Rechtsprechung
   LAG Hessen, 12.06.1995 - 16 Sa 1803/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6968
LAG Hessen, 12.06.1995 - 16 Sa 1803/94 (https://dejure.org/1995,6968)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.06.1995 - 16 Sa 1803/94 (https://dejure.org/1995,6968)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Juni 1995 - 16 Sa 1803/94 (https://dejure.org/1995,6968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1
    Betriebsrat: Informationen durch den Arbeitgeber

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 102
    Inhalt der Betriebsratsanhörung zur fristgemäßen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1996, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

    Auszug aus LAG Hessen, 12.06.1995 - 16 Sa 1803/94
    Bereits der klare Wortlaut dieser Bestimmung zeigt, dass die Anhörungsobliegenheit den Arbeitgeber auch bei Kündigungen trifft, die innerhalb der ersten 6 Monate des Beschäftigungsverhältnisses ausgesprochen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG vom 18.05.1994, NZA 1995, 24).

    Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen, nicht aber notwendigerweise subjektive Bewertungen mitzuteilen (vgl. BAG vom 18.05.1994, NZA 1995, 24).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.06.1995 - 16 Sa 1803/94
    Allerdings folgt daraus, dass der Betriebsrat, wie der Umstand zeigt, dass er (nur) "anzuhören" ist, im Rahmen des Anhörungsverfahrens keine Rechtmäßigkeitskontrolle auszuüben hat, dass an die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers nicht dieselben Anforderungen zu stellen sind wie an die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG vom 22.09.1994, NZA 1995, 363).

    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Anhörung des Betriebsrats diesem die aus seiner, des Arbeitgebers Sicht, maßgebenden Umstände für die Kündigung zu unter breiten hat, ohne dass es für die Frage der Ordnungsgemäßheit der Anhörung darauf ankommt, ob diese Umstände objektiv geeignet sind, die Kündigung rechtlich zu tragen (sogenannte subjektive Determinierung der Mitteilungspflicht, vgl. BAG vom 11.07.1991, AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972; BAG vom 22.09.1994, aaO.).

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 130/92

    Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes sowie

    Auszug aus LAG Hessen, 12.06.1995 - 16 Sa 1803/94
    Tatsachen sind nach Raum und Zeit bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörende Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt (vgl. BAG vom 25.08.1982, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; BAG vom 28.01.1994 - 10 AZR 130/92 -).
  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 498/04

    Personalratsanhörung zur ordentlichen Probezeitkündigung

    Es war dann entgegen der Ansicht des Klägers nicht erforderlich, dass das beklagte Land Hintergrundtatsachen ermittelte und dem Personalrat mitteilte (vgl. dazu auch Hessisches LAG 12. Juni 1995 - 16 Sa 1803/94 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 50; KR-Etzel 7. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 62a).
  • LAG Berlin, 28.10.1996 - 9 Sa 84/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Dieser Ansicht kann jedoch nicht gefolgt werden (ebenso LAG Berlin vom 19.08.1988, BB 1988, 2386 = DB 1989, 129; LAG Berlin vom 28.11.1988 - 9 Sa 83/88 - Schwerdtner, ZIP 1983, 409; siehe auch KR-Etzel, 4. Aufl. 1996, § 102 BetrVG , Rdn. 62; Lepke, Kündigung bei Krankheit, 9. Aufl. 1995, S. 133 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Hessisches LAG vom 12.06.1995, DB 1996, 282 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht