Rechtsprechung
LG Berlin, 26.04.1979 - 16 S 1/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,17735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11
Kein fliegender Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet
Demgemäß hat das Landgericht Berlin in einer Entscheidung vom 26.04.1979 (16 S 1/79) zutreffend darauf erkannt, dass die Erstattung von Kosten für Abmahnschreiben ihre Rechtsgrundlage in den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag i. S .