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   LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22, 16 Qs 66/22   

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https://dejure.org/2022,24459
LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22, 16 Qs 66/22 (https://dejure.org/2022,24459)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.09.2022 - 16 Qs 65/22, 16 Qs 66/22 (https://dejure.org/2022,24459)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. September 2022 - 16 Qs 65/22, 16 Qs 66/22 (https://dejure.org/2022,24459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Mehrfachverteidigung, angestellte Rechtsanwälte, Arbeitgeber

  • strafrechtsiegen.de

    Mehrfachverteidigung - angestellte Rechtsanwälte und Arbeitgeber ein Verteidiger?

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 111e Abs 1 StPO, § 111j Abs 1 StPO, § 146 StPO, § 146a Abs 1 StPO, § 146a Abs 2 StPO
    Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer Beschuldigter derselben Tat durch angestellte Rechtsanwälte und ihren Arbeitgeber; Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes gegen Vormünder

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StPO: Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Boot - Gilt das Verbot der Mehrfachverteidigung?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 12.05.2009 - 4 StR 102/09

    Verfall von Wertersatz (gesamtschuldnerische Haftung; Voraussetzung der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
    Erlangt ist ein Vermögensvorteil dann, wenn der Tatbeteiligte die Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (BGH, Beschl. v. 09.02.2010 - 3 StR 17/10; BGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 4 StR 102/09; BGH, Beschl. v. 13.12.2006 - 4 StR 421/06).

    Auch einem Mittäter kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll und er diese auch tatsächlich hatte (BGH, Urt. v. 28.10.2010 - 4 StR 215/10; BGH, Beschl. v. 8.12.2010 - 2 StR 372/10; BGH, Beschl. v. 12.5.2009 - 4 StR 102/09).

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
    Der Regelungszweck des § 146 StPO liegt darin, dass ein Verteidiger seiner Beistandsfunktion gegenüber mehreren Beschuldigten nicht gerecht werden kann, wenn der eine Beschuldigte, um sich zu entlasten oder eine mildere Strafe zu erhalten, den anderen belastet oder belasten müsste (BVerfG, Urt. v. 11.03.1975 - 2 BvR 135-139/75).
  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
    Mehrere als Verteidiger tätige Mitglieder einer Sozietät sind nicht als " ein Verteidiger " anzusehen, da die Norm sich schon sprachlich nicht auf Personenvereinigungen bezieht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.10.1976 - 2 BvR 23/76; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.10.1998 - 2 Ws 243/98).
  • LG Frankfurt/Main, 04.04.2008 - 26 Qs 9/08

    Strafverteidigung: Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer Angeschuldigter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
    Dadurch unterscheidet sich eine Vertretung durch angestellte Rechtsanwälte grundlegend von der mit § 146 StPO vereinbaren Vertretung durch gleichberechtigte Sozien oder durch eine Bürogemeinschaft selbständiger Rechtsanwälte (vgl. zu diesem Fall auch LG Frankfurt, Beschl. v. 04.04.08 - 5/26 Qs 9/08).
  • LG Stuttgart, 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10

    Sicherstellung durch dinglichen Arrest im Ermittlungsverfahren:

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
    Das sich aus dem Tatvorwurf ergebende, auf Verschleierung gerichtete Verhalten ist dann ausreichend, wenn es mit einem über die Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts hinausgehenden Verbrauch der aus der Tat erlangten Vermögenswerte einhergeht (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.01.2008, Az. 2 Ws 328/07, LG Stuttgart, Beschl. v. 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10).
  • LG Kiel, 03.06.2016 - 1 Qs 41/16

    Parteiverrat: Besuch des Beschuldigten in der JVA durch den als Zeugenbeistand

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
    Angestellte Rechtsanwälte sind indes gerade nicht als Partner oder Mitgesellschafter strukturell gleichberechtigte Mitglieder einer Sozietät, sondern einem Kanzleisozius untergeordnet (a.A. zum Sozietätsbegriff LG Kiel, Beschl. v. 03.06.2016 - 1 Qs 41/16).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2008 - 2 Ws 328/07

    Öffentliche Zugänglichmachung durch Musik-on-Demand

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
    Das sich aus dem Tatvorwurf ergebende, auf Verschleierung gerichtete Verhalten ist dann ausreichend, wenn es mit einem über die Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts hinausgehenden Verbrauch der aus der Tat erlangten Vermögenswerte einhergeht (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.01.2008, Az. 2 Ws 328/07, LG Stuttgart, Beschl. v. 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.1998 - 2 Ws 243/98

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Zurückweisung eines Verteidigers

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
    Mehrere als Verteidiger tätige Mitglieder einer Sozietät sind nicht als " ein Verteidiger " anzusehen, da die Norm sich schon sprachlich nicht auf Personenvereinigungen bezieht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.10.1976 - 2 BvR 23/76; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.10.1998 - 2 Ws 243/98).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
    Auch einem Mittäter kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll und er diese auch tatsächlich hatte (BGH, Urt. v. 28.10.2010 - 4 StR 215/10; BGH, Beschl. v. 8.12.2010 - 2 StR 372/10; BGH, Beschl. v. 12.5.2009 - 4 StR 102/09).
  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08

    Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
    Das Merkmal des Erlangens bestimmt sich dabei ohne Rücksicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit allein nach der tatsächlichen Verfügungsgewalt (BGH, Urt. v. 04.02.2009 - 2 StR 504/08; BGH Beschl. v. 30.5.2008 - 2 StR 174/08).
  • BGH, 09.02.2010 - 3 StR 17/10

    Besonders schwerer Raub (Verwenden einer Schreckschusswaffe; notwendige

  • LG Hamburg, 13.04.2004 - 620 Qs 13/04

    Anordnung des dinglichen Arrests: Rückgewinnungshilfe zugunsten des Steuerfiskus

  • BGH, 29.07.2014 - 5 StR 46/14

    Untreue; Strafantragsrecht des Betreuers ohne ausdrückliche Übertragung

  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld;

  • BGH, 23.01.1957 - 6 StR 66/56
  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

  • BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18

    Erlangtes Etwas als Gegenstand der Einziehung von Taterträgen (tatsächliche

  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 372/10

    Voraussetzungen des Auffangrechtserwerbs (mangelnde Darlegung im Urteil;

  • BGH, 06.12.1951 - 3 StR 131/51
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03

    Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes

  • BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06

    Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte

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