Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 12.07.2016 - 16 S 63/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,54658
LG Wuppertal, 12.07.2016 - 16 S 63/15 (https://dejure.org/2016,54658)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 12.07.2016 - 16 S 63/15 (https://dejure.org/2016,54658)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 16 S 63/15 (https://dejure.org/2016,54658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,54658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsbegehren betreffend das Entstehen einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung; Abhebungen am Geldautomaten mittels Kreditkarte als Kreditgewährung; Kreditherausgabe trotz mangelnder Bonität

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2017, 852
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.07.2016 - 16 S 63/15
    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Vorschrift keine Anwendung findet bei Abhebungen des Karteninhabers an Automaten des Kreditinstituts, das die Karte selbst ausgegeben hat (BGH NJW 2002, 905).

    Dabei kommt es für die Frage des rechtlichen Dürfens grundsätzlich nicht darauf an, ob der Täter eine ihm vom Aussteller gesetzte Kreditgrenze überschreitet, sondern allein darauf, ob die Vermögensverhältnisse des Täters die Ausgleichung der aufgelaufenen Schuldsalden am Fälligkeitstermin als sicher erscheinen lassen (BGH a.a.O. Tz. 13; BGHSt 47, 160, 170; Fischer, StGB, § 266b Rn. 17).

  • OLG Hamm, 04.05.2016 - 32 Sa 16/16

    Gerichtsstandbestimmung; Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung;

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.07.2016 - 16 S 63/15
    Streitwert in der Berufungsinstanz : 3.288,52 EUR (80 % von 4.110,65 EUR; es ist lediglich ein Abschlag in dieser Höhe wegen der Feststellungsklage geboten; entscheidend kommt es auf die Vollstreckungsaussichten anhand der voraussichtlichen wirtschaftlichen Lage des Beklagten auch für die Zeit nach der Restschuldbefreiung an, die hier als günstig zu beurteilen sind, da der Beklagte Einkünfte aus unselbständiger Berufstätigkeit erzielt, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.2016 - I-32 SA 16/16, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht