Rechtsprechung
LG Berlin, 27.01.2022 - 16 O 62/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG vom 03.03.2010, § 5 Abs 2 Nr 1 UWG, § 5a Abs 2 Nr 1 UWG
Irreführende Werbung einer Dating-Plattform bei Profilen ohne echte Nutzer - Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Dating-Portal muss deutlich auf Fake-Profile hinweisen
- RA Kotz
Datingportal muss auf Fakeprofile hinweisen
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Datingportal muss Nutzer darauf hinweisen wenn Portalbetreiber Fakeprofile verwendet - Hinweis in AGB nicht ausreichend
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Dating-Portal muss Fake-Profile erwähnen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Online-Dating-Portal muss deutlich auf Fake-Profile hinweisen, Erwähnung in den AGB nicht ausreichend
- wbs.legal (Kurzinformation)
Online-Dating-Portale - Betreiber muss deutlich auf Fake-Profile hinweisen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.04.2021 - 16 O 62/21
- LG Berlin, 27.01.2022 - 16 O 62/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
Zweigstellenbriefbogen
Auszug aus LG Berlin, 27.01.2022 - 16 O 62/21
Dabei ist eine Information nicht allein deshalb wesentlich im Sinne dieser Bestimmung, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die vom Verbraucher zu treffende geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht zukommt (BGH, GRUR 2012, 1275 Rn. 36 - Zweigstellenbriefbogen;… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. 2022, Rn. 3.11).
- LG Flensburg, 28.10.2022 - 8 O 29/22
Flirtportal - Unterlassung von Werbung für Flirtportal mit Fake-Profilen - …
Insbesondere muss er nicht damit rechnen, dass ihm dort Informationen über den Inhalt der ihm angebotenen Leistung präsentiert werden, welche zu der Erwartungshaltung, die das Angebot objektiv hervorruft, im Widerspruch stehen (LG Berlin, Urteil vom 27.01.2022 ,16 O 62/21, Rn. 61, Juris).Darüber hinaus stellt der Umstand, dass der Verbraucher nicht bereits auf der Startseite, sondern erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Einsatz von künstlichen Profilen hingewiesen wird, eine Irreführung durch Unterlassen im Sinne von § 5a Abs. 1 UWG dar (LG Berlin, Urteil vom 27.01.2022, 16 O 62/21, Rn. 63, Juris).
Denn er muss abwägen können, ob er das Risiko, auf ein solches Profil zu treffen, eingehen will (LG Berlin, Urteil vom 27.01.2022, 16 O 62/21, Rn. 68, juris).
Ein Verbraucher muss nicht damit rechnen muss, dass ihm in den Allgemeinen Geschäftsbedingen wesentliche Informationen über den Inhalt der ihm angebotene Leistungen mitgeteilt werden, insbesondere nicht solche, die zu der Erwartungshaltung, die das Angebot objektiv hervorruft, im Widerspruch stehen (LG Berlin, Urteil vom 27.01.2022 - 16 O 62/21, Rn. 72, juris).
Rechtsprechung
LG Berlin, 08.04.2021 - 16 O 62/21 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.04.2021 - 16 O 62/21
- LG Berlin, 27.01.2022 - 16 O 62/21