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   LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09   

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LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09 (https://dejure.org/2010,6204)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2010 - 16 Sa 882/09 (https://dejure.org/2010,6204)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2010 - 16 Sa 882/09 (https://dejure.org/2010,6204)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Befristung - Schriftform - keine Zurückverweisung bei unterbliebenem Hinweis nach § 6 S. 2 KSchG i.V.m. § 17 S. 2 TzBfG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 3 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 6 Satz 1, 2 KSchG, § 17 S. 2 TzBfG, § 177 Abs. 1 BGB
    Befristung - Schriftform - keine Zurückverweisung bei unterbliebenem Hinweis nach § 6 S. 2 KSchG i.V.m. § 17 S. 2 TzBfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitbefristung zur Vertretung; Wahrung der Schriftform durch Unterzeichnung der Befristungsabrede "im Auftrag"; Sachentscheidung des Berufungsgerichts bei erstinstanzlich unterbliebenem Hinweis zur Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 3 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 6 Satz 1, 2 KSchG, § 17 S. 2 TzBfG, § 177 Abs. 1 BGB
    Befristung - Schriftform - keine Zurückverweisung bei unterbliebenem Hinweis nach § 6 S. 2 KSchG i.V.m. § 17 S. 2 TzBfG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitbefristung zur Vertretung; Wahrung der Schriftform durch Unterzeichnung der Befristungsabrede "im Auftrag"; Sachentscheidung des Berufungsgerichts bei erstinstanzlich unterbliebenem Hinweis zur Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 59/08

    Befristung - Vertretung - Schriftform

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09
    Die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG kann auch bei Unterzeichnung der Befristungsabrede "im Auftrag" gewahrt werden (Anschluss an BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08, juris).

    Andererseits hat der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer Entfristungsklage die erstmalig in der Revisionsinstanz erhobene Rüge der mangelnden Schriftform materiell geprüft (BAG vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08, juris Rn. 28 ff.).

    Die gesetzliche Schriftform (§ 126 BGB) ist nur gewahrt, wenn der so ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde jedenfalls andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 145/07, AP Nr. 83 zu § 1 KSchG 1969, Rn. 14; BAG vom 25.03.2009 a.a.O., Rn. 30).

    Für die Wahrung der Schriftform ist unerheblich, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (BAG vom 13.12.2007 a.a.O. Rn. 15; BAG vom 25.03.2009 a.a.O., Rn. 31).

    Das Bundesarbeitsgericht hat es für die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG als ausreichend erachtet, dass ein "beauftragter Sachbearbeiter" unterzeichnet hat (BAG vom 25.03.2009 a.a.O.) Maßgeblich ist allein, dass - unabhängig von der Stellung im Betrieb oder in der Behörde - nach außen erkennbar wird, dass eine Vertretererklärung abgegeben wird.

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2008 - 14 Sa 1034/08

    Gemeinsamer Betrieb; Treuwidrigkeit hier Kündigung; Geltendmachung im

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09
    Von einer entsprechenden Präklusionswirkung ist der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Hinblick auf die Kündigungsschutzklage ausgegangen (BAG vom 08.11.2007 - 2 AZR 314/06, AP Nr. 63 zu § 4 KSchG 1969 Rn. 17 ff.; vgl. a. LAG Düsseldorf vom 03.11.2008 - 14 Sa 1034/08, LAGE Nr. 2 zu § 1 BetrVG 2001 mwN).

    Im Anschluss an die Rechtsprechung der 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 03.11.2008 a.a.O. Rn. 47) geht die erkennende Kammer davon aus, dass nach der Neufassung des § 6 Satz 2 KSchG die besseren Gründe für eine Zuständigkeit des Berufungsgerichts zur Entscheidung in der Sache sprechen.

    Es ist gemäß Art. 19 Abs. 4 GG nicht zwingend, dass in einem gerichtlichen Verfahren eine Rüge durch zwei Tatsacheninstanzen geprüft wird (LAG Düsseldorf vom 03.11.2008 a.a.O.).

    Es liegt noch keine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfrage vor, wie nach der Neufassung des § 6 KSchG - hier in Verbindung mit § 17 Satz 2 TzBfG - zu verfahren ist, wenn bei Verletzung der Hinweispflicht durch das Arbeitsgericht der Unwirksamkeitsgrund für eine Kündigung erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht wird (vgl. a. LAG Düsseldorf vom 03.11.2008 a.a.O., Rn. 71).

