Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 22.03.2002 - 16 Sa 1799/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1922 BGB ; § 9 KSchG ; § 10 KSchG
Anspruch des Erben; Auflösungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Eintritt des Erben in Auflösungsvertrag; Entstehen der Forderung aus Auflösungsvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Erben; Auflösungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Eintritt des Erben in Auflösungsvertrag; Entstehen der Forderung aus Auflösungsvertrag
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 07.11.2001 - 4 Ca 783/01
- LAG Niedersachsen, 22.03.2002 - 16 Sa 1799/01
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 250/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96
Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2002 - 16 Sa 1799/01
Der Anspruch auf Abfindung wäre deshalb nicht entstanden, wenn der Entstehenszeitpunkt nach der im Vertrag verlautbaren Interessenlage der Parteien auf einen späteren Termin festgelegt worden ist (so BAG, Urteil vom 26.08.1997, Az. 9 AZR 227/96, in NZA 98, 643, 5644).Anders als in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 26.08.1997 (a. a. O.) sowie vom 16.05.2000 (Az. 9 AZR 277/99 in NZA 2000, 1236) kann diesem Vergleich nicht entnommen werden, dass eine zusätzliche Einkommenssicherung des Erblassers bis zum Eintritt des Rentenalters der Abfindungszahlung als Voraussetzung beigegeben war.
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.1987 - 6 Sa 704/87
Aufhebungsvertrag; Abfindung; Vermeidung einer Kündigung; Tod des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2002 - 16 Sa 1799/01
Da der Beklagten die Abfindung zusteht, ist die Vollstreckungsgegenklage nicht begründet (vgl. hierzu auch Urteil des LAG Hamburg vom 16.07.1986, Az. 8 Sa 45/86, in DB 86, 2679 sowie BAG, Urteil vom 16.10.1969, Az. 2 AZR 373/68, in AP Nr. 20 zu § 794 ZPO sowie Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 13.11.1987, Az. 6 Sa 704/87, in DB 88, 140). - BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85
Haftung des Betriebserwerbers für Abfindungsforderung bei Betriebsübergang im …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2002 - 16 Sa 1799/01
Schuldrechtliche Ansprüche entstehen regelmäßig mit Abschluss des Rechtsgeschäftes, durch das die Rechtsbeziehungen der Vertragschließenden geregelt werden (so auch BAG, Urteil vom 13.11.1986, Az. 2 AZR 771/85, in NZA 87, 458).
- BAG, 16.10.1969 - 2 AZR 373/68
Abfindungssumme - Arbeitnehmertod
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2002 - 16 Sa 1799/01
Da der Beklagten die Abfindung zusteht, ist die Vollstreckungsgegenklage nicht begründet (vgl. hierzu auch Urteil des LAG Hamburg vom 16.07.1986, Az. 8 Sa 45/86, in DB 86, 2679 sowie BAG, Urteil vom 16.10.1969, Az. 2 AZR 373/68, in AP Nr. 20 zu § 794 ZPO sowie Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 13.11.1987, Az. 6 Sa 704/87, in DB 88, 140). - BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 277/99
Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2002 - 16 Sa 1799/01
Anders als in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 26.08.1997 (…a. a. O.) sowie vom 16.05.2000 (Az. 9 AZR 277/99 in NZA 2000, 1236) kann diesem Vergleich nicht entnommen werden, dass eine zusätzliche Einkommenssicherung des Erblassers bis zum Eintritt des Rentenalters der Abfindungszahlung als Voraussetzung beigegeben war. - LAG Hamburg, 16.07.1986 - 8 Sa 45/86
Vererblichkeit einer in einem Aufhebungsvertrag vereinbarten Abfindung; …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2002 - 16 Sa 1799/01
Da der Beklagten die Abfindung zusteht, ist die Vollstreckungsgegenklage nicht begründet (vgl. hierzu auch Urteil des LAG Hamburg vom 16.07.1986, Az. 8 Sa 45/86, in DB 86, 2679 sowie BAG, Urteil vom 16.10.1969, Az. 2 AZR 373/68, in AP Nr. 20 zu § 794 ZPO sowie Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 13.11.1987, Az. 6 Sa 704/87, in DB 88, 140).
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 250/02
Prozeßvergleich; Auslegung
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. März 2002 - 16 Sa 1799/01 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.