Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 27.08.2004 - 16 Sa 502/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Gleichstellungsabrede
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 613a BGB; § 133 BGB; § 157 BGB
Auslegung einer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag; Anspruch auf Tariflohnerhöhung bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf Tarifvertrag; Geltendmachung des Anspruchs bei Betriebsübergang; Auslegung einer Parteivereinbarung als Gleichstellungsabrede - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag; Anspruch auf Tariflohnerhöhung bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf Tarifvertrag; Geltendmachung des Anspruchs bei Betriebsübergang; Auslegung einer Parteivereinbarung als Gleichstellungsabrede
- Judicialis
BGB § 613 a
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- doczz.fr (Auszüge und Kurzanmerkung)
Gleichstellungsabrede, Auslegung, Tariflohnerhöhung
Besprechungen u.ä.
- doczz.fr (Auszüge und Kurzanmerkung)
Gleichstellungsabrede, Auslegung, Tariflohnerhöhung
Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 28.01.2004 - 4 Ca 588/03
- LAG Niedersachsen, 27.08.2004 - 16 Sa 502/04
- BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
Betriebsübergang - Tarifwechsel
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.08.2004 - 16 Sa 502/04
Die Kammer folgt nicht der Auffassung, dass es sich bei der Vereinbarung der Parteien um eine Gleichstellungsabrede handelt, die zur Folge hat, dass diese nur die durch die Mitgliedschaft in der zuständigen Gewerkschaft begründete Tarifgebundenheit ersetzt und deshalb ein Arbeitnehmer mit einer solchen Gleichstellungsabrede nur so lange an der Tarifentwicklung teilnimmt wie ein tarifgebundener Arbeitnehmer (so Urteil des BAG vom 26.09.2001, Az. 4 AZR 544/00, in NZA 2002, 634 bis 637; BAG, Urteil vom 25.09.2002, Az. 4 AZR 294/01, in NZA 2003, 807 bis 809; BAG, Urteil vom 19.03.2003, Az. 4 AZR 331/02, in NZA 2003, 1207 bis 1209). - BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00
Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.08.2004 - 16 Sa 502/04
Die Kammer folgt nicht der Auffassung, dass es sich bei der Vereinbarung der Parteien um eine Gleichstellungsabrede handelt, die zur Folge hat, dass diese nur die durch die Mitgliedschaft in der zuständigen Gewerkschaft begründete Tarifgebundenheit ersetzt und deshalb ein Arbeitnehmer mit einer solchen Gleichstellungsabrede nur so lange an der Tarifentwicklung teilnimmt wie ein tarifgebundener Arbeitnehmer (so Urteil des BAG vom 26.09.2001, Az. 4 AZR 544/00, in NZA 2002, 634 bis 637; BAG, Urteil vom 25.09.2002, Az. 4 AZR 294/01, in NZA 2003, 807 bis 809; BAG, Urteil vom 19.03.2003, Az. 4 AZR 331/02, in NZA 2003, 1207 bis 1209). - BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02
Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.08.2004 - 16 Sa 502/04
Die Kammer folgt nicht der Auffassung, dass es sich bei der Vereinbarung der Parteien um eine Gleichstellungsabrede handelt, die zur Folge hat, dass diese nur die durch die Mitgliedschaft in der zuständigen Gewerkschaft begründete Tarifgebundenheit ersetzt und deshalb ein Arbeitnehmer mit einer solchen Gleichstellungsabrede nur so lange an der Tarifentwicklung teilnimmt wie ein tarifgebundener Arbeitnehmer (so Urteil des BAG vom 26.09.2001, Az. 4 AZR 544/00, in NZA 2002, 634 bis 637; BAG, Urteil vom 25.09.2002, Az. 4 AZR 294/01, in NZA 2003, 807 bis 809; BAG, Urteil vom 19.03.2003, Az. 4 AZR 331/02, in NZA 2003, 1207 bis 1209).
- BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04
Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer …
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. August 2004 - 16 Sa 502/04 - aufgehoben, soweit es der Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 28. Januar 2004 - 4 Ca 588/03 - stattgegeben hat. - LAG Niedersachsen, 27.01.2005 - 7 Sa 669/04
Gleichstellungsabrede - dynamische Bezugnahmeklausel
Die Kammer hat offen gelassen, ob dieser Rechtsprechung grundsätzlich gefolgt werden kann (vergleiche die abweichenden Entscheidungen des LAG Niedersachsen vom 27.08.2004, 16 Sa 502/04 und des LAG Rheinland-Pfalz vom 6. April 2004, 5 Sa 2048/03).