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   LAG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 Sa 1765/00   

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LAG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 Sa 1765/00 (https://dejure.org/2001,2108)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2001 - 16 Sa 1765/00 (https://dejure.org/2001,2108)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2001 - 16 Sa 1765/00 (https://dejure.org/2001,2108)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einwendungen des Drittschuldners gegen die Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen für Unterhaltsgläubiger

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § § 829, 850 d ZPO
    Einwendungen des Drittschuldners gegen die Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen für Unterhaltsgläubiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen des Drittschuldners; Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen; Unterhaltsgläubiger; Insolvenzverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; ZPO §§ 829 850d
    Zwangsvollstreckung: Einwendungen des Drittschuldners gegen die Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen für Unterhaltsgläubiger

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 829, 850d
    Lohnpfändung: Keine Einwendungen des Drittschuldners vor dem Arbeitsgericht gegen die Festsetzung der besonderen Pfändungsgrenzen für Unterhaltsansprüche durch das Amtsgericht/Vollstreckungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 836
  • DB 2001, 1424
  • Rpfleger 2001, 440
  • NZA-RR 2002, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Mönchengladbach, 12.06.2001 - 32 IK 52/99

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 Sa 1765/00
    Im September 1999 war vor dem Amtsgericht Mönchengladbach ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Streitverkündeten ­ 32 IK 52/99 - anhängig.

    Mit Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 24.01.2000 ­ 23 M 83/00 ­ ließ die Klägerin wegen der Unterhaltsrückstände des Streitverkündeten aus dem Zeitraum August 1983 bis Oktober 1996 nebst Kosten über insgesamt 7.396,80 DM dessen gegenwärtiges und zukünftiges Arbeitseinkommen bei der Beklagten unter Hinweis auf den Beschluss des Amtsgerichts vom 24.11.1999 ­ 32 IK 52/99 ­ gemäß § 850 d ZPO pfänden und sich zur Einziehung überweisen.

    Außerdem sei der aus § 850 d ZPO zugunsten der Klägerin ergangene Abänderungsbeschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 24.11.1999 ­ 32 IK 52/99 ­ der Beklagten nicht zugestellt worden, so dass auch insoweit keine Zahlungsverpflichtung für sie gegeben sei.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es auch nicht auf eine an sie erfolgte Zustellung des Abänderungsbeschlusses des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 24.11.1999 in dem Insolvenzverfahren 32 IK 52/99 an.

  • BAG, 09.12.1961 - 5 AZR 300/61

    Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche - Pfändungsfreier Betrag - Arbeitseinkommens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 Sa 1765/00
    Im Drittschuldnerprozess kann die Beklagte als Drittschuldnerin demgegenüber nicht erfolgreich einwenden, die durch das Vollstreckungsgericht nach § 850 d ZPO getroffene Entscheidung sei unzutreffend (ganz h. M., vgl. BAG vom 09.12.1961 ­ 5 AZR 300/61 ­ AP Nr. 8 zu § 850 d ZPO = DB 1962, 244; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 850 d, Rdn. 13 m. w. N.; Stöber, Forderungspfändung, 11. Aufl. 1996, Rdn. 1131; Baumbach/Lauterbach u. a., ZPO, 58. Aufl. 2000, § 850 d, Rdn. 13).
  • LAG Köln, 28.03.2006 - 9 Sa 1496/05

    Pfändungsgrenze

    Der Schuldner hat gegen die Festsetzung des pfändbaren Teils des Einkommens durch das Vollstreckungsgericht und wegen etwaiger Unrichtigkeit der nach § 850 d ZPO getroffenen Entscheidung die Möglichkeit des Rechtsbehelfs der Erinnerung nach § 766 ZPO (vgl. auch: LAG Düsseldorf, Urteile vom 16. März 2001 - 16 Sa 1765/00 - und vom 29. August 2005 - 14 (7) Sa 723/05 -).
  • OLG Saarbrücken, 13.04.2004 - 4 U 459/03

    Einziehungsprozess für eine gepfändete Forderung: Unbeachtlichkeit der

    Die bloße Anfechtbarkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bzw. der Umstand, dass ein Pfändungspfandrecht nicht entstanden ist, kann demgemäß im Einziehungsprozess nicht berücksichtigt werden (siehe hierzu etwa BGHZ 66, 79; LAG Düsseldorf MDR 2001, 836).
  • LG Stuttgart, 15.07.2005 - 10 T 224/02

    Pfändung einer einmaligen Vergütung: Bestimmung der Pfändungsfreigrenze bei einem

    Nur so kann die mit § 850 i ZPO bezweckte Gleichstellung von Schuldnern mit einmaligen Vergütungsansprüchen mit in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehenden Schuldnern erreicht werden (Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1238, Fn 16; LG Halle, Rpfleger 2001, 440; wohl auch BGH, NJW-RR 2004, 644 zu III 2).
  • LG Stuttgart, 15.07.2005 - 10 T 224/05

    Orientierung an Pfändungsgrenzen für laufende Arbeitslöhne oder Dienstlöhne bei

    Nur so kann die mit § 850 i ZPO bezweckte Gleichstellung von Schuldnern mit einmaligen Vergütungsansprüchen mit in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehenden Schuldnern erreicht werden (Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1238, Fn 16; LG Halle, Rpfleger 2001, 440; wohl auch BGH, NJW-RR 2004, 644 zu III 2).
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