Rechtsprechung
AG Tübingen, 27.03.2020 - 16 OWi 788/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Halterfeststellung, Ermittlungsaufwand, Nachforschungen im Ausland
- verkehrslexikon.de
Fahrtenbuch-Auflage - Zu hoher Ermittlungsaufwand bei Benennung eines Fzg-Führers aus Brasilien
- IWW
- bussgeldsiegen.de
Fahrzeugführerermittlung im Ausland nach Parkverstoß kann unverhältnismäßig sein
- Justiz Baden-Württemberg
§ 25a StVG, § 13 Abs 1 StVO
Unverhältnismäßigkeit der Ermittlung eines Fahrzeugführers im Ausland nach Parkverstoß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Halterfeststellung/Kostenbescheid: Ermittlungen im Ausland u.a.
- beck-blog (Kurzinformation)
Halterhaftung nach Park-OWi (10 Euro): Anhörung in Brasilien ist unverhältnismäßig!
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Parkverstoß - keine Halterermittlung in Brasilien!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Halterhaftung nach Park-OWi - Unverhältnismäßigkeit der Ermittlung eines Fahrzeugführers im Ausland
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unverhältnismäßigkeit der Ermittlung eines in Brasilien lebenden Fahrzeugführers nach Parkverstoß - Fahrzeughalter kann mit Verfahrenskosten belastet werden
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 30.05.2016 - 12 LA 103/15
Aufklärungspflicht; Eintragung; Fahrtenbuchauflage; Fahrzeugregister; Halter; …
Auszug aus AG Tübingen, 27.03.2020 - 16 OWi 788/20
Die aus der Eintragung als Halter im Fahrzeugregister folgende Indizwirkung kann nur durch plausibles und substantiiertes Vorbringen dazu, die Verfügungsbefugnis über das Kraftfahrzeug stehe einem anderen zu, entkräftet werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 12 LA 103/15 -, Rn. 10, juris). - VGH Baden-Württemberg, 02.09.1997 - 10 S 1670/97
Fahrtenbuchauflage - Ermittlung des Fahrzeughalters
Auszug aus AG Tübingen, 27.03.2020 - 16 OWi 788/20
Halter des Fahrzeugs ist - grundsätzlich unabhängig von der Eigentümerstellung - derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat (d. h. die Nutzungen aus der Verwendung zieht und die Kosten für die Unterhaltung und den laufenden Betrieb trägt) und die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (d. h. Anlass, Zeit, Dauer und Ziel der Fahrten selbst bestimmen kann; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.9.1997 - 10 S 1670/97 -, DÖV 1998, 297, juris Rdn. 3 ff., u. v. 30.10.1991 - 10 S 2544/91 -, NZV 1992, 167, juris Rdn. 3). - VG Düsseldorf, 05.03.2015 - 6 K 7123/13
Zu den Erfolgsaussichten der Fahrzeugführerermittlung in Rumänien
Auszug aus AG Tübingen, 27.03.2020 - 16 OWi 788/20
Dies ist vielmehr im Einzelfall abzuwägen (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2015 - 6 K 7123/13 - DAR 2016, 220). - BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88
Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters
Auszug aus AG Tübingen, 27.03.2020 - 16 OWi 788/20
Das Bundesverfassungsgericht hat indes geurteilt, daß im Hinblick auf den Bagatellcharakter des Tatvorwurfs beim Parkverstoß eine Anhörung im Ausland bedenkenfrei als unangemessener Ermittlungsaufwand gewertet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 01. Juni 1989 - 2 BvR 239/88 -, BVerfGE 80, 109-124, Rn. 43). - VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 10 S 2544/91
Fahrzeughalter im Sinne des StVZO § 31a
Auszug aus AG Tübingen, 27.03.2020 - 16 OWi 788/20
Halter des Fahrzeugs ist - grundsätzlich unabhängig von der Eigentümerstellung - derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat (d. h. die Nutzungen aus der Verwendung zieht und die Kosten für die Unterhaltung und den laufenden Betrieb trägt) und die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (d. h. Anlass, Zeit, Dauer und Ziel der Fahrten selbst bestimmen kann; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.9.1997 - 10 S 1670/97 -, DÖV 1998, 297, juris Rdn. 3 ff., u. v. 30.10.1991 - 10 S 2544/91 -, NZV 1992, 167, juris Rdn. 3).
- AG Tübingen, 03.04.2020 - 16 OWi 713/20
Zumutbarer Ermittlungsaufwand für die Verwaltungsbehörde bei einem Parkverstoß; …
Auch Ermittlungen im außereuropäischen Ausland sind kaum verhältnismäßig (vgl. AG Tübingen, Beschluß vom 27. März 2020 - 16 Owi 788/20).