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   LG Karlsruhe, 15.02.2002 - 16 O 32/01 Baul   

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https://dejure.org/2002,16793
LG Karlsruhe, 15.02.2002 - 16 O 32/01 Baul (https://dejure.org/2002,16793)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.02.2002 - 16 O 32/01 Baul (https://dejure.org/2002,16793)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 16 O 32/01 Baul (https://dejure.org/2002,16793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstückslage hinsichtlich einer Beteiligung im Umlegungsverfahren; Beteiligte und förmliche Festlegung des Kreises der Beteiligten im Umlegungsverfahren; Erweiterung des Kreises der Beteiligten im Umlegungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Inhabers eines außerhalb des Umlegungsgebiets befindlichen Wasserrechts auf Beteiligung am Umlegungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 1148
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.06.1970 - III ZR 155/69

    Beteiligte des Umlegungsverfahrens

    Auszug aus LG Karlsruhe, 15.02.2002 - 16 O 32/01
    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 03.04.2001 ist zulässig (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29.06.1970, in NJW 1970, 1642 (1643) und OLG Celle, Urteil vom 06.07.1984, in NVwZ 1985, 518 (519).

    Auf eine Betroffenheit in materiellen Rechten kommt es für die Erlangung der Beteiligtenstellung nicht an (vgl. Battis/Krautzberger/Löhr BauGB 6. Aufl. Rn 1 zu § 48, Ernst/Zinkahn-Bielenberg, BauGB Kom., Loseblattsammlung Stand Mai 2001, Rn 1 ff zu § 48; Brügelmann, BauGB, Loseblattsammlung Stand Sept, 2001, Rn 4 ff zu § 48 BauGB, BGH U. v. 29.06.1970 III ZR 155/69 - BGHZ 54, 208 = NJW 1970, 1642).

    Die Ablehnung der Anmeldung eines Rechts im Umlegungsverfahren stellt einen Verwaltungsakt dar, der von den Baulandgerichten nachgeprüft werden kann (vgl. BGH NJW 1970, 1642 und OLG Celle in NVwZ 1985, 518 (519).

  • OLG Celle, 06.07.1984 - 4 U (Baul) 217/83
    Auszug aus LG Karlsruhe, 15.02.2002 - 16 O 32/01
    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 03.04.2001 ist zulässig (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29.06.1970, in NJW 1970, 1642 (1643) und OLG Celle, Urteil vom 06.07.1984, in NVwZ 1985, 518 (519).

    Die Ablehnung der Anmeldung eines Rechts im Umlegungsverfahren stellt einen Verwaltungsakt dar, der von den Baulandgerichten nachgeprüft werden kann (vgl. BGH NJW 1970, 1642 und OLG Celle in NVwZ 1985, 518 (519).

  • BVerwG, 09.11.1954 - I B 145.53
    Auszug aus LG Karlsruhe, 15.02.2002 - 16 O 32/01
    Für die Enteignung ist u. a. kennzeichnend, dass der Enteignungsunternehmer ein dem Enteigneten gegenüber fremdes, selbständiges Interesse durchsetzt; die Umlegung dient, in dem sie die plangerechte, zweckmäßige Nutzung der Grundstücke ermöglicht, zwar den Interessen der Allgemeinheit an der Nutzung des Bodens, zugleich aber auch den insoweit gleichgerichteten Interessen der Eigentümer (Senatsurteile BGHZ 89, 353 (357); 93, 103 (110); 100, 148 (151) - st. Rspr.; BVerwGE 1, 225; 12, 1).
  • BGH, 19.01.1984 - III ZR 185/82

    Ausscheiden von Verkehrs- und Grünflächen aus der Umlegungsmasse

    Auszug aus LG Karlsruhe, 15.02.2002 - 16 O 32/01
    Für die Enteignung ist u. a. kennzeichnend, dass der Enteignungsunternehmer ein dem Enteigneten gegenüber fremdes, selbständiges Interesse durchsetzt; die Umlegung dient, in dem sie die plangerechte, zweckmäßige Nutzung der Grundstücke ermöglicht, zwar den Interessen der Allgemeinheit an der Nutzung des Bodens, zugleich aber auch den insoweit gleichgerichteten Interessen der Eigentümer (Senatsurteile BGHZ 89, 353 (357); 93, 103 (110); 100, 148 (151) - st. Rspr.; BVerwGE 1, 225; 12, 1).
  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 174/83

