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   LAG Düsseldorf, 27.05.2003 - 16 Sa 1453/02   

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https://dejure.org/2003,29858
LAG Düsseldorf, 27.05.2003 - 16 Sa 1453/02 (https://dejure.org/2003,29858)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.2003 - 16 Sa 1453/02 (https://dejure.org/2003,29858)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 16 Sa 1453/02 (https://dejure.org/2003,29858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer Kündigung durch Telefaxschreiben; Heilung eines Formmangels durch die Vereinbarung der Geltung englischen Rechts; Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei einem Arbeitsverhältnis in einem ...

  • unalex.eu

    Art. 6 EVÜ
    Rechtswahl der Parteien im Arbeitsvertrag, Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO - Keine Entziehung des Schutzes der zwingenden Bestimmungen des ohne Rechtswahl anzuwendenden Rechts - Einzelne zwingende Bestimmungen des anwendbaren Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 64/97

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2003 - 16 Sa 1453/02
    Abgesehen davon, dass dies nicht einen in Deutschland gelegenen Betrieb begründen würde, müssen die Voraussetzungen des Betriebsbegriffs im Sinne des § 23 KSchG im Inland erfüllt sein (BAG vom 09.10.1997 - 2 AZR 64/97 - AP Nr. 16 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2003 - 16 Sa 1453/02
    Ein Zurückbehaltungsrecht wegen möglichen anderweitigen Verdienstes des Klägers (vgl. BAG vom 29.07.1993 - 2 AZR 110/93 - AP Nr. 52 zu § 615 BGB) hat die Beklagte nicht geltend gemacht.
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 207/94

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2003 - 16 Sa 1453/02
    Da die Kündigung vom 28.03.2002 schon unabhängig von der streitigen Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes rechtsunwirksam war und damit nicht ausschließlich sozial ungerechtfertigt sein konnte, stand bereits dieser Umstand (vgl. BAG vom 10.11.1994 - 2 AZR 207/94 - AP Nr. 24 zu § 9 KschG 1969, zu II 2 der Gründe) der von der Beklagten beantragten Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2002 entgegen.
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 603/97

    Gewillkürte Schriftform; unbeglaubigte Fotokopie

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2003 - 16 Sa 1453/02
    Das von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierte BAG-Urteil vom 20.08.1998 (NZA 1998, 1330) betraf nicht den Fall der gesetzlichen Schriftform und ist auch im Übrigen hier nicht einschlägig.
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