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   LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2022 - 16 Qs 27/22   

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https://dejure.org/2022,23470
LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2022 - 16 Qs 27/22 (https://dejure.org/2022,23470)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 04.08.2022 - 16 Qs 27/22 (https://dejure.org/2022,23470)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 04. August 2022 - 16 Qs 27/22 (https://dejure.org/2022,23470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    U-Haft, Telefonerlaubnis, Ehegatte, Ausland

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 119 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1
    Telefonerlaubnis für Familienangehörige

  • rewis.io

    Untersuchungshaft, Ausland, Verfahren, Ehefrau, Verbindung, Telefonat, Rechtslage, Zweck, Richtigkeit, Abschrift, gez, Tat, Richterin, OLG, Zweck der Untersuchungshaft

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    U-Haft: Telefonat mit Ehegatte im Ausland erlaubt? - Großzügiger Maßstab

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153/14

    Untersuchungshaft: Beschleunigungsgrundsatz in lang dauernden Großverfahren

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2022 - 16 Qs 27/22
    Das bedeutet, dass das Gericht, das für Entscheidungen nach § 119 Abs. 1 StPO zuständig ist, nur solche Argumente für Beschränkungen heranziehen darf, die aus Haftgründen, wenn auch aus solchen, die nicht im konkreten Haftbefehl aufgeführt sind, Berücksichtigung finden dürfen (AG Nürnberg, Beschluss vom 10.02.2022, Az. 57 Gs 1224/22; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.05.2014, Az. 1 Ws 153/14, 1 Ws 154/14).
  • AG Nürnberg, 10.02.2022 - 57 Gs 1224/22

    Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2022 - 16 Qs 27/22
    Das bedeutet, dass das Gericht, das für Entscheidungen nach § 119 Abs. 1 StPO zuständig ist, nur solche Argumente für Beschränkungen heranziehen darf, die aus Haftgründen, wenn auch aus solchen, die nicht im konkreten Haftbefehl aufgeführt sind, Berücksichtigung finden dürfen (AG Nürnberg, Beschluss vom 10.02.2022, Az. 57 Gs 1224/22; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.05.2014, Az. 1 Ws 153/14, 1 Ws 154/14).
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