Rechtsprechung
LG Stuttgart, 19.06.2008 - 16 Qs 48/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Unzulässigkeit eines per E-Mail eingelegten Einspruchs gegen einen Strafbefehl
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verspätete Einlegung eines Einspruchs bei Fehlern in der Rechtschreibung der E-Mail-Anschrift des zuständigen Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Unzulässigkeit eines per E-Mail eingelegten Einspruchs gegen eine Strafbefehl
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Bedenken beim Einlegen von Rechtsmitteln per E-Mail beim Strafbefehl
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Rechtsmitteleinlegung gegen Strafbefehl mittels E-Mail
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Rechtsmitteleinlegung gegen Strafbefehl mittels E-Mail
Verfahrensgang
- AG Nürtingen, 29.05.2008 - 13 Cs 81 Js 108536/07
- LG Stuttgart, 19.06.2008 - 16 Qs 48/08