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   LAG Hamm, 15.01.2004 - 16 Sa 391/03   

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https://dejure.org/2004,7349
LAG Hamm, 15.01.2004 - 16 Sa 391/03 (https://dejure.org/2004,7349)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2004 - 16 Sa 391/03 (https://dejure.org/2004,7349)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 16 Sa 391/03 (https://dejure.org/2004,7349)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rücknahme eines Widerspruchs gegen einen Betriebsübergang durch dreiseitigen Vertrag und gesetzliches Schriftformerfordernis nach § 623 BGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 613 a, 623, 626 BGB
    Rücknahme eines Widerspruchs gegen einen Betriebsübergang durch dreiseitigen Vertrag und gesetzliches Schriftformerfordernis nach § 623 BGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsübergang durch Betriebsinhaberwechsel; Wahrung der Schriftform bei dreiseitiger Einigung über die Rücknahme eines Widerspruchs durch den Arbeitnehmer; Außerordentliche Kündigung einer außertariflichen Altersteilzeitvereinbarung; Straftat des Arbeitnehmers zu ...

  • Judicialis

    BGB § 623

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 623
    Rücknahme eines Widerspruchs gegen einen Betriebsübergang durch dreiseitigen Vertrag und gesetzliches Schriftformerfordernis nach § 623 BGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 Sa 43/02

    Rechtswirksamkeit der Einigung über die Zurücknahme eines Widerspruchs zum

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2004 - 16 Sa 391/03
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung der 19. Kammer des Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.06.2002 - 19 Sa 43/02 - bestätigt durch BAG vom 30.10.2003 - 8 AZR 491/02 - Pressemitteilung).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2004 - 16 Sa 391/03
    Andererseits geht bei einem Betriebsinhaberwechsel das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers nicht auf den Betriebserwerber über, wenn der Arbeitnehmer diesem Übergang des Arbeitsverhältnisses rechtzeitig und wirksam widerspricht (st. Rspr. des BAG seit Urteil vom 02.10.1974 - 5 AZR 504/73 -, BAGE 26, 301; s. auch EuGH, Urteil vom 16.12.1992 - Rs. C - 132/91 - EzA § 613 a BGB Nr. 105; BAG vom 19.03.1998 - 8 AZR 139/97 - EzA § 613 a BGB Nr. 163 m.w.N.).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2004 - 16 Sa 391/03
    Andererseits geht bei einem Betriebsinhaberwechsel das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers nicht auf den Betriebserwerber über, wenn der Arbeitnehmer diesem Übergang des Arbeitsverhältnisses rechtzeitig und wirksam widerspricht (st. Rspr. des BAG seit Urteil vom 02.10.1974 - 5 AZR 504/73 -, BAGE 26, 301; s. auch EuGH, Urteil vom 16.12.1992 - Rs. C - 132/91 - EzA § 613 a BGB Nr. 105; BAG vom 19.03.1998 - 8 AZR 139/97 - EzA § 613 a BGB Nr. 163 m.w.N.).
  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2004 - 16 Sa 391/03
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung der 19. Kammer des Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.06.2002 - 19 Sa 43/02 - bestätigt durch BAG vom 30.10.2003 - 8 AZR 491/02 - Pressemitteilung).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2004 - 16 Sa 391/03
    Eine ihn verletzende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage ist als unzulässig zusehen, was unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden ist (BAG vom 04.12.1997 - 2 AZR 799/96 - NZA 1998, 420).
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2004 - 16 Sa 391/03
    Andererseits geht bei einem Betriebsinhaberwechsel das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers nicht auf den Betriebserwerber über, wenn der Arbeitnehmer diesem Übergang des Arbeitsverhältnisses rechtzeitig und wirksam widerspricht (st. Rspr. des BAG seit Urteil vom 02.10.1974 - 5 AZR 504/73 -, BAGE 26, 301; s. auch EuGH, Urteil vom 16.12.1992 - Rs. C - 132/91 - EzA § 613 a BGB Nr. 105; BAG vom 19.03.1998 - 8 AZR 139/97 - EzA § 613 a BGB Nr. 163 m.w.N.).
  • RG, 27.06.1919 - III 17/19

    Entlassung von Dienstverpflichteten.

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2004 - 16 Sa 391/03
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist unabdingbar, wie seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 27.06.1919 (RGZ 96, 197) in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist.
  • LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08

    Zustandekommen eines - zur gerichtlichen Feststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO

    Dann kann der Arbeitnehmer zwar nicht einseitig oder in einem "zweiseitigen Vertrag" mit dem Veräußerer die Rechtsfolgen des Widerspruchs mit Wirkung gegen den Erwerber beseitigen (BAG, Urteil vom 30.10.2003, 8 AZR 491/02, AP Nr. 262 zu § 613a BGB = Juris Rz. 28, LAG Hamm, Urteil vom 15.01.2004, 16 Sa 391/03, Juris).
  • LAG Köln, 19.06.2006 - 14 Sa 250/06

    Geplanter Arbeitgeberwechsel

    Die Beklagtenseite kann nicht damit gehört werden, dass entsprechend dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15.01.2004 - 16 Sa 391/03 - im vorliegenden Fall die Einhaltung der Schriftform entbehrlich sei.
  • LAG Sachsen, 10.01.2008 - 8 Sa 181/07

    Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses nach einem Teilbetriebsübergang bis zum

    aa) Die Folgen eines wirksam erklärten Widerspruchs können nur durch eine dreiseitige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer, Veräußerer und Erwerber beseitigt werden (vgl. LAG Hamm 15.01.2004 - 16 Sa 391/03 - zitiert nach JURIS).
  • LAG Hamm, 02.10.2014 - 15 Sa 1002/14

    Gerichtlicher Vergleich, der nicht Umgehung des § 613 a BGB ist; Erfordernis d.

    In solchem Fall kann der Arbeitnehmer zwar nicht einseitig oder in einem "zweiseitigen" Vertrag mit dem Veräußerer die Rechtsfolgen des Widerspruchs mit Wirkung gegen den Übernehmer beseitigen (BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02, AP Nr. 262 zu § 613 a BGB; LAG Hamm, 15.01.2004 - 16 Sa 391/03, juris).
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