    Bemessung des Geldausgleichs

    Auszug aus LG Karlsruhe, 15.02.2002 - 16 O 32/01
    Für die Enteignung ist u. a. kennzeichnend, dass der Enteignungsunternehmer ein dem Enteigneten gegenüber fremdes, selbständiges Interesse durchsetzt; die Umlegung dient, in dem sie die plangerechte, zweckmäßige Nutzung der Grundstücke ermöglicht, zwar den Interessen der Allgemeinheit an der Nutzung des Bodens, zugleich aber auch den insoweit gleichgerichteten Interessen der Eigentümer (Senatsurteile BGHZ 89, 353 (357); 93, 103 (110); 100, 148 (151) - st. Rspr.; BVerwGE 1, 225; 12, 1).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 15.02.2002 - 16 O 32/01
    Er kann seine Rechte bereits im Verfahren zum Erlass des Bebauungsplanes, im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan - wie es von ihm auch seit dem 10.01.2001 betrieben wird - und anschließend auch im Wege der Entschädigung geltend machen (vgl. zur Entschädigung bei Beeinträchtigung von Quellen z. B. Bundesverwaltungsgericht, U. v. 12. August 1999 in NVwZ 2000, 675 - 676 = DÖV 2000, 422/423 = DVBL 2000, 791/793).
  • BGH, 26.06.1997 - III ZR 152/96

    Rechtsnatur des Umlegungsverfahrens im Hinblick auf die betroffenen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 15.02.2002 - 16 O 32/01
    Das Umlegungsverfahren nach dem BauGB beruht auf dem Surrogationsprinzip, kraft dessen das Eigentum an dem alten Grundstück nicht etwa untergeht, sondern lediglich dem Eigentumsrecht an dem früheren Grundstück ein neues, "verwandeltes" Objekt "untergeschoben" wird, an dem sich die früheren Eigentumsverhältnisse ungebrochen fortsetzen (vgl. BGHZ 11, 52 (56 m.w.N.), NVwZ-RR 1998, 8 (9)).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus LG Karlsruhe, 15.02.2002 - 16 O 32/01
    Angesichts der den Rechtscharakter der Umlegung als Inhaltsbestimmung des Eigentums prägenden Privatnützigkeit, welche die Umlegung als das notwendige Gegenstück zur Eigentumsgarantie des Grundgesetzes kennzeichnet, lassen sich aus dem Boxberg-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 264) unter dem Gesichtspunkt des Art. 14 GG keine durchgreifenden Bedenken gegen die Gültigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über das Umlegungsverfahren (§ 45 ff BauGB) herleiten".
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 240/89

    Antragsbefugnis des Umlegungsausschusses; Verlegung einer stark befahrenen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 15.02.2002 - 16 O 32/01
    Der BGH hat hierzu ausgeführt (BGHZ 113, 139 (143)):.
  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 29/86

    Voraussetzungen einer Umlegung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 15.02.2002 - 16 O 32/01
    Für die Enteignung ist u. a. kennzeichnend, dass der Enteignungsunternehmer ein dem Enteigneten gegenüber fremdes, selbständiges Interesse durchsetzt; die Umlegung dient, in dem sie die plangerechte, zweckmäßige Nutzung der Grundstücke ermöglicht, zwar den Interessen der Allgemeinheit an der Nutzung des Bodens, zugleich aber auch den insoweit gleichgerichteten Interessen der Eigentümer (Senatsurteile BGHZ 89, 353 (357); 93, 103 (110); 100, 148 (151) - st. Rspr.; BVerwGE 1, 225; 12, 1).
  • BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60

    Städtische Umlegung von Grundstücken - Gewährung von Entschädigungsleistungen

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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 04.05.2001 - 16 O 32/01   

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https://dejure.org/2001,32259
LG Saarbrücken, 04.05.2001 - 16 O 32/01 (https://dejure.org/2001,32259)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.05.2001 - 16 O 32/01 (https://dejure.org/2001,32259)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Mai 2001 - 16 O 32/01 (https://dejure.org/2001,32259)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2002 - 1 U 430/01

    Unzulässigkeit der Vollstreckung aus einem Vergleich

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. Mai 2001 verkündete Urteil des Landgerichts in Saarbrücken - 16 O 32/01 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst:.
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