Rechtsprechung
LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines ausländischen, Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigenden Arbeitgebers zur Zahlung von Urlaubsvergütungen ; Voraussetzungen für das Vorliegen einer baulichen Betriebsabteilung ; Ausschluss der Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen für vom Arbeitgeber ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AEntG § 1; SGB III § 211; VTV/Bau § 18 Abs. 5
Arbeitnehmerentsendung; Betriebsabteilung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Baugewerbe: Ausschluss der Aufrechnung gegen Beitragsansprüche der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 13.11.2002 - 7 Ca 2670/00
- LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03
Papierfundstellen
- DB 2005, 112
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (18)
- BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01
Arbeitnehmerentsenderecht - Niederlassung in Deutschland als Betrieb iSd. …
Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03
Um eine solche international zwingende Bestimmung handelt es sich bei § 1 Abs. 1 und 3 AEntG (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00 - AP Nr. 12 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 322/01 - NZA 2003, 519; BAG 25.06.2002 - 9 AZR 439/01 - AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 9 AZR DB 2003, 2287; BAG 9 AZR 406/00; 9 AZR 106/01; 9 AZR 264/01; 9 AZR 440/01).Der Regelungsgehalt dieser Bestimmung und der des § 1 AEntG sind nicht vergleichbar (vgl. BAG 25.06.2002 aaO).
Auch aus anderen Bestimmungen des Assoziationsabkommens läßt sich ein Verstoß des AEntG gegen dieses Abkommen nicht herleiten (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.).
Das bestimmt ausdrücklich § 211 Abs. 1 S. 4 SGB III. Weil § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG den gesamten Abs. 1 des § 211 SGB II in Bezug nimmt, kann das nur bedeuten, dass von § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG auch solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifvertrages Anwendung finden, wenn eine Betriebsabteilung dieser Arbeitgeber überwiegend Bauleistungen erbringt (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 322/01 NZA 2003, 519; Kammerurteile v. 14.07.2003 - 16 Sa 582/00 - und 16 Sa 1956/02; OLG Stuttgart 05.09.2002 Justiz 2003, 175; LAG Düsseldorf 14.10.2003 - 16 Sa 1589/02)).
- LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 785/03
Arbeitnehmerentsendung; Aufrechnung mit Urlaubsabgeltungszahlungen
Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03
Denn Ansprüche der Arbeitnehmer nach deutschem und polnischem Recht bestehen nicht nebeneinander, sondern ergänzen sich lediglich gegenseitig (vgl. Kammerurteil v. 08.12.2003 - 16 Sa 785/03).Ob der entsendende Arbeitgeber dann einen aufrechenbaren Erstattungsanspruch hat, wenn er an seine Arbeitnehmer wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Entsendezeit nach ausländischem Recht Urlaubsabgeltung zu zahlen hatte und gezahlt hat (vgl. dazu Kammerurteil v. 08.12.2003 - 16 Sa 785/03), kann dahinstehen.
- BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 326/76
Tarifverträge - Bau - Verfahrenstarifvertrag für die Sozialkassen des Baugewerbes …
Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03
Zweck des tariflichen Aufrechnungsausschlusses des § 18 Abs. 5 VTV ist es, das Beitragsaufkommen zu sichern und zu vermeiden, dass dieses durch Aufrechnungen mit den tariflich geregelten Erstattungsansprüchen teilweise ausgezehrt wird (vgl. BAG 14.12.1977 AP Nr. 1 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).
- BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 163/79
Urlaubskasse - Malerhandwerk - Lackiererhandwerk - Beitragspflicht des …
Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03
Die insofern erfolgenden kollektiven Sicherung des "Urlaubslohns" (vgl. BAG 08.10.1981 AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) würde durch die Befugnis des Arbeitgebers zur Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen konterkariert, weil er sich damit teilweise der zum Funktionieren des Systems unabdingbaren Beitragszahlungsverpflichtung entziehen könnte. - OLG Stuttgart, 05.09.2002 - 5 Ss 358/01
Ordnungswidrige Arbeitnehmerentsendung: Anwendbarkeit auf die deutschen …
Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03
Das bestimmt ausdrücklich § 211 Abs. 1 S. 4 SGB III. Weil § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG den gesamten Abs. 1 des § 211 SGB II in Bezug nimmt, kann das nur bedeuten, dass von § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG auch solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifvertrages Anwendung finden, wenn eine Betriebsabteilung dieser Arbeitgeber überwiegend Bauleistungen erbringt (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 322/01 NZA 2003, 519; Kammerurteile v. 14.07.2003 - 16 Sa 582/00 - und 16 Sa 1956/02; OLG Stuttgart 05.09.2002 Justiz 2003, 175; LAG Düsseldorf 14.10.2003 - 16 Sa 1589/02)). - BSG, 20.01.1982 - 10/8b RAr 9/80
Betriebsteil; Winterbauförderung; Betriebsabteilung; Winterbauumlage
Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03
Unter "Betriebsabteilung" im Sinne von § 211 Abs. 1 S. 4 SGB III wird das verstanden, was man allgemein im arbeitsrechtlichen Sinne darunter versteht (vgl. BSG 20.01.1982 SozR 4100 § 75 Nr. 9), nämlich einen vom Gesamtbetrieb organisatorisch abgegrenzten Betriebsteil, der eine personelle Einheit aufweist und mit eigenen technischen Arbeitsmitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch ein Hilfszweck sein kann (vgl. z.B. BAG 08.10.1975 und 11.09.1991 AP Nr. 25 und 145 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 106/01
Beitragspflichten ausländischer Arbeitgeber zur Urlaubskasse des Baugewerbes
Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03
Um eine solche international zwingende Bestimmung handelt es sich bei § 1 Abs. 1 und 3 AEntG (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00 - AP Nr. 12 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 322/01 - NZA 2003, 519; BAG 25.06.2002 - 9 AZR 439/01 - AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 9 AZR DB 2003, 2287; BAG 9 AZR 406/00; 9 AZR 106/01; 9 AZR 264/01; 9 AZR 440/01). - LAG Hessen, 24.03.2003 - 16 Sa 497/00
Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03
Selbst wenn die in § 1 Abs. 3 AEntG geregelt Beitragspflicht ausländischer Unternehmen zum Urlaubskassenverfahren mit europarechtlichen Bestimmungen unvereinbar sein sollten (dafür: Kammerurteile v. 24.03.2003 - 16 Sa 497/00 u. 874/02), führt dies nämlich nicht zur Nichtigkeit der gesetzlichen Regelungen, sondern lediglich dazu, dass diese Bestimmungen vom Gemeinschaftsrecht verdrängt werden und damit, soweit das Gemeinschaftsrecht gilt, nicht mehr angewendet werden dürfen. - BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 406/00
Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Rumänien
Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03
Um eine solche international zwingende Bestimmung handelt es sich bei § 1 Abs. 1 und 3 AEntG (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00 - AP Nr. 12 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 322/01 - NZA 2003, 519; BAG 25.06.2002 - 9 AZR 439/01 - AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 9 AZR DB 2003, 2287; BAG 9 AZR 406/00; 9 AZR 106/01; 9 AZR 264/01; 9 AZR 440/01). - BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 656/93
Verlegung von PVC-Bahnen in Schwimmbädern, Garagen und auf Balkonen ; …
Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03
Dann kann es sich auch nicht zum Nachteil der Beklagten auswirken, dass ihr Vortrag keine Tatsachen enthält, die eine Einordnung als Zusammenhangstätigkeiten zulassen oder ausschließen (vgl. BAG 22.06.1994 - 10 AZR 656/93; Kammerurteil v.26.01.2004 - 16 Sa 1857/02). - BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes …
- BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 264/01
Arbeit & Soziales - Urlaubskassenverfahren auch für polnische Arbeitgeber?
- BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93
Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers
- EuGH, 29.01.2002 - C-162/00
Pokrzeptowicz-Meyer
- LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00
Arbeitnehmerentsendung; Betriebsabteilung
- BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 2/96
Auslegung der Verordnung über Betriebe des Baugewerbes
- BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01
Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik
- BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 440/01
Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik
- LAG Hessen, 29.03.2004 - 16 Sa 1503/03
Beurteilung, ob arbeitszeitlich hauptsächlich bauliche Leistungen erbracht worden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06
Arbeitnehmerentsendung - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Geltungsbereich
Zutreffend ist, dass die Berufungskammer in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen angenommen hat, dass bereits eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass ein, Arbeitnehmer aus dem Ausland nach Deutschland entsendender Arbeitgeber insoweit einen, vom übrigen Betrieb in seinem Heimatland abgegrenzten verselbständigten arbeitstechnischen Leitungsapparat unterhält (vgl z.B. Kammerurteil v. 02. Februar 2004 - 16 Sa 47/03). - LAG Hessen, 16.08.2004 - 16 Sa 198/04
Verpflichtung eines ausländischen , Arbeitnehmer in die Bundesrepublik …
Zutreffend ist, dass regelmäßig bereits eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass ein, Arbeitnehmer aus dem Ausland nach Deutschland entsendender Arbeitgeber insoweit einen, vom übrigen Betrieb in seinem Heimatland abgegrenzten verselbständigten arbeitstechnischen Leitungsapparat unterhält (vgl. Kammerurteil v. 02. Februar 2004 - 16 Sa 47/03).Erforderlich für eine solche Annahme ist jedoch, dass - wie es in sämtlichen eine Betriebsabteilung bejahenden Entscheidungen der Berufungskammer in der Vergangenheit der Fall war (vgl. Kammerurteile v. 24. November 2003 - 16 Sa 576/00, v. 02. Februar 2002 - 16 Sa 47/03 u. v. 09. Februar 2004 - 16 Sa 393/00; Kammerbeschluss v. 14. Juli 2003 - 16 Sa 582/00) -, über die bloße Tätigkeit von Arbeitnehmern hinaus, Anhaltspunkte für einen organisatorisch verfassten Leitungsapparat vorhanden sind (vgl. Kammerurteil v. 29. März 2004 - 16 Sa 1503/03).
- LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07
Zur Geltung des VTV-Bau für einen im Hausbau tätigen Arbeitgeber - Merkmale einer …
Diese Regelung ist rechtlich bedenkenfrei (vgl Kammerurteil v. 02. Februar 2003 - 16 Sa 47/03). - LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03
Arbeitnehmerentsendung - Geltungsbereich der Bautarifverträge - …
Insoweit mag zugunsten des Beklagten, entsprechend der bisherigen Rechtsprechung der Berufungskammer, unterstellt werden, dass regelmäßig bereits eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass ein, Arbeitnehmer aus dem Ausland nach Deutschland entsendender Arbeitgeber insoweit einen, vom übrigen Betrieb in seinem Heimatland abgegrenzten verselbständigten arbeitstechnischen Leitungsapparat unterhält (vgl Kammerurteil v. 02. Februar 2004 - 16 Sa 47/03). - LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - 3 Sa 1479/06
Beitragspflicht - Zusatzversorgungskasse - Baugewerbe - Schuldnerverzug - Zinsen …
Dieser Aufrechnungsausschluss, dem der Gedanke zugrunde liegt, das Beitragsaufkommen zu sichern und zu vermeiden, dass dieses durch Aufrechnungen mit tariflich geregelten Erstattungsansprüchen des Arbeitgebers teilweise aufgezehrt wird, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BAG 10 AZR 120/03 vom 13. Mai 2004, AP Nr. 265 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau zu II 3 der Gründe; HessLAG 16 Sa 47/03 vom 2. Februar 2004, DB 05, 112 Rdnr. 65). - LAG Hessen, 13.01.2010 - 18 Sa 359/09
Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung des Arbeitnehmeranteils zur …
Es ist für den jeweiligen Arbeitgeber wirtschaftlich geboten, verlangten Urlaub zu gewähren und dies zu melden, um seinerseits geldwerte Erstattungsansprüche gegen den Beklagten zu erwerben und eine "Gegenleistung" für erbrachte Beiträge zu erhalten (vgl. zur früheren Regelung in § 24 Abs. 3 S. 1VTV: BAG Urteil vom 13.05.2004 - 10 AZR 120/03 - AP Nr. 265 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; im Übrigen: Hess. LAG Urteil vom 02.02.2004 - 16 Sa 47/03 - zitiert nach juris; Hess. LAG Urteil vom 27.03.2006 - 16/10 Sa 1756/05 - zitiert nach juris ). - LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 837/11
Sozialkassenverfahren
Diese Tarifnorm ist wirksam (vgl. BAG Urteil vom 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP Nr. 265 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Hess. LAG Urteil vom 02. Februar 2004 - 16 Sa 47/03 - veröffentlicht in juris; Hess. LAG Urteil vom 27. März 2006 - 16/10 Sa 1756/05 - veröffentlicht in juris ).