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   LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 647/02   

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LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 647/02 (https://dejure.org/2002,11580)
LAG Berlin, Entscheidung vom 18.12.2002 - 16 Sa 647/02 (https://dejure.org/2002,11580)
LAG Berlin, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 16 Sa 647/02 (https://dejure.org/2002,11580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifunterworfenheit eines Betriebes vom betrieblichen Geltungsbereich des allgemeinverbindlichen Tarifvertragsüber das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV); Voraussetzung der Einheitlichkeit eines Betriebes

  • Judicialis

    Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 32; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tiefbaubetrieb und davon getrennter Gartenbaubetrieb in der Hand eines Unternehmers; Behauptung der Einheitlichkeit "in's Blaue hinein"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 647/02
    Sowohl die Behauptung "einheitlicher Betrieb" als auch die Behauptung "mehr als 50 % Pflasterarbeiten im Bereich Gartenbau" sind aber ohne greifbare tatsächliche Anhaltspunkte aufgestellt worden und deshalb nach § 138 Abs. 1 ZPO prozessual unbeachtlich: allerdings ist es einer Partei, die keine näheren Einblicke in dem Gegner bekannte Geschehensabläufe hat und deren Beweisführung deshalb erschwert ist, nicht verwehrt, auch nur von ihr vermutete Tatsachen zu behaupten und unter Beweis zu stellen (vgl. etwa BGH NJW-RR 1988, 1529 sowie NJW 1996, 3147; ferner BAG vom 28.05.1998, 6 AZR 618/96, NZA 1999, 96 mit ausführlichen Nachweisen).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 647/02
    Unzulässig wird dies aber dann, wenn der Prozessverlauf zeigt, dass die Partei für ihre Vermutung keine tatsächlichen Anhaltspunkte hat (vgl. BAG aaO und BGH aaO; ferner BGH NJW-RR 1991, 888, 891; NJW 1992, 1967; NJW 1995, 1998 und 2111; NJW 1996, 1827).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 647/02
    Dabei sind Nebenarbeiten, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen, den baugewerblichen Tätigkeiten zuzurechnen (vgl. BAG 4 AZR 240/86 vom 25.02.1987, BAGE 55, 78).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und

    Auszug aus LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 647/02
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Gewinn oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (vgl. BAG 10 AZR 223/96 vom 22.01.1997, BAGE 85, 81).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Auszug aus LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 647/02
    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Betrieb des beklagten Arbeitgebers nicht nur überhaupt bauliche Leistungen ausgeführt werden, sondern auch, dass deren Zeitanteil im beschriebenen Sinne überwiegt, bei der klagenden ZVK (vgl. etwa BAG 4 AZR 615/89 vom 28.03.1990, AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 647/02
    Sowohl die Behauptung "einheitlicher Betrieb" als auch die Behauptung "mehr als 50 % Pflasterarbeiten im Bereich Gartenbau" sind aber ohne greifbare tatsächliche Anhaltspunkte aufgestellt worden und deshalb nach § 138 Abs. 1 ZPO prozessual unbeachtlich: allerdings ist es einer Partei, die keine näheren Einblicke in dem Gegner bekannte Geschehensabläufe hat und deren Beweisführung deshalb erschwert ist, nicht verwehrt, auch nur von ihr vermutete Tatsachen zu behaupten und unter Beweis zu stellen (vgl. etwa BGH NJW-RR 1988, 1529 sowie NJW 1996, 3147; ferner BAG vom 28.05.1998, 6 AZR 618/96, NZA 1999, 96 mit ausführlichen Nachweisen).
  • ArbG Wiesbaden, 07.01.2002 - 3 Ca 8/00

    Arbeit & Soziales - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 647/02
    Im übrigen sei der Verfahrenstarifvertrag verfassungswidrig, da er gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, soweit er auf die Zahlung unterschiedlich hoher und unterschiedlich errechneter Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer einerseits und Angestellt andererseits abstelle, wie das Arbeitsgericht Wiesbaden in seiner Entscheidung vom 07.01.2002 (3 Ca 8/00) festgestellt habe.
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 647/02
    Die Frage, welche Auskünfte eine Partei der anderen zu geben hat, richtet sich ausschließlich nach materiellem Recht; wenn dort eine entsprechende Auskunftspflicht nicht geregelt ist, bleibt es bei dem Grundsatz, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für seinen Prozesssieg zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (vgl. BGH MDR 1991, 226 = NJW 1990, 3151).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 67/87

    Zahlung der Maklerprovision an einen Dritten - Treuwidriges Verschweigen bei

    Auszug aus LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 647/02
    Sowohl die Behauptung "einheitlicher Betrieb" als auch die Behauptung "mehr als 50 % Pflasterarbeiten im Bereich Gartenbau" sind aber ohne greifbare tatsächliche Anhaltspunkte aufgestellt worden und deshalb nach § 138 Abs. 1 ZPO prozessual unbeachtlich: allerdings ist es einer Partei, die keine näheren Einblicke in dem Gegner bekannte Geschehensabläufe hat und deren Beweisführung deshalb erschwert ist, nicht verwehrt, auch nur von ihr vermutete Tatsachen zu behaupten und unter Beweis zu stellen (vgl. etwa BGH NJW-RR 1988, 1529 sowie NJW 1996, 3147; ferner BAG vom 28.05.1998, 6 AZR 618/96, NZA 1999, 96 mit ausführlichen Nachweisen).
  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90

    Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 647/02
    Unzulässig wird dies aber dann, wenn der Prozessverlauf zeigt, dass die Partei für ihre Vermutung keine tatsächlichen Anhaltspunkte hat (vgl. BAG aaO und BGH aaO; ferner BGH NJW-RR 1991, 888, 891; NJW 1992, 1967; NJW 1995, 1998 und 2111; NJW 1996, 1827).
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LAG Berlin, Entscheidung vom 25.01.2002 - 16 Sa 647/02 (https://dejure.org/2002,43413)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 16 Sa 647/02 (https://dejure.org/2002,43413)
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