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LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95 |
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TVG § 1
Tarifvertrag: Tarifgeltung - Bautarifverträge
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden - 5 Ca 3353/94
- ArbG Wiesbaden, 03.08.1995 - 5 Ca 3424/94
- LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95
- BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 220/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 506/91
Sozialkassentarifverträge - Betrieb eines Baugewerbes - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95
Weil die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes den im § 1 Abs. 2, VTV verwendeten Begriff des "Gewerbes" nicht selbst definiert haben, ist davon auszugehen, daß sie ihn in der allgemeinen Bedeutung als Fachbegriff des öffentlichen Rechts, insbesondere des Gewerberechts, verstanden wissen wollen (…vgl. BAG 20.04.1988 aaO.; BAG 26.04.1989 AP Nr. 115 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 07.04.1993 - 10 AZR 506/91 ; Kammerurteil vom 19.08.1991 - 16 Sa 209/91).Entscheidend ist dabei, ob die jeweilige Tätigkeit seitens des Unternehmers in Erwerbsabsicht erfolgt, ihr Zweck also nachhaltig Gewinnerzielung ist, wobei es auf die jeweilige Absicht und Motivation des Betreibers ankommt (vgl. BAG 20.04.1988 und 07.04.1993 aaO.).
Aber selbst wenn man davon ausgeht, das Merkmal "gewerblich" könne auch dadurch erfüllt werden, daß bei Durchführung der baulichen Tätigkeiten die Absicht bestand, mittelbar aus der Erbringung baulicher Leistungen, nämlich durch anschließende Vermietung oder Verpachtung, Gewinn zu erzielen (so insbes. BAG 26.04.1989 AP Nr. 115 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 07.04.1993 - 10 AZR 506/91 ), handelte der Beklagte hier nicht gewerblich.
- BGH, 10.06.1974 - VII ZR 44/73
Vermutung der Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners; Begriff des …
Auszug aus LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95
Aus diesem Grunde ist dem auch anerkannt, daß die Errichtung von Häusern und Eigentumswohnungen zum Zwecke späterer Vermietung und Verpachtung durch den Eigentümer in der Regel keinen Gewerbebetrieb des Vermieters begründet, sondern nichts anderes als eine Art. der Nutzung des Eigentums an Grundstücken, also Kapitalanlage, ist (vgl. BGHZ 63, 32 (33); BGHZ 74, 273 (276); BGH 18.04.1963 NJW 63, 1397; OLG Frankfurt a.M. 13.01.1982 DB 82, 895 (896); OLG Frankfurt am Main 22.11.1994 NJW-RR 95, 1076; vgl. auch BFH 09.12.1986 NJW 87, 2104).Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Eigentümer wesentlich darauf ausgeht, durch die Vermietung unter Aufwendung persönlicher Arbeitskraft sich aus der Vermietung eine auf Gewinn gerichtete dauernde und berufsmäßige Erwerbsquelle zu verschaffen (vgl. BGHZ 63, 32, 33).
- BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74
Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes - …
Auszug aus LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95
Während derjenige, der Häuser erstellt, um sie anschließend zu verkaufen und zu vermieten, unmittelbar am Wettbewerb auf dem Bau- und/oder Immobilienmarkt teilnimmt und damit durch bauliche Leistungen Gewinn erzielen will, ging es dem Beklagten, wie die aufgrund der Größe notwendigerweise nur partielle Eigennutzung des Schlosses zeigt, nach dem maßgebenden Gesamtbild der Tätigkeit (vgl. BVerwG 24.06.1976 NJW 77, 772) nicht um die Gewinnerzielung durch Vermietung, sondern um eine dem Gegenstand seines Kapitals entsprechende Vermögensverwaltung.
