Rechtsprechung
LG Berlin, 31.05.2012 - 16 O 526/11 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 31.05.2012 - 16 O 526/11
- KG, 20.03.2013 - 24 U 131/12
- BGH, 30.04.2015 - I ZR 82/13
Wird zitiert von ...
- KG, 20.03.2013 - 24 U 131/12
Druckbearbeiter - Urheberrechtswahrnehmung durch die GEMA: Auslegung des …
Auf die Berufung der Beklagten wird unter ihrer Zurückweisung im Übrigen das hinsichtlich der Vollstreckbarkeitsentscheidung zu 3. bereits durch das am 10. Dezember 2012 verkündete Teilurteil des Senats - 24 U 131/12 - abgeänderte Urteil des Landgerichts Berlin vom 31. Mai 2012 - 16 O 526/11 - in seinem Ausspruch zu 2. wie folgt weiter abgeändert:.Der Kläger, Komponist und Mitglied der Beklagten, der einzigen in der Bundesrepublik Deutschland existierenden Gesellschaft zur Wahrnehmung musikalischer Urheberrechte, begehrt die Feststellung, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, die von ihr so genannten Druckbearbeiter für Klavierstimmen und für so genannte Combo-S.O. (Salon-Orchester) -Ausgaben für kleine bis mittlere Besetzungen der Werke des Klägers an den Ausschüttungen der Beklagten für die Nutzung der aufgeführten und ausgestrahlten (im landgerichtlichen Urteil vom 31.05.2012 zu 16 O 526/11, dort S. 3-6, näher bezeichneten) Werke des Klägers in der Fassung der vom Kläger selbst in der Originalinstrumentierung bzw. im Originalarrangement hergestellten Originaltonaufnahmen gemäß dem Verteilungsplan für das Aufführungs- und Senderecht in den Sparten R, FS und M aus den zu Gunsten dieser Werke eingezogenen Tantiemen zu beteiligen.
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 31.05.2012 zu 16 O 526/11 - dort unter Ziffer 1. des Tenors - der Feststellungsklage stattgegeben.
Der Senat hat auf Antrag der Beklagten - im im insoweitigen Einverständnis beider Parteien angeordneten schriftlichen Verfahren - mit am 10.12.2012 verkündetem Teilurteil gemäß § 718 Abs. 1 ZPO ausgesprochen, dass das Urteil des Landgerichts Berlin vom 31. Mai 2012 - 16 O 526/11 - in Ziffer 3. seines Tenors wie folgt abgeändert wird:.
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 31. Mai 2012, Az. 16 O 526/11, die Klage abzuweisen.