Rechtsprechung
LAG Berlin, 22.05.1997 - 16 Sa 5/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des Bundesangestelltentarifvertrags; Eingruppierung einer Bibliothekarin
- bibliotheksurteile.de
Eingruppierung bei Leitung einer Teilbibliothek I | Arbeitsrecht, Kommunale Bibliothek
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 11.10.1996 - 86 Ca 36.078/95
- ArbG Berlin, 11.10.1996 - 86 Ca 36078/95
- LAG Berlin, 22.05.1997 - 16 Sa 5/97
- BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 564/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 270/95
Eingruppierung als "Leiter von Erziehungsheimen"
Auszug aus LAG Berlin, 22.05.1997 - 16 Sa 5/97
II in der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung (vgl. dazu BAG - 4 AZR 270/95 - vom 23. Oktober 1996).Unter "Leitung" ist in der Verwaltungssprache die Verbindung von Aufgaben der Planung, Organisation, Anweisung, Koordination und Kontrolle zu verstehen; als Eingruppierungsmerkmal nach dem BAT ist für den Begriff des "Leiters" weiter erforderlich, daß dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (vgl. insbesondere BAG - 4 AZR 270/95 - vom 23. Oktober 1996 m.w.N.).
- BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 458/91
Erzieher im Krankenhaus sind keine Pflegepersonen
Auszug aus LAG Berlin, 22.05.1997 - 16 Sa 5/97
Dies ist im vorliegenden Zusammenhang nach Auffassung der Kammer nicht anders zu beurteilen als bei der Wahrnehmung von Leitungsaufgaben im Pflegebereich einer Krankenhausstation (vgl. dazu BAG - 4 AZR 458/91 - vom 29. April 1992), bei der "Leitung von Instandsetzungsbereichen" im Sinne der Vergütungsgruppe IV b/1 c der Anlage 1 a, Teil II, Abschn. Q (vgl. dazu BAG - 4 AZR 298/92 - vom 24. März 1993) oder bei der "Leitung von Erziehungsheimen" im Sinne der Vergütungsgruppe III/1 der Anlage 1 a, Teil II, Abschn. G, Unterabschn. - BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 298/92
Eingruppierung Leiter Maschinentechnik Universität
Auszug aus LAG Berlin, 22.05.1997 - 16 Sa 5/97
Dies ist im vorliegenden Zusammenhang nach Auffassung der Kammer nicht anders zu beurteilen als bei der Wahrnehmung von Leitungsaufgaben im Pflegebereich einer Krankenhausstation (vgl. dazu BAG - 4 AZR 458/91 - vom 29. April 1992), bei der "Leitung von Instandsetzungsbereichen" im Sinne der Vergütungsgruppe IV b/1 c der Anlage 1 a, Teil II, Abschn. Q (vgl. dazu BAG - 4 AZR 298/92 - vom 24. März 1993) oder bei der "Leitung von Erziehungsheimen" im Sinne der Vergütungsgruppe III/1 der Anlage 1 a, Teil II, Abschn. G, Unterabschn. - BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84
Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt
Auszug aus LAG Berlin, 22.05.1997 - 16 Sa 5/97
Die Eingruppierungsfeststellungsklage, die nach allgemeiner Auffassung als zulässig anzusehen ist (vgl. etwa BAG AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975), ist hiernach nicht begründet.
- BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 564/97
Eingruppierung: Diplom-Bibliothekarin (FH) an "Hauptbibliothek für Erwachsene" …
Landesarbeitsgericht Berlin - 16 Sa 5/97 -.Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Mai 1997 - 16 Sa 5/97 - wird zurückgewiesen.