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   LAG Hessen, 10.10.2005 - 16 Sa 425/05   

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https://dejure.org/2005,10131
LAG Hessen, 10.10.2005 - 16 Sa 425/05 (https://dejure.org/2005,10131)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.10.2005 - 16 Sa 425/05 (https://dejure.org/2005,10131)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 16 Sa 425/05 (https://dejure.org/2005,10131)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 5 TVG
    Kürzung der Rentenbeihilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Rechtmäßigkeit der Kürzung von Rentenbeihilfe

  • Judicialis

    TVG § 1; ; TVG § 4 V; ; TVG § 5 V; ; TVR/Baugewerbe § 19 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Kürzung tariflicher Rentenbeihilfen im Baugewerbe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2005 - 16 Sa 425/05
    Das BAG hat die Frage bislang offen gelassen, eine Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Vorruhestandsverhältnisse angesichts der Besonderheiten des Vorruhestandsverhältnisses bejaht (vgl. BAG 10. Oktober 1989, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand) und für den Fall, dass ein Ruhegeld zusagender Tarifvertrag dynamisch auf eine jeweils geltende Ruhegeldregelung verweist, keine Bedenken gegen die Geltung der Jeweiligkeitsklausel auch für die Ruheständler gehabt (vgl. BAG 24. August 1997, AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Ebenso ist zutreffend, dass verschlechternde Tarifverträge von den Gerichten nur darauf zu überprüfen sind, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen zwingendes Gesetzesrecht, gegen die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (vgl. BAG 24. August 1993, AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2005 - 16 Sa 425/05
    Damit wollten die Tarifvertragsparteien selbst erkennbar die Ablösung der alten Regelung partiell verhindert (vgl. BAG 20. März 2002, AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung).
  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2005 - 16 Sa 425/05
    Nach Eintritt des Versorgungsfalls sind in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt (vgl. BAG 12. Oktober 2004, NZA 2005, 580).
  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 200/88

    Tarifvertrag: Funktionen - Schutz des Arbeitnehmers vor wirtschaftlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2005 - 16 Sa 425/05
    Das BAG hat die Frage bislang offen gelassen, eine Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Vorruhestandsverhältnisse angesichts der Besonderheiten des Vorruhestandsverhältnisses bejaht (vgl. BAG 10. Oktober 1989, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand) und für den Fall, dass ein Ruhegeld zusagender Tarifvertrag dynamisch auf eine jeweils geltende Ruhegeldregelung verweist, keine Bedenken gegen die Geltung der Jeweiligkeitsklausel auch für die Ruheständler gehabt (vgl. BAG 24. August 1997, AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2005 - 16 Sa 425/05
    Das kann nur dann der Fall sein, wenn die Einschränkungen verhältnismäßig sind und schutzwürdigem Vertrauen Rechnung tragen (vgl. BAG 25. Mai 2004, ZTR 2005, 263).
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2005 - 16 Sa 425/05
    Der Anspruch auf Altersbeihilfe nach TVA und TVE ist jedoch als Quellrecht mit dem Versorgungsfall entstanden (vgl. auch BAG 22. Oktober 2003 AP Nr. 21 zu § 1 TVG Rückwirkung).
  • KAG Mainz, 17.07.2014 - M 16/14

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2005 - 16 Sa 425/05
    Bei ihm handelt es sich nämlich um eine unter staatlicher Aufsicht stehende Versicherungsgesellschaft, die notfalls durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Erfüllung ihrer Aufgaben angehalten werden kann (vgl. Kammerurteile vom 06. Juli 1998 - 16 Sa 2203/97 und vom 05. März 1990 - 16/14 Sa 735/89).
  • RG, 11.05.1926 - III 265/25

    Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2005 - 16 Sa 425/05
    Ein Kläger hat grundsätzlich die Wahl, ob er künftig fällig werdende Ansprüche im Wege der Klage auf künftige Leistungen oder im Wege der Feststellungsklage geltend macht (vgl. bereits RGZ 113, 410 (411)).
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2005 - 16 Sa 425/05 - aufgehoben.
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