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   LAG Hessen, 29.03.2004 - 16 Sa 1503/03   

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https://dejure.org/2004,12896
LAG Hessen, 29.03.2004 - 16 Sa 1503/03 (https://dejure.org/2004,12896)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.03.2004 - 16 Sa 1503/03 (https://dejure.org/2004,12896)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. März 2004 - 16 Sa 1503/03 (https://dejure.org/2004,12896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung, ob arbeitszeitlich hauptsächlich bauliche Leistungen erbracht worden sind; Entsendung von polnischen Arbeitnehmern nach Deutschland zum Zusammenschweißen von Stahlelementen zu einer Stahlelementen; Einordnung einer Tätigkeit als Bauleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 258/04

    Arbeitnehmerentsendung - Baugewerbe - Betriebsabteilung - Darlegungs- und

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. März 2004 - 16 Sa 1503/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06

    Arbeitnehmerentsendung - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Geltungsbereich

    Erforderlich für eine solche Annahme ist jedenfalls, dass - wie es in sämtlichen eine Betriebsabteilung bejahenden Entscheidungen der Berufungskammer in der Vergangenheit der Fall war - über die bloße Tätigkeit von Arbeitnehmern hinaus, Anhaltspunkte für einen organisatorisch verfassten und nach außen auch erkennbaren Leitungsapparat vorhanden sind (vgl. Kammerurteil v. 29. März 2004 - 16 Sa 1503/03).
  • LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03

    Arbeitnehmerentsendung - Geltungsbereich der Bautarifverträge -

    Erforderlich für eine solche Annahme ist nämlich, dass über die bloße Tätigkeit von Arbeitnehmern hinaus, Anhaltspunkte für einen organisatorisch verfassten Leitungsapparat vorhanden sind (vgl. Kammerurteil v. 29. März 2004 - 16 Sa 1503/03).
  • LAG Hessen, 16.08.2004 - 16 Sa 198/04

    Verpflichtung eines ausländischen , Arbeitnehmer in die Bundesrepublik

    Erforderlich für eine solche Annahme ist jedoch, dass - wie es in sämtlichen eine Betriebsabteilung bejahenden Entscheidungen der Berufungskammer in der Vergangenheit der Fall war (vgl. Kammerurteile v. 24. November 2003 - 16 Sa 576/00, v. 02. Februar 2002 - 16 Sa 47/03 u. v. 09. Februar 2004 - 16 Sa 393/00; Kammerbeschluss v. 14. Juli 2003 - 16 Sa 582/00) -, über die bloße Tätigkeit von Arbeitnehmern hinaus, Anhaltspunkte für einen organisatorisch verfassten Leitungsapparat vorhanden sind (vgl. Kammerurteil v. 29. März 2004 - 16 Sa 1503/03).
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