Rechtsprechung
   LG Dortmund, 15.02.2018 - 16 O 90/16 [EnW]   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44345
LG Dortmund, 15.02.2018 - 16 O 90/16 [EnW] (https://dejure.org/2018,44345)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15.02.2018 - 16 O 90/16 [EnW] (https://dejure.org/2018,44345)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 16 O 90/16 [EnW] (https://dejure.org/2018,44345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Dortmund, 15.02.2018 - 16 O 90/16
    Die Gemeinde hat daher nicht nur allen Interessenten die Entscheidungskriterien rechtzeitig vor der Angebotsabgabe mitzuteilen, sie muss auch die Gewichtung der Kriterien offenlegen, damit die Bewerber erkennen können, wie die einzelnen Kriterien die Auswahlentscheidung beeinflussen (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 65/12 unter B. I. 2.; BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12 unter B. I. 2. a).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Dortmund, 15.02.2018 - 16 O 90/16
    Die Gemeinde hat daher nicht nur allen Interessenten die Entscheidungskriterien rechtzeitig vor der Angebotsabgabe mitzuteilen, sie muss auch die Gewichtung der Kriterien offenlegen, damit die Bewerber erkennen können, wie die einzelnen Kriterien die Auswahlentscheidung beeinflussen (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 65/12 unter B. I. 2.; BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12 unter B. I. 2. a).
  • LG Wiesbaden, 09.12.2020 - 12 O 2003/20

    Zu den Voraussetzungen der Auswahlentscheidung eines Konzessionsvergabeverfahrens

    Dies wird auch deutlich anhand der Bewertung mit Punkten von 0-10. Soweit sich die Verfügungsklägerin bei einer Vielzahl von Rügen auf die Entscheidung des LG Dortmund vom 15.2.2018 (Az. 16 O 90/16) beruft, ist das erkennende Gericht der Auffassung, dass die Verfügungsbeklagte durchaus ein Verfahren gewählt hat, um eine Auswahlentscheidung im unverfälschten Wettbewerb nach sachlichen Kriterien und diskriminierungsfrei zu ermöglichen.
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 13/21
    Nachdem die Antragsgegnerin der Antragstellerin mitgeteilt hatte, dass sie ihrem Angebot nicht den Zuschlag erteilen werde, erwirkte die Antragstellerin gegen die beabsichtigte Vergabe wiederum eine einstweilige Verfügung, welche durch Urteil des Landgerichts Dortmund vom 15.02.2018 (LG Dortmund 16 O 90/16 [EnW]) bestätigt wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht