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   LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97   

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LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97 (https://dejure.org/1997,7039)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.07.1997 - 16 Sa 291/97 (https://dejure.org/1997,7039)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - 16 Sa 291/97 (https://dejure.org/1997,7039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Erledigung des Rechtsstreits; Streitgegenstand bei Erledigung des Rechtsstreits; Kostenentscheidung bei Feststellung einer Erledigung des Rechtsstreits; Ermittlung des Rechtsmittelstreitwerts eines erledigten Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 64 Abs. 2; ZPO § 91a
    Rechtsmittelstreitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • KAG Mainz, 17.07.2014 - M 16/14

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97
    Insoweit kann es unentschieden bleiben, ob an der Rechtsprechung der Berufungskammer festzuhalten ist, wonach auch im Falle eines der einseitigen Erledigungserklärung des Klägers stattgebenden oder diese Klage abweisenden Urteils der Wert des Beschwerdegegenstandes mit dem vom Arbeitsgericht im Urteil festgesetzten Wert des Streitgegenstandes übereinstimmt, weil dieser jedenfalls nicht offensichtlich unrichtig ist (vgl. Kammerurteile vom 25.01.1993 - 16 Sa 1768/91, vom 03.08.1992 - 16 Sa 1762/91, vom 23.03.1992 - 16 Sa 1289/91 und vom 12.02.1990 - 16/14 Sa 769/89; zweifelnd bereits Kammerurteil vom 29.04.1996 - 16 Sa 2270/95).
  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

    Auszug aus LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97
    Das bedeutet, daß auf einseitige Erledigungserklärung des Klägers hin die Erledigung der Hauptsache nur ausgesprochen werden kann, wenn die Hauptsache tatsächlich erledigt ist, das wiederum ist sie dann, wenn nach Rechtshängigkeit der Klage ein Ereignis eingetreten ist, daß einer bisher zulässigen und begründeten Klage die Zulässigkeit oder Begründetheit genommen hat (vgl. BAG 05.09.1995 NZA 96, 700; BAG 01.08.1995 NZA 96, 310; BAG 22.01.1975 AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97
    Das bedeutet, daß auf einseitige Erledigungserklärung des Klägers hin die Erledigung der Hauptsache nur ausgesprochen werden kann, wenn die Hauptsache tatsächlich erledigt ist, das wiederum ist sie dann, wenn nach Rechtshängigkeit der Klage ein Ereignis eingetreten ist, daß einer bisher zulässigen und begründeten Klage die Zulässigkeit oder Begründetheit genommen hat (vgl. BAG 05.09.1995 NZA 96, 700; BAG 01.08.1995 NZA 96, 310; BAG 22.01.1975 AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 718/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97
    Das bedeutet, daß auf einseitige Erledigungserklärung des Klägers hin die Erledigung der Hauptsache nur ausgesprochen werden kann, wenn die Hauptsache tatsächlich erledigt ist, das wiederum ist sie dann, wenn nach Rechtshängigkeit der Klage ein Ereignis eingetreten ist, daß einer bisher zulässigen und begründeten Klage die Zulässigkeit oder Begründetheit genommen hat (vgl. BAG 05.09.1995 NZA 96, 700; BAG 01.08.1995 NZA 96, 310; BAG 22.01.1975 AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BGH, 10.10.1958 - V ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97
    Jedenfalls dann liegt bei einem stattgebenden Erledigungsurteil der Wert der Beschwer für die Beklagtenseite höher als ihr Kosteninteresse und entspricht dem Wert der ursprünglichen Klageforderung, wenn die Beklagtenseite aus präjudiziellen Gründen ein berechtigtes Interesse an einer Abweisung des klägerischen Antrags auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache hat (vgl. auch BGH 10.10.1958 NJW 58, 2016).
  • BGH, 07.03.1969 - I ZR 22/68

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwerts - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97
    Ob daraus zu folgern ist, daß die Beschwer des Beklagten bei stattgebendem Erledigungsurteil regelmäßig dem Wert der ursprünglichen Klage entspricht (ablehnend BGH 07.03.1969 NJW 69, 1173 (1174)) kann offen bleiben.
  • OLG München, 28.02.1996 - 28 W 676/96

    Festsetzung eines Streitwertes ; Forderung aus einem Mahnbescheid ; Erledigung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97
    Damit entfaltet ein derartiges Urteil nicht nur Sperrwirkung für eine etwaige Neuklage mit nämlichen Streitgegenstand (§ 322 Abs. 1 ZPO ), sondern auch Präjudizwirkung, soweit die Frage, ob die Klageforderung zunächst berechtigt war, in einem Folgeprozeß mit anderem Streitgegenstand vorgreiflich wird (vgl. MüchKomm-ZPO/Lindacher Bd. 1 1992 § 91 a Rdz. 78; Thomas/Putzo ZPO 20. Auflage 1997 § 91 a Rdz. 51; Bergerfurth NJW 92, 1655 (1659); vgl. auch OLG München 28.02.1996 NJW-RR 96, 956 (957)).
  • LAG Hessen, 23.03.1992 - 16 Sa 1289/91
    Auszug aus LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97
    Insoweit kann es unentschieden bleiben, ob an der Rechtsprechung der Berufungskammer festzuhalten ist, wonach auch im Falle eines der einseitigen Erledigungserklärung des Klägers stattgebenden oder diese Klage abweisenden Urteils der Wert des Beschwerdegegenstandes mit dem vom Arbeitsgericht im Urteil festgesetzten Wert des Streitgegenstandes übereinstimmt, weil dieser jedenfalls nicht offensichtlich unrichtig ist (vgl. Kammerurteile vom 25.01.1993 - 16 Sa 1768/91, vom 03.08.1992 - 16 Sa 1762/91, vom 23.03.1992 - 16 Sa 1289/91 und vom 12.02.1990 - 16/14 Sa 769/89; zweifelnd bereits Kammerurteil vom 29.04.1996 - 16 Sa 2270/95).
  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

    Auszug aus LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97
    So kann die ULAK unbeschadet von Beitragsrückständen die Erstattungsbeträge an den Arbeitgeber auszahlen und so ihre gegenüber dem baugewerblichen Arbeitgeber bestehende Erstattungspflicht erfüllen (vgl. BAG 11.01.1990 AP Nr. 11 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 11 Sa 245/04

    Streitwertfestsetzung bei einseitiger Erledigungserklärung

    Im Regelfall fehlt ihm ein besonderes Feststellungsinteresse an einer Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage bis zum Erledigungsereignis, die Sperrwirkung für eine etwaige Neuklage mit nämlichem Streitgegenstand (§ 322 ZPO) und Präjudizwirkung entfaltet, soweit die Frage, ob die Klageforderung zunächst berechtigt war, in einem Folgeprozess mit anderem Streitgegenstand vorgreiflich wird (Vgl dazu Hess LAG 21.Juli 1997 - 16 Sa 291/97 - juris).
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