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06

    Kündigungsschutz - Klagefrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09
    Von einer entsprechenden Präklusionswirkung ist der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Hinblick auf die Kündigungsschutzklage ausgegangen (BAG vom 08.11.2007 - 2 AZR 314/06, AP Nr. 63 zu § 4 KSchG 1969 Rn. 17 ff.; vgl. a. LAG Düsseldorf vom 03.11.2008 - 14 Sa 1034/08, LAGE Nr. 2 zu § 1 BetrVG 2001 mwN).

    Das Bundesarbeitsgericht hat dies zur Neufassung des § 6 Satz 2 KSchG zum 01.01.2004 bislang offen gelassen, allerdings ausgeführt, dass einiges dafür sprechen mag, dass das Berufungsgericht zu einer eigenen Entscheidung befugt ist (BAG vom 08.11.2007 a.a.O., Rn. 21).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09
    Die Vorschrift kommt nach § 17 Satz 2 TzBfG auch bei Befristungskontrollklagen mit der Maßgabe zur Anwendung, dass grundsätzlich innerhalb der dreiwöchigen Frist bereits alle in Betracht kommenden Gründe für die Unwirksamkeit einer Befristung geltend gemacht werden müssen (BAG vom 16.04.2003 - 7 AZR 119/02, NZA 2004, 283, Rn. 22).

    Auch für § 6 Satz 2 i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG hat das Bundesarbeitsgericht diese Frage bislang offen gelassen (BAG vom 16.04.2003 a.a.O., Rn. 26 f.).

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07

    Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09
    Die gesetzliche Schriftform (§ 126 BGB) ist nur gewahrt, wenn der so ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde jedenfalls andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 145/07, AP Nr. 83 zu § 1 KSchG 1969, Rn. 14; BAG vom 25.03.2009 a.a.O., Rn. 30).

    Für die Wahrung der Schriftform ist unerheblich, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (BAG vom 13.12.2007 a.a.O. Rn. 15; BAG vom 25.03.2009 a.a.O., Rn. 31).

  • LAG Düsseldorf, 26.09.2002 - 5 Sa 748/02

    Befristung, Schriftformerfordernis, Verlängerung des befristeten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09
    Im Ergebnis kommt es hierauf ebenso wenig an wie auf die Frage, ob - anders als die mangelnde Schriftform (hierzu LAG Düsseldorf vom 26.09.2002 - 5 Sa 748/02, DB 2003, 668; KR/Bader 9. Aufl. 2009 § 17 TzBfG Rn. 5; ErfK/Müller-Glöge a.a.O. § 17 TzBfG Rn. 11) - eine fehlende Vertretungsmacht überhaupt innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG zu rügen ist (verneinend für § 4 Satz 1 KSchG BAG vom 26.03.2009 - 2 AZR 403/07, AP Nr. 70 zu § 4 KSchG 1969).
  • LAG Düsseldorf, 17.01.2008 - 13 Sa 1988/07

    Kündigung des Hausmeisters einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09
    Mit dem Klageabweisungsantrag hat die Beklagte, die sich in erster Instanz selbst durch ihr Justiziariat vertreten hat, zum Ausdruck gebracht, dass sie die Befristung gegen sich gelten lassen will (vgl. so für die Kündigung BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 699/96, juris Rn. 24; LAG Düsseldorf vom 17.01.2008 - 13 Sa 1988/07, juris Rn. 24).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 403/07

    Klagefrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09
    Im Ergebnis kommt es hierauf ebenso wenig an wie auf die Frage, ob - anders als die mangelnde Schriftform (hierzu LAG Düsseldorf vom 26.09.2002 - 5 Sa 748/02, DB 2003, 668; KR/Bader 9. Aufl. 2009 § 17 TzBfG Rn. 5; ErfK/Müller-Glöge a.a.O. § 17 TzBfG Rn. 11) - eine fehlende Vertretungsmacht überhaupt innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG zu rügen ist (verneinend für § 4 Satz 1 KSchG BAG vom 26.03.2009 - 2 AZR 403/07, AP Nr. 70 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96

    Kündigung: Vertretung; Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09
    Mit dem Klageabweisungsantrag hat die Beklagte, die sich in erster Instanz selbst durch ihr Justiziariat vertreten hat, zum Ausdruck gebracht, dass sie die Befristung gegen sich gelten lassen will (vgl. so für die Kündigung BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 699/96, juris Rn. 24; LAG Düsseldorf vom 17.01.2008 - 13 Sa 1988/07, juris Rn. 24).
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09
    Lediglich ergänzend ist anzuführen, dass die von den Parteien vereinbarte Doppelbefristung rechtlich zulässig ist (vgl. BAG vom 18.06.2008 - 7 