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   LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 16 Sa 1228/09, 16 Sa 1365/09   

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https://dejure.org/2009,29161
LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 16 Sa 1228/09, 16 Sa 1365/09 (https://dejure.org/2009,29161)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2009 - 16 Sa 1228/09, 16 Sa 1365/09 (https://dejure.org/2009,29161)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2009 - 16 Sa 1228/09, 16 Sa 1365/09 (https://dejure.org/2009,29161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

  • hensche.de

    AGB-Kontrolle, Gleichstellungsabrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1
    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 16 Sa 1228/09
    Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist die Bezugnahme in einem von einem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge in der jeweiligen Fassung regelmäßig als Gleichstellungsabrede auszulegen, wenn andere für die Auslegung dieser vertraglichen Bezugnahme gemäß §§ 133, 157 BGB bedeutsame Umstände dem nicht entgegenstehen (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - zitiert nach juris, dort Rz. 13).

    Ebenso wie nach den einschlägigen tarifrechtlichen Bestimmungen (§ 3 Abs. 3 , § 4 Abs. 5 TVG , § 613 Abs. 1 Satz 2 BGB ) in solchen Fallkonstellationen für den tairftgebundenen Arbeitnehmer die weiteren Änderungen oder Ergänzungen der einschlägigen Tarifverträge mangels beiderseitiger Tarifgebundenheit tarifrechtlich nicht mehr gelten, finden diese auf Grund der Gleichstellungsabrede auch nicht mehr in den Arbeitsverhältnissen der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer Anwendung (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 2005, aaO.).

    In solchen Fällen, in denen die im Bezug genommenen Tarifverträge schon bei Vertragsschluss auch für tarifgebundene Arbeitnehmer nicht normativ galten, gebe es für die Annahme einer das Auslegungsergebnis prägenden Gleichstellungsabsicht keine Grundlage (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - zitiert nach juris, dort Rz. 16).

    Eine entsprechende Anwendung der Regelung in Art. 229 § 5 EGBGB im Sinne einer zeitlichen begrenzten Klarstellungsmöglichkeit der Klauselverwender durch einzelvertragliche Abänderungsgebote hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 14. Dezember 2005 (aaO., dort Rz. 27) u. a. wegen der dadurch bewirkten Verunsicherung in den Betrieben verworfen.

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 16 Sa 1228/09
    Für nach dem 31. Dezember 2001 abgeschlossene Arbeitsverträge hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze zur Auslegung aufgegeben (vgl. Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - zitiert nach juris, dort Rz. 29).

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 18. April 2007 (- 4 AZR 652/05 - zitiert nach juris, dort Rz. 43 ff.) mit der in der Literatur geäußerten Kritik an dem von ihm gewählten Stichtag auseinandergesetzt und an seiner im Urteil vom 14. Dezember 2005 geäußerten Ansicht festgehalten.

    Es hat u. a. ausgeführt, dass die vorgenommene typisierte Interessenabwägung im Ergebnis zu einer Stichtagsregelung führe, die auch im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zur Gewährung eines Vertrauensschutzes und zu seiner zeitlichen Begrenzung erforderlich und geeignet sei (BAG, Urteil vom 18. April 2007, aaO., dort Rz. 57).

    Es ist insoweit nicht nur die materielle Rechtslage hinsichtlich der Inhaltskontrolle von vorformulierten Arbeitsverträgen erstmals gesetzlich kodifiziert worden, sondern es hat dadurch einen erkennbaren Paradigmenwechsel stattgefunden (BAG, Urteil vom 18. April 2007, aaO., m.w.N.).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 16 Sa 1228/09
    Klageänderungen sind daher unter den Voraussetzungen des § 263 ZPO zulässig (vgl. BAG, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zitiert nach juris, Rz. 32).

    Die Sachdienlichkeit ist im Allgemeinen erst dann zu verneinen, wenn in der Berufungsinstanz ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 6. Dezember 2001, aaO., Rz. 34; BGH, Urteil vom 19. November 1999 - V ZR 321/98 - NJW 2000, S. 803 ff.).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 16 Sa 1228/09
    Der in erster Instanz voll obsiegende Kläger kann zum Zwecke der Klageerweiterung Anschlussberufung einlegen (vgl. BAG, Urteil vom 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - zitiert nach juris, Rz. 42; BAG, Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 - zitiert nach juris).

    Eine nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Berufungsbegründung eingelegte Anschlussberufung ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BAG, Urteil vom 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - zitiert nach juris, Rz. 45 m.w.N.).

  • ArbG Cottbus, 29.04.2009 - 2 Ca 1884/08
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 16 Sa 1228/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 29. April 2009 - 2 Ca 1884/08 - teilweise abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichtes Cottbus vom 29. April 2009, Az.: 2 Ca 1884/08, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92

    Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 16 Sa 1228/09
    Der in erster Instanz voll obsiegende Kläger kann zum Zwecke der Klageerweiterung Anschlussberufung einlegen (vgl. BAG, Urteil vom 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - zitiert nach juris, Rz. 42; BAG, Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 - zitiert nach juris).
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 16 Sa 1228/09
    Auch in seinem Urteil vom 10. Dezember 2008 ( 4 AZR 881/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 18) hat das Bundesarbeitsgericht auf den im dort entschiedenen Fall 1992 abgeschlossenen Arbeitsvertrag aus Gründen des Vertrauensschutzes seine bisherige Rechtsprechung zu der Auslegung von Bezugnahmeklauseln als Gleichstellungsabreden angewandt.
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 16 Sa 1228/09
    Einer Bezeichnung der Anschlussberufung als solcher bedarf es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1989 - V ZR 143/87 - NJW 1990, S. 447 ).
  • BGH, 19.11.1999 - V ZR 321/98

    Fernwärmeleitung als Rechtsmangel eines Grundstücks

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 16 Sa 1228/09
    Die Sachdienlichkeit ist im Allgemeinen erst dann zu verneinen, wenn in der Berufungsinstanz ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 6. Dezember 2001, aaO., Rz. 34; BGH, Urteil vom 19. November 1999 - V ZR 321/98 - NJW 2000, S. 803 ff.).
  • LAG Hessen, 04.12.2008 - 20 Sa 638/08

    Kleine dynamische Verweisungsklausel - Gleichstellungsabrede - Vertrauensschutz -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 16 Sa 1228/09
    Dem gegenüber hat das Hessische Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 4. Dezember 2008 - 20 Sa 638/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 34) ausgeführt, der Vertrauensschutz im Hinblick auf die Auslegung arbeitsvertraglicher dynamischer Bezugnahmeklauseln als Gleichstellungsabreden auch bei Fehlen der Erkennbarkeit des Gleichstellungszwecks für Altverträge könne jedenfalls zeitlich nicht unbegrenzt gewährt werden.
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 559/04

    Eingruppierung - mehrjährige Berufserfahrung

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 79/10

    Auslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. November 2009 - 16 Sa 1228/09 - wird zurückgewiesen.
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