Rechtsprechung
LAG Hessen, 10.05.2004 - 16 Sa 1801/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung; Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 01.10.2003 - 9 Ca 32/03
- LAG Hessen, 10.05.2004 - 16 Sa 1801/03
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01
Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.07.2003 - 5 StR 65/02
Versuchter Betrug (bedingter Tatvorsatz bei begründeten Zweifeln hinsichtlich …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.12.2000 - V ZR 254/99
Rechtsstellung der Vertragsparteien nach Abschluß eines Vorvertrages
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55
Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion
Denn jedenfalls verletzt ein Arbeitnehmer vertragliche Nebenpflichten, nämlich die dem Vertragspartner geschuldete Rücksichtnahme auf dessen Interessen (§ 241 Abs. 2 BGB nF), wenn er im Rechtsstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können (vgl. Hess. LAG 10. Mai 2004 - 16 Sa 1801/03 - LAGReport 2005, 120). - LAG Hessen, 27.06.2012 - 2 Sa 578/11
Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz - …
Dazu gehört insbesondere die vertragliche Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) (vgl. BAG vom 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02, AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01, AP Nr. 44 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44; Hess. LAG vom 10. Mai 2004 - 16 Sa 1801/03, dokumentiert in juris). - LAG Hessen, 25.09.2014 - 19 Sa 546/14
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung im Rahmen …
Im Arbeitsverhältnis bestehen neben den wechselseitigen Hauptpflichten Nebenpflichten der Vertragsparteien, deren Verletzung unter bestimmten Umständen eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (vgl. BAG vom 3. Juli 2003 -2 AZR 235/02, AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01, AP Nr. 44 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44; Hess. LAG vom 10. Mai 2004 - 16 Sa 1801/03, [...]). - ArbG Bocholt, 05.01.2023 - 1 Ca 1159/21
Einzelfallentscheidung zu einer Kündigung wegen bewusst unwahren Prozessvortrags …
Denn jedenfalls verletzt ein Arbeitnehmer vertragliche Nebenpflichten, nämlich die dem Vertragspartner geschuldete Rücksichtnahme auf dessen Interessen (§ 241 Abs. 2 BGB nF), wenn er im Rechtsstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können (vgl. Hess. LAG 10. Mai 2004 - 16 Sa 1801/03 - LAGReport 2005, 120; BAG…, Urteil vom 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 -, Rn. 17, juris).