung einer

    Dies dient auch dem Schutz der Versichertengemeinschaft und ist für einen durchschnittlichen verständigen Versicherungsnehmer auch erkennbar (vgl. LG Bochum, Urt. v. 15.07.2020, Az. 4 O 215/20; LG Stuttgart, Urt. v. 30.09.2020, Az. 16 O 305/20 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 30.04.2021 - 332 O 419/20

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung für eine coronabedingte

    Dies dient auch dem Schutz der Versichertengemeinschaft und ist für einen durchschnittlichen verständigen Versicherungsnehmer auch erkennbar (vgl. LG Bochum, Urt. v. 15.07.2020, Az. 4 O 215/20; LG Stuttgart, Urt. v. 30.09.2020, Az. 16 O 305/20 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 10.12.2020 - 332 O 238/20
  • LG Hamburg, 12.02.2021 - 332 O 175/20
  • LG Hamburg, 28.01.2021 - 332 O 306/20

    Ansprüche eines Versicherungsnehmers und Restaurantbetreibers bei einer

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