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   LAG Hamm, 26.05.2003 - 16 Sa 1455/02   

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https://dejure.org/2003,4683
LAG Hamm, 26.05.2003 - 16 Sa 1455/02 (https://dejure.org/2003,4683)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.05.2003 - 16 Sa 1455/02 (https://dejure.org/2003,4683)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - 16 Sa 1455/02 (https://dejure.org/2003,4683)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkretisierung von Arbeitsbedingungen durch Zeitablauf; Umstellung des Betriebes von Dauernachtschicht auf Drei-Schicht-Betrieb; Mitbestimmung der Arbeitszeit durch einen Betriebsrat beim Fehlen tariflicher Vorschriften; Billiges Ermessen bei einer Leistungsbestimmung

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Ziffer 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 24
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2003 - 16 Sa 1455/02
    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG vom 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 - NZA 201, 780 m.w.N.).

    Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Änderung des Inhalts der vom Arbeitgeber beanspruchten Arbeitsleistung durch Ausübung des Direktionsrechts oder eines sonstigen Leistungsbestimmungsrechts muss nach allgemeinen Grundsätzen der Arbeitgeber darlegen und beweisen (vgl. beispielsweise BAG vom 07.12.2000, aaO.; vom 17.12.1997 - 5 AZR 332/96 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20).

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96

    Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2003 - 16 Sa 1455/02
    Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Änderung des Inhalts der vom Arbeitgeber beanspruchten Arbeitsleistung durch Ausübung des Direktionsrechts oder eines sonstigen Leistungsbestimmungsrechts muss nach allgemeinen Grundsätzen der Arbeitgeber darlegen und beweisen (vgl. beispielsweise BAG vom 07.12.2000, aaO.; vom 17.12.1997 - 5 AZR 332/96 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20).

    Dies kann sowohl durch allgemeine Vorschriften geschehen als auch durch entsprechende mündliche Erklärungen (BAG vom 17.12.1997, aaO.; vgl. auch BAG vom 15.08.2002 - 2 AZR 195/01 - DB 2003, 889).

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2003 - 16 Sa 1455/02
    Dies kann sowohl durch allgemeine Vorschriften geschehen als auch durch entsprechende mündliche Erklärungen (BAG vom 17.12.1997, aaO.; vgl. auch BAG vom 15.08.2002 - 2 AZR 195/01 - DB 2003, 889).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2003 - 16 Sa 1455/02
    Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten (vgl. zuletzt BAG vom 28.05.2002 - 1 ABR 40/01 - DB 2002, 2385).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2003 - 16 Sa 1455/02
    Nicht jede Änderung stellt eine mitbestimmungspflichtige Versetzung dar (vgl. hierzu BAG vom 29.02.2000 - 1 ABR 5/99 - NZA 2000, 1357).
  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2003 - 16 Sa 1455/02
    Das Bundesarbeitsgericht sieht deshalb in der Umsetzung eines Arbeitnehmers von einer Schicht in die andere keine zustimmungspflichtige Versetzung, wenn sich dadurch lediglich die Lage der Arbeitszeit des betroffenen Arbeitnehmers verändert (BAG vom 23.11.1993 - 1 ABR 38/93 - NZA 1994, 718).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2003 - 16 Sa 1455/02
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die es dem Arbeitgeber verwehrt, unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz Arbeitseinkommen besser verdienender Arbeitnehmer mittels einer Änderungskündigung an das allgemeine Niveau anzupassen (vgl. BAG vom 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 - NZA 1999, 1336 m.w.N.) ist auf die Ausübung des Direktionsrechts nicht übertragbar.
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Mai 2003 - 16 Sa 1455/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, den Kläger weiterhin in der Dauernachtschicht zu beschäftigen.
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