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   LAG Niedersachsen, 19.09.2003 - 16 Sa 694/03   

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https://dejure.org/2003,6878
LAG Niedersachsen, 19.09.2003 - 16 Sa 694/03 (https://dejure.org/2003,6878)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.09.2003 - 16 Sa 694/03 (https://dejure.org/2003,6878)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 2003 - 16 Sa 694/03 (https://dejure.org/2003,6878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurückweisung einer Kündigung wegen mangelnder Vollmacht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Befugnis eines Personalleiters zur Kündigung eines Abteilungsleiters, der auf derselben Ebene wie der Personalleiter arbeitet; Zurückweisung der Kündigung wegen mangelnder Vollmacht; Geltendmachung restlicher Arbeitsvergütung nach erfolgter Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis eines Personalleiters zur Kündigung eines Abteilungsleiters, der auf derselben Ebene wie der Personalleiter arbeitet; Zurückweisung der Kündigung wegen mangelnder Vollmacht; Geltendmachung restlicher Arbeitsvergütung nach erfolgter Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 159
  • NZA-RR 2004, 195
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.09.2003 - 16 Sa 694/03
    Dieses kann etwa dadurch geschehen, dass im Betrieb allgemein bekannt gemacht wird, dass eine bestimmte Person zur Kündigung berechtigt ist oder dadurch, dass der betreffende Mitarbeiter in eine Stellung berufen wird, mit der das Kündigungsrecht regelmäßig verbunden ist (so schon Urteil des BAG vom 30.05.1972, Az. 2 AZR 298/71, in AP Nr. 1 zu § 174 BGB).

    Es gibt insoweit keinen Erfahrungssatz, dass die Befugnis zur Einstellung und die Befugnis zur Entlassung zusammen fallen müssen (vgl. Urteil des BAG vom 30.05.1972, a. a. O.).

  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.09.2003 - 16 Sa 694/03
    Der Kündigungsempfänger ist nach § 174 BGB danach zur Zurückweisung der Kündigung befugt, wenn er keine Gewissheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich geltend lassen muss (vgl. Urteile des BAG vom 29.10.1992, Az. 2 AZR 460/92, in AP Nr. 10 zu 1§ 174 BGB sowie Urteil vom 06.02.1997, Az. 2 AZR 128/96, in AP Nr. 10 zu § 620 BGB, Kündigungserklärung sowie Urteil des BAG vom 22.01.1998, Az. 2 AZR 267/97, in AP Nr. 97 zu § 102 BetrVG 1972).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedeutet die Berufung eines Mitarbeiters in die Stellung als Leiter der Personalabteilung, als Prokurist oder als Generalbevollmächtigter in der Regel, dass die Arbeitnehmer des Betriebs auch im Sinne des § 174 S. 2 BGB davon in Kenntnis gesetzt sind, dass der Betreffende zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigt ist (so Urteil des BAG vom 22.01.1998, a.a.O.).

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.09.2003 - 16 Sa 694/03
    Der Kündigungsempfänger ist nach § 174 BGB danach zur Zurückweisung der Kündigung befugt, wenn er keine Gewissheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich geltend lassen muss (vgl. Urteile des BAG vom 29.10.1992, Az. 2 AZR 460/92, in AP Nr. 10 zu 1§ 174 BGB sowie Urteil vom 06.02.1997, Az. 2 AZR 128/96, in AP Nr. 10 zu § 620 BGB, Kündigungserklärung sowie Urteil des BAG vom 22.01.1998, Az. 2 AZR 267/97, in AP Nr. 97 zu § 102 BetrVG 1972).

    Sofern der Personalleiter zu sämtlichen Kündigungen im Außenverhältnis berechtigt ist, was die Beklagte im Verfahren ausdrücklich erklärt hat, so ist deshalb eine interne Einschränkung unbeachtlich (so Urteil des BAG vom 29.10.1992, Az. 2 AZR 460/92, in AP Nr. 10 zu § 174 BGB).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.09.2003 - 16 Sa 694/03
    Auf die Wirksamkeit der zweiten Kündigung vom 28.10.2002 kam es deshalb nicht mehr an (vgl. zur Kündigungsberechtigung auch Urteil des BAG vom 07.11.2002, Az. 2 AZR 493/01, in AP Nr. 18 zu § 620 BGB, Kündigungserklärung).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96

    Kündigung durch einen Scheinsozius

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.09.2003 - 16 Sa 694/03
    Der Kündigungsempfänger ist nach § 174 BGB danach zur Zurückweisung der Kündigung befugt, wenn er keine Gewissheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich geltend lassen muss (vgl. Urteile des BAG vom 29.10.1992, Az. 2 AZR 460/92, in AP Nr. 10 zu 1§ 174 BGB sowie Urteil vom 06.02.1997, Az. 2 AZR 128/96, in AP Nr. 10 zu § 620 BGB, Kündigungserklärung sowie Urteil des BAG vom 22.01.1998, Az. 2 AZR 267/97, in AP Nr. 97 zu § 102 BetrVG 1972).
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