Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 75 BetrVG ; § 112 BetrVG
Abfindung wegen Arbeitsplatzverlust durch Kündigung; Bemessungen im Sozialplan; Dauer der Betriebszugehörigkeit bei Erziehungsurlaub; Einbeziehung des Erziehungsurlaubs; Gleichbehandlungsgrundsatz; Sachgerechte Differenzierung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abfindung wegen Arbeitsplatzverlust durch Kündigung; Bemessungen im Sozialplan; Dauer der Betriebszugehörigkeit bei Erziehungsurlaub; Einbeziehung des Erziehungsurlaubs; Gleichbehandlungsgrundsatz; Sachgerechte Differenzierung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG §§ 75, 112; GG Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3
Berücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs bei Sozialplanabfindungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 13.09.2001 - 1 Ca 171/01
- LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
- BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
Papierfundstellen
- DB 2002, 2227
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 760/00
Sozialplanabfindung - Berechnung bei Wechsel von Teilzeit- in …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
Sie haben grundsätzlichen einen weiten Spielraum für die Bestimmung des angemessenen Ausgleiches für die von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer (so ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, zuletzt Urteil des BAG vom 14.08.2001, Az. 1 AZR 760/00 in Der Betrieb 2002, 153/154, m. w. N.).Zwar kann sich eine sachgerechte Differenzierung daraus ergeben, dass Arbeitnehmerinnen von Sozialplanleistungen ausgeschlossen werden, die nicht für den Betrieb für eine vorübergehende Zeit tatsächlich tätig waren (so auch Urteil des BAG vom 14.08.2001, a.a.O.).
- LAG Hessen, 27.01.1998 - 4 Sa 133/97
Sozialplanabfindung: Berechnung - Dauer der Betriebszugehörigkeit - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
Die Klägerin ist deshalb auch in das System des Sozialplanes allgemein mit aufzunehmen, dass allein die Betriebszugehörigkeit die Abfindung bestimmt (vgl. hierzu Urteile des LAG Hessen vom 27.01.1998, Az. 4 Sa 133/97 in N2A RR 99, 142, LAG Hessen vom 19.05.1998, Az. 4 Sa 773/97 in NZA RR 99, 366, LAG Niedersachsen vom 27.07.2001, Az. 10 Sa 63/01 n. v.). - BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 352/93
Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
Zudem habe der Rückschluss auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit den Vorzug hoher Transparenz und Praktikabilität (so Urteil des BAG vom 30.03.1994, Az. 10 AZR 352/93 in NZA 95, 88/89).
- BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 263/88
Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Sozialplan
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
Der Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gibt der zu Unrecht ausgeschlossenen Arbeitnehmerin das Recht, die entsprechende Leistung einzufordern (vgl. Urteil des BAG vom 26.06.1990, Az. 1 AZR 263/88 in AP Nr. 56 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98
Verbot der sachfremden Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer oder …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
Ein solcher Verstoß kann auch von dem einzelnen Arbeitnehmer geltend gemacht werden, wenn dieser zu Unrecht von Sozialplanleistungen ausgeschlossen worden ist (so Urteil des BAG vom 03.08.1999, Az. 1 AZR 677/98, nicht amtlich veröffentlicht). - EuGH, 21.10.1999 - C-333/97
Lewen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
Bei diesen Zahlungen handelt es sich gerade auch um eine Vergütung für geleistete Dienste in der Vergangenheit, so dass für diese Fälle gerade Zeiten, in denen eine Arbeitnehmerin tatsächlich nicht tätig gewesen ist, diese Zahlung beeinflussen können (vgl. hierzu Urteil des BAG vom 12.07.1995, Az. 10 AZR 511/94 in NZA 95, 1165 ff., EuGH vom 21.10.1999, Az. Rs. C-333/97 in NZA 99, 1325 ff.). - BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94
Jahressonderzahlung und Mutterschutzfristen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
Bei diesen Zahlungen handelt es sich gerade auch um eine Vergütung für geleistete Dienste in der Vergangenheit, so dass für diese Fälle gerade Zeiten, in denen eine Arbeitnehmerin tatsächlich nicht tätig gewesen ist, diese Zahlung beeinflussen können (vgl. hierzu Urteil des BAG vom 12.07.1995, Az. 10 AZR 511/94 in NZA 95, 1165 ff., EuGH vom 21.10.1999, Az. Rs. C-333/97 in NZA 99, 1325 ff.). - LAG Hessen, 19.05.1998 - 4 Sa 773/97
Sozialplan: Auslegung - Betriebszugehörigkeit - Erziehungsurlaub
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
Die Klägerin ist deshalb auch in das System des Sozialplanes allgemein mit aufzunehmen, dass allein die Betriebszugehörigkeit die Abfindung bestimmt (vgl. hierzu Urteile des LAG Hessen vom 27.01.1998, Az. 4 Sa 133/97 in N2A RR 99, 142, LAG Hessen vom 19.05.1998, Az. 4 Sa 773/97 in NZA RR 99, 366, LAG Niedersachsen vom 27.07.2001, Az. 10 Sa 63/01 n. v.).
- BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Juni 2002 - 16 Sa 1542/01 - wird zurückgewiesen.