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   LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 16 Sa 1302/06   

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https://dejure.org/2007,14499
LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 16 Sa 1302/06 (https://dejure.org/2007,14499)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2007 - 16 Sa 1302/06 (https://dejure.org/2007,14499)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 16 Sa 1302/06 (https://dejure.org/2007,14499)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Entgeltsenkung im Insolvenzverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 KSchG; § 2 KSchG
    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Senkung des Entgelts der Arbeitnehmer; Vorliegen eines betrieblichen Erfordernisses zum Ausspruch einer Änderungskündigung aufgrund eines Insolvenzplans; Dringlichkeit eines schwerwiegenden Eingriffs in das ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Senkung des Entgelts der Arbeitnehmer; Vorliegen eines betrieblichen Erfordernisses zum Ausspruch einer Änderungskündigung aufgrund eines Insolvenzplans; Dringlichkeit eines schwerwiegenden Eingriffs in das ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, 2 § 2
    Unwirksamkeit betriebsbedingter Änderungskündigung zur Entgeltsenkung im Insolvenzverfahren - gleichheitswidrige Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Osnabrück, 23.05.2006 - 1 Ca 867/05
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 16 Sa 1302/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 23.05.2006, Az. 1 Ca 867/05, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 16 Sa 1302/06
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz kann insoweit nicht zu Lasten von Arbeitnehmern angewandt werden, beinhaltet vielmehr eine Schutzvorschrift für den Arbeitnehmer, die nicht zu seinem Nachteil gereichen darf (vgl. BAG, Urt. vom 03.07.2003, Az. 2 AZR 617/02 in AP Nr. 73 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 16 Sa 1302/06
    Eine entsprechende Prognose hat der Arbeitgeber im Rahmen eines Änderungskündigungsschutzverfahrens auf Grundlage eines umfassenden Sanierungsplanes darzulegen, der unter anderem die Finanzlage des Betriebes, den Anteil der Personalkosten sowie die Auswirkungen der erstrebten Kostensenkungen für den Betrieb und für die Arbeitnehmer verdeutlichen muss (so Urt. des BAG vom 12.01.2006, Az. 2 AZR 126/05 in NZA 2006, 587 bis 590 mit weiteren zahlreichen Nachweisen; vgl. Richter am BAG Änderungskündigung zwischen Bestandsschutz und Anpassungsdruck in BB 2007, 437 bis 447).
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