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   LAG Hessen, 17.02.2003 - 16 Sa 1350/02   

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LAG Hessen, 17.02.2003 - 16 Sa 1350/02 (https://dejure.org/2003,60163)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.02.2003 - 16 Sa 1350/02 (https://dejure.org/2003,60163)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 16 Sa 1350/02 (https://dejure.org/2003,60163)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hessen, 12.02.2007 - 16 Sa 1366/06

    Arbeitnehmerentsendung - fehlende internationale Zuständigkeit eines deutschen

    Auch in diesem Fall hat die Entscheidungsfindung nämlich nach dem unmissverständlichen Gesetzeswortlaut allein durch den Vorsitzenden zu erfolgen, die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter ist unzulässig, weil durch § 55 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG derjenige, der allein zur Entscheidungsfindung befugt ist, eindeutig bestimmt ist (vgl. Kammerurteil v. 17. Februar 2003 - 16 Sa 1350/02; LAG Köln, 14.12.2000 - 6 Sa 1183/00; LAG Berlin - 14.07.1997 - NZA 1998, 167; LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.1997, 1071 (1072); G/M/P/M-G/Germelmann, ArbGG, 5. Aufl.2004, § 55 Rz. 16; BCF/Creutzfeldt ArbGG 4. Aufl. 2006 § 55 Rz 2).

    Denn die Niederlassung muss im Zeitpunkt der Klageerhebung vorhanden sein (vgl. Kammerurteil v. 17. Februar 2003 - 16 Sa 1350/02; OLG Saarbrücken 03.04.1979, RIW 1980, 796), jedenfalls muss sie bei Beschluss der mündlichen Verhandlung bestehen (vgl. Musielak/Weth, a.a.O., EG-Verordnungen VO (EG) Nr. 44/2001 Art. 5 Rz. 24).

    Für Fallkonstellationen wie die vorliegende fehlt es an einer Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Rechtsakt (ebenso schon Kammerurteil v. 17. Februar 2003 - 16 Sa 1350/02).

  • LAG Hessen, 20.02.2006 - 16 Sa 795/05

    Kündigungsschutzklage

    Entsprechendes gilt dann nach § 64 Abs. 7 ArbGG für den Fall, dass bei Säumnis des Berufungsbeklagten der Berufungsantrag des Berufungsklägers nicht positiv beschieden werden kann (vgl. Kammerurteil vom 17. Februar 2003 - 16 Sa 1350/02).
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