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   LAG Hessen, 09.02.2004 - 16 Sa 393/00   

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https://dejure.org/2004,17109
LAG Hessen, 09.02.2004 - 16 Sa 393/00 (https://dejure.org/2004,17109)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.02.2004 - 16 Sa 393/00 (https://dejure.org/2004,17109)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 16 Sa 393/00 (https://dejure.org/2004,17109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Arbeitgebers zur Teilnahme am baugewerblichen Urlaubskassenverfahren ; Auswirkungen einer übereinstimmenden Erledigterklärung eines Rechtsstreits auf die Zulässigkeit der Widerklage; Vergleich von deutschen und polnischen Urlaubsregelungen; Zwingende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 167/07

    Baugewerbe - Arbeitnehmerentsendung - Entschädigung für verfallene

    Mit weiterem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Februar 2004 (- 16 Sa 393/00 -) wurde die P. auf die Widerklage des Beklagten zur Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen für Februar bis Dezember 1999 verurteilt.

    Der in diesem Rechtsstreit (- 16 Sa 393/00 - und - 9 AZN 326/04 -) zuletzt erhobenen Widerklage des Beklagten auf Mindestbeitragszahlungen war eine Widerklage auf Auskunft über die Stammdaten aller im Jahr 2000 beschäftigten Arbeitnehmer der P. vorangegangen.

    Gegenstand des vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen - 16 Sa 393/00 - geführten Rechtsstreits war ursprünglich auch eine negative Feststellungsklage der Arbeitgeberin des Klägers gegen den Beklagten gewesen.

    Das Datum der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde in dem vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen - 16 Sa 393/00 - geführten Rechtsstreit sei für den Entschädigungsanspruch des Klägers bedeutungslos.

    b) Das Geltendmachungsschreiben des Klägervertreters vom 10. Dezember 2004 wahrte deswegen hinsichtlich beider Prozesse, die vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht unter den Aktenzeichen - 16 Sa 1956/02 - und - 16 Sa 393/00 - geführt wurden, nicht die Frist des § 15 Abs. 2 Satz 2 VTV.

    bb) Die erst am 20. Juli 2004 mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (- 9 AZN 326/04 -) eingetretene formelle Rechtskraft des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Februar 2004 in der Sache - 16 Sa 393/00 - (§ 72a Abs. 5 Satz 6 ArbGG, § 705 Satz 2 ZPO) hemmte den Lauf der Vierjahresfrist des § 8 Nr. 8 Satz 2 BRTV nicht länger.

    b) Nachdem der Beklagte im Dezember 2003 durch den neuen Entsendungsfall Kenntnis von der Anschrift des Klägers erlangt hatte, war er nicht verpflichtet, den Kläger über Verlauf und Ausgang der vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht geführten Prozesse - 16 Sa 393/00 - und - 16 Sa 1956/02 - sowie die damit verbundenen Fristen für den Entschädigungsanspruch zu informieren.

    Das wird an der ursprünglich erhobenen, auf Hinweis des Landesarbeitsgerichts zurückgenommenen Widerklage auf Auskunft über die Stammdaten aller im Jahr 2000 beschäftigten Arbeitnehmer in dem Rechtsstreit - 16 Sa 393/00 - deutlich.

    Eine weitere "Sachwaltung" zugunsten des Klägers durch Erhebung einer auch auf die Anschrift abzielenden Auskunftsklage war ihm, spätestens nachdem das Landesarbeitsgericht in der Sache - 16 Sa 393/00 - Bedenken gegen deren Zulässigkeit erhoben hatte, nicht abzuverlangen.

  • LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1261/04

    Arbeitnehmerentsendung - Dienstleistungsfreiheit - Sozialkassenverfahren im

    Geht man davon aus, dass in den Kalenderjahren 1997 bis 1999 die einen Direktanspruch der Arbeitnehmer auf Urlaubsvergütung gegen den Beklagten normierenden tariflichen Bestimmungen wirksam waren (so BAG 25. Juni 2002, a.a.O.), so ist § 19 VTV (Erstattungsanspruch für Inländer) entsprechend anzuwenden (vgl. Kammerurteil vom 09. Februar 2004 - 16 Sa 393/00).
  • LAG Hessen, 11.12.2006 - 16 Sa 402/06

    Urlaubsentschädigung

    Dieses mittlerweile rechtskräftige Urteil wurde der Arbeitgeberin des Klägers am 22. Oktober 2003 zugestellt Mit weiterem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09. Februar 2004 (16 Sa 393/00) wurde die Arbeitgeberin des Klägers zur Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen für den Zeitraum Februar bis Dezember 1999 verurteilt.
  • LAG Hessen, 29.03.2004 - 16 Sa 1503/03

    Beurteilung, ob arbeitszeitlich hauptsächlich bauliche Leistungen erbracht worden

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  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 16 Sa 1297/06

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Berufungseinlegung durch Fax ohne

    Geht man davon aus, dass im Kalenderjahr 1999 die einen Direktanspruch der Arbeitnehmer auf Urlaubsvergütung gegen den Beklagten normierenden tariflichen Bestimmungen wirksam waren (so BAG 25. Juni 2002, a.a.O.), ist § 19 VTV aF (Erstattungsanspruch für Inländer) entsprechend anzuwenden (vgl. Kammerurteil vom 09. Februar 2004 - 16 Sa 393/00).
  • LAG Hessen, 31.01.2005 - 16 Sa 1084/04

    Geltungsbereich des Tarifvertrags - Sozialkassenbeitrag

    Da "Organisation" nicht anderes ist als ein "Teil eines gegliederten Ganzen" (vgl. Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Jubiläumsausgabe 1990, S. 134) bzw., betriebswirtschaftlich, eine "ordnende Gestaltung" (vgl. Schneck, Lexikon der Betriebswirtschaft, 3. Aufl. 1998, S. 541) ist zur Annahme einer Betriebsabteilung ein abgrenzbarer (personeller) Apparat erforderlich, der gerade die in der Teileinheit anstehenden arbeitstechnisch erforderlichen Maßnahmen plant, d.h. gedanklich vorwegnimmt, und damit den arbeitstechnischen Ablauf im Hinblick auf das gewünschte Ergebnis festlegt und steuert (vgl. Kammerurteil vom 09. Februar 2004 - 16 Sa 393/00).
  • LAG Hessen, 16.08.2004 - 16 Sa 198/04

    Verpflichtung eines ausländischen , Arbeitnehmer in die Bundesrepublik

    Erforderlich für eine solche Annahme ist jedoch, dass - wie es in sämtlichen eine Betriebsabteilung bejahenden Entscheidungen der Berufungskammer in der Vergangenheit der Fall war (vgl. Kammerurteile v. 24. November 2003 - 16 Sa 576/00, v. 02. Februar 2002 - 16 Sa 47/03 u. v. 09. Februar 2004 - 16 Sa 393/00; Kammerbeschluss v. 14. Juli 2003 - 16 Sa 582/00) -, über die bloße Tätigkeit von Arbeitnehmern hinaus, Anhaltspunkte für einen organisatorisch verfassten Leitungsapparat vorhanden sind (vgl. Kammerurteil v. 29. März 2004 - 16 Sa 1503/03).
  • LAG Hessen, 28.09.2005 - 16 Ta 389/05

    Erfolgsaussicht bei Prozesskostenhilfe - Urlaubsabgeltung von Sozialkasse

    Mit weiterem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Februar 2004 (16 Sa 393/00) wurde die Arbeitgeberin des Klägers zur Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen für den Zeitraum Februar bis Dezember 1999 verurteilt.
  • LAG Hessen, 11.07.2005 - 10 Sa 2537/98

    Arbeitnehmerentsendung - Portugal - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe -

    Die Erledigung während des Rechtsmittelverfahrens macht ein Rechtsmittel nicht unzulässig (vgl. Kammerurteil v. 09. Februar 2004 - 16 Sa 393/00; OLG Hamburg 10.03.1083 VersR 1983, 1040).
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