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   VGH Baden-Württemberg, 17.09.1996 - 16 S 1956/94   

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https://dejure.org/1996,11019
VGH Baden-Württemberg, 17.09.1996 - 16 S 1956/94 (https://dejure.org/1996,11019)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.1996 - 16 S 1956/94 (https://dejure.org/1996,11019)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 1996 - 16 S 1956/94 (https://dejure.org/1996,11019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vertriebenenrecht: Vertragsumsiedler und Administrativumsiedler aus der Sowjetunion; Einziehung eines Vertriebenenausweises - Rechtsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1995 - 22 B 912/95

    Einziehung eines Vertriebenenausweises; Abschluß des Verwaltungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1996 - 16 S 1956/94
    Für die nachträgliche Aufhebung der Ausstellung eines Vertriebenenausweises gilt nach dem 1.1.1993 nicht mehr § 18 BVFG aF, sondern § 48 LVwVfG (VwVfG BW) (im Anschluß an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 9.6.1995 - 22 B 912/95 -).

    Darauf aber liefe es hinaus, wollte man aus Art. 1 Nr. 40 KfBG und § 100 Abs. 1 BVFG n.F. die zeitlich unbegrenzte Weitergeltung des § 18 BVFG a.F. für alle in § 100 Abs. 1 genannten Personen entnehmen, die im Besitze eines Vertriebenenausweises sind oder noch einen solchen erhalten werden (so aber v. Schenckendorff, BVFG, Anm. 1f. zu § 100 BVFG n.F.; wie hier dagegen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 9.6.1995 - 22 B 912/95 -, abgedr. bei v. Schenckendorff, BVFG, C 40.2.2.15).

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 91.82

    Vertriebene - Vertriebenenausweis - Entziehung - Voraussetzungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1996 - 16 S 1956/94
    Den Voraussetzungen des § 48 LVwVfG entsprechen die angefochtenen Bescheide aber schon deshalb nicht, weil hiernach ein rechtswidriger Verwaltungsakt zurückgenommen werden "kann", die Behörde also auch dann, wenn ein Vertrauensschutz nach § 48 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 LVwVfG nicht in Betracht kommt, Ermessen auszuüben hat (BVerwGE 57, 4; st. Rspr.), weder die Beklagte noch das Regierungspräsidium aber eine Ermessensentscheidung getroffen haben und auch nur treffen konnten, denn § 18 BVFG a.F. eröffnete kein Ermessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1983, BVerwGE 68, 159 = Buchholz, a.a.O., Nr. 8 zu § 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 25.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1996 - 16 S 1956/94
    Umsiedler im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG kann nach Auffassung des Senats nur sein, wer aufgrund der Umsiedlung in den späteren Geltungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes gelangt ist und von dessen Eingliederungszweck erfaßt werden konnte, wer also ein dem Vertriebenen nach § 1 Abs. 1 BVFG vergleichbares Schicksal erlitten hat (BVerwGE 9, 269, 271).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 16 S 2263/94

    Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1996 - 16 S 1956/94
    In seinem - nach Erledigung des Rechtsstreits in der Revisionsinstanz unwirksamen - Urteil vom 2.12.1994 (16 S 2263/94) hat der Senat bereits ausgesprochen, daß deutsche Volkszugehörige, die während des Zweiten Weltkrieges aus den westlichen Gebieten der früheren Sowjetunion in den Herrschaftsbereich des damaligen Deutschen Reiches umgesiedelt, bei oder nach Kriegsende jedoch zwangsweise in die Sowjetunion zurückverbracht worden waren, nicht so behandelt werden können, als hätten sie bereits im Zeitpunkt der Umsiedlung - also in den Jahren 1939/40 oder 1943/44 - den Vertriebenenstatus nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG erworben.
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1996 - 16 S 1956/94
    Eine andere Interpretation würde die Tatbestände des § 1 BVFG aus ihrem historischen Zusammenhang der Regelung von Kriegsfolgen durch den sich auf dem Gebiet der westlichen Besatzungszonen reorganisierenden deutschen Staat (vgl. BVerfGE 36, 1, 16) für die sich auf diesem Gebiete befindlichen Deutschen reißen.
  • Drs-Bund, 01.12.1952 - BT-Drs I/3902
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1996 - 16 S 1956/94
    Dabei wurde der neu geschaffene bundeseinheitliche Vertriebenenbegriff mit seinen Fallgestaltungen auch als "gesetzliche Interpretation" des Art. 116 Abs. 1 GG verstanden (BT-Drs. 1/3902, S. 2).
  • Drs-Bund, 26.11.1951 - BT-Drs I/2872
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1996 - 16 S 1956/94
    Bereits in der Präambel des Regierungsentwurfs zum Bundesvertriebenengesetz hatte es geheißen, daß das Gesetz "einheitliche und wirksame Voraussetzungen für die Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge" schaffen solle, die "in den Ländern der Bundesrepublik und in Berlin (West) Aufnahme gefunden" haben (BT-Drs. 1/2872, S. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96

    Vertriebenenstatus mit Zeitpunkt der sog Administrativumsiedlung

    Wer während des Zweiten Weltkriegs als Umsiedler aus der Sowjetunion in den damaligen Machtbereich des Deutschen Reichs umgesiedelt, bei oder nach Kriegsende jedoch zwangsweise wieder in die Sowjetunion zurückverbracht ("repatriiert") wurde, hat den Vertriebenenstatus - nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG aF - schon im Zeitpunkt der Umsiedlung erworben (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs, Urteile vom 5.4.1995 - 16 S 294/94 - und vom 17.9.1996 - 16 S 1956/94).

    Allerdings ist das Verwaltungsgericht im Einklang mit der bisher ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. zuletzt Urteil vom 17.9.1996 - 16 S 1956/94) davon ausgegangen, daß Personen, die - wie die Großeltern des Klägers mütterlicherseits - während des Zweiten Weltkriegs als Umsiedler aus der Sowjetunion in den damaligen Herrschaftsbereich des Deutschen Reiches umgesiedelt, bei oder nach Kriegsende jedoch zwangsweise wieder in die Sowjetunion zurückverbracht worden waren, den Vertriebenenstatus nicht schon damals (nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG), sondern erst im Zeitpunkt der endgültigen Aussiedlung (nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG) erworben haben.

  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96

    Einziehung des Vertriebenenausweises nach dem 31. Dezember 1992 - Volksdeutsche

    BVerwG 9 C 46.96 VGH 16 S 1956/94.
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