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LAG Hessen, 17.02.2003 - 16 Sa 1350/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 12.02.2007 - 16 Sa 1366/06
Arbeitnehmerentsendung - fehlende internationale Zuständigkeit eines deutschen …
Auch in diesem Fall hat die Entscheidungsfindung nämlich nach dem unmissverständlichen Gesetzeswortlaut allein durch den Vorsitzenden zu erfolgen, die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter ist unzulässig, weil durch § 55 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG derjenige, der allein zur Entscheidungsfindung befugt ist, eindeutig bestimmt ist (vgl. Kammerurteil v. 17. Februar 2003 - 16 Sa 1350/02; LAG Köln, 14.12.2000 - 6 Sa 1183/00; LAG Berlin - 14.07.1997 - NZA 1998, 167; LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.1997, 1071 (1072);… G/M/P/M-G/Germelmann, ArbGG, 5. Aufl.2004, § 55 Rz. 16;… BCF/Creutzfeldt ArbGG 4. Aufl. 2006 § 55 Rz 2).Denn die Niederlassung muss im Zeitpunkt der Klageerhebung vorhanden sein (vgl. Kammerurteil v. 17. Februar 2003 - 16 Sa 1350/02; OLG Saarbrücken 03.04.1979, RIW 1980, 796), jedenfalls muss sie bei Beschluss der mündlichen Verhandlung bestehen (…vgl. Musielak/Weth, a.a.O., EG-Verordnungen VO (EG) Nr. 44/2001 Art. 5 Rz. 24).
Für Fallkonstellationen wie die vorliegende fehlt es an einer Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Rechtsakt (ebenso schon Kammerurteil v. 17. Februar 2003 - 16 Sa 1350/02).
- LAG Hessen, 20.02.2006 - 16 Sa 795/05
Kündigungsschutzklage
Entsprechendes gilt dann nach § 64 Abs. 7 ArbGG für den Fall, dass bei Säumnis des Berufungsbeklagten der Berufungsantrag des Berufungsklägers nicht positiv beschieden werden kann (vgl. Kammerurteil vom 17. Februar 2003 - 16 Sa 1350/02).