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   LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01   

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https://dejure.org/2002,6004
LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01 (https://dejure.org/2002,6004)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01 (https://dejure.org/2002,6004)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 16 Sa 1202/01 (https://dejure.org/2002,6004)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs des Betriebsrates

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 102 Abs. 3 BetrVG
    Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs des Betriebsrates

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung; Anhörung des Betriebsrates; Widerspruchs des Betriebsrates; Anhörungsverfahren zur sozialen Auswahl; Konkretisierung des Widerspruchs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01
    Durch den ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrates ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.08.2000 kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis begründet worden, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch ohne tatsächliche Beschäftigung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges Vergütungsansprüche auslösen kann (vgl. BAG vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 11; vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 10; vom 07.03.1996 - 2 AZR 432/95 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 9).

    Für dieses tatsächliche Interesse ist die rechtliche Grundlage, auf der eine Weiterbeschäftigung gegebenenfalls realisiert werden konnte, von untergeordneter Bedeutung (vgl. auch BAG vom 17.06.1999, aaO. unter 2 aa).

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01
    Daneben sind in der Betriebsbetrachtung eine Vielzahl von Arbeitnehmern mit weniger günstigen Sozialdaten beschäftigt, die mit dem Arbeitnehmer in ihrer Qualifikation vergleichbar sind, jedoch sachwidrig nicht in die soziale Auswahl einbezogen wurden (BAG, Urteil vom 15.06.89 - 2 AZR 580/88 - DB 1990, 380).

    Dieser Verweis folgt einem Absatz, in dem ausdrücklich die Notwendigkeit einer Betriebsbetrachtung aufgezeigt und unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.06.1989 (- 2 AZR 580/88 - DB 1990, 380) ausgeführt wird, dass eine Vielzahl von Arbeitnehmern mit weniger günstigen Sozialdaten beschäftigt würden, die mit dem Arbeitnehmer in ihrer Qualifikation vergleichbar seien, jedoch sachwidrig nicht in die soziale Auswahl einbezogen worden seien.

  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit bis zur Entbindung des

    Auszug aus LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01
    Durch den ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrates ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.08.2000 kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis begründet worden, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch ohne tatsächliche Beschäftigung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges Vergütungsansprüche auslösen kann (vgl. BAG vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 11; vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 10; vom 07.03.1996 - 2 AZR 432/95 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 9).

    Als Gestaltungsurteil kommt dieser Entscheidung nur ex nunc-Wirkung zu (BAG vom 07.03.1996, aaO.).

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01
    Wären die unter der Kostenstelle 451 geführten Arbeitnehmer grundsätzlich mit den gekündigten Arbeitnehmern vergleichbar, so könnte sich jeder einzelne gekündigte Arbeitnehmer darauf berufen, dass ein einzelner weiter beschäftigter und vergleichbarer Arbeitnehmer sozial weniger schutzwürdig als er sei (BAG vom 18.10.1984 - 2 AZR 543/83 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01
    Wären die unter der Kostenstelle 451 geführten Arbeitnehmer grundsätzlich mit den gekündigten Arbeitnehmern vergleichbar, so könnte sich jeder einzelne gekündigte Arbeitnehmer darauf berufen, dass ein einzelner weiter beschäftigter und vergleichbarer Arbeitnehmer sozial weniger schutzwürdig als er sei (BAG vom 18.10.1984 - 2 AZR 543/83 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.11.1999 - 4 Sa 514/99

    Weiterbeschäftigungsanspruch i.S. von § 102 Abs. 5 BetrVG - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01
    Allerdings stimmt sie im Anschluss an das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 22.11.1999 - 4 Sa 519/99 - BB 2000, 203) mit der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts insoweit überein, als die Darlegungen des Betriebsrates sich am Vortrag des Arbeitgebers orientieren müssen.
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01
    Durch den ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrates ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.08.2000 kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis begründet worden, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch ohne tatsächliche Beschäftigung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges Vergütungsansprüche auslösen kann (vgl. BAG vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 11; vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 10; vom 07.03.1996 - 2 AZR 432/95 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 9).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Februar 2002 - 16 Sa 1202/01 - aufgehoben.
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