- BGH, 18.04.1963 - VII ZR 37/62
Auszug aus LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95
Aus diesem Grunde ist dem auch anerkannt, daß die Errichtung von Häusern und Eigentumswohnungen zum Zwecke späterer Vermietung und Verpachtung durch den Eigentümer in der Regel keinen Gewerbebetrieb des Vermieters begründet, sondern nichts anderes als eine Art. der Nutzung des Eigentums an Grundstücken, also Kapitalanlage, ist (vgl. BGHZ 63, 32 (33); BGHZ 74, 273 (276); BGH 18.04.1963 NJW 63, 1397; OLG Frankfurt a.M. 13.01.1982 DB 82, 895 (896); OLG Frankfurt am Main 22.11.1994 NJW-RR 95, 1076; vgl. auch BFH 09.12.1986 NJW 87, 2104). - OLG Frankfurt, 22.11.1994 - 8 U 106/94
Auszug aus LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95
Aus diesem Grunde ist dem auch anerkannt, daß die Errichtung von Häusern und Eigentumswohnungen zum Zwecke späterer Vermietung und Verpachtung durch den Eigentümer in der Regel keinen Gewerbebetrieb des Vermieters begründet, sondern nichts anderes als eine Art. der Nutzung des Eigentums an Grundstücken, also Kapitalanlage, ist (vgl. BGHZ 63, 32 (33); BGHZ 74, 273 (276); BGH 18.04.1963 NJW 63, 1397; OLG Frankfurt a.M. 13.01.1982 DB 82, 895 (896); OLG Frankfurt am Main 22.11.1994 NJW-RR 95, 1076; vgl. auch BFH 09.12.1986 NJW 87, 2104). - OLG Frankfurt, 13.01.1982 - 17 U 12/81
Kaufmann; Nichtkaufmann; Gründung einer BGB-Gesellschaft; Bebauung eines …
Auszug aus LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95
Aus diesem Grunde ist dem auch anerkannt, daß die Errichtung von Häusern und Eigentumswohnungen zum Zwecke späterer Vermietung und Verpachtung durch den Eigentümer in der Regel keinen Gewerbebetrieb des Vermieters begründet, sondern nichts anderes als eine Art. der Nutzung des Eigentums an Grundstücken, also Kapitalanlage, ist (vgl. BGHZ 63, 32 (33); BGHZ 74, 273 (276); BGH 18.04.1963 NJW 63, 1397; OLG Frankfurt a.M. 13.01.1982 DB 82, 895 (896); OLG Frankfurt am Main 22.11.1994 NJW-RR 95, 1076; vgl. auch BFH 09.12.1986 NJW 87, 2104). - BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78
Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne; …
Auszug aus LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95
Aus diesem Grunde ist dem auch anerkannt, daß die Errichtung von Häusern und Eigentumswohnungen zum Zwecke späterer Vermietung und Verpachtung durch den Eigentümer in der Regel keinen Gewerbebetrieb des Vermieters begründet, sondern nichts anderes als eine Art. der Nutzung des Eigentums an Grundstücken, also Kapitalanlage, ist (vgl. BGHZ 63, 32 (33); BGHZ 74, 273 (276); BGH 18.04.1963 NJW 63, 1397; OLG Frankfurt a.M. 13.01.1982 DB 82, 895 (896); OLG Frankfurt am Main 22.11.1994 NJW-RR 95, 1076; vgl. auch BFH 09.12.1986 NJW 87, 2104). - BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95
Aus diesem Grunde ist dem auch anerkannt, daß die Errichtung von Häusern und Eigentumswohnungen zum Zwecke späterer Vermietung und Verpachtung durch den Eigentümer in der Regel keinen Gewerbebetrieb des Vermieters begründet, sondern nichts anderes als eine Art. der Nutzung des Eigentums an Grundstücken, also Kapitalanlage, ist (vgl. BGHZ 63, 32 (33); BGHZ 74, 273 (276); BGH 18.04.1963 NJW 63, 1397; OLG Frankfurt a.M. 13.01.1982 DB 82, 895 (896); OLG Frankfurt am Main 22.11.1994 NJW-RR 95, 1076; vgl. auch BFH 09.12.1986 NJW 87, 2104). - BAG, 06.03.1985 - 4 AZR 6/84
Erstellen von Bauten - Eigener Grund und Boden - Vermietung - Geltungsbereich des …
Auszug aus LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95
Auch das BAG (06.03.1985 AP Nr. 64 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) geht, wie das Arbeitsgericht bereits hervorgehoben hat, in diesem Sinne davon aus, daß der Arzt, der ein Haus baut, um in diesem seine Praxis und eine oder mehrere Wohnungen einzurichten, ebensowenig gewerblich Bauten erstellt wie der Rechtsanwalt, der ein Haus für eine Praxis oder auch für mehrere Gemeinschaftspraxen errichtet (vgl. BAG 17.02.1987 AP Nr. 9 zu § 161 HGB).
- BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 220/97
Gewerbliche Erbringung baulicher Leistungen
Hessisches Landesarbeitsgericht - 16 Sa 1732/95 -.Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. November 1996 - 16 Sa 1732/95 - wird zurückgewiesen.
- LAG Hessen, 02.06.1997 - 10 Sa 2274/95
Beschäftigung von Arbeitnehmern als Bauarbeiter im Betrieb einer GbR ; Begriff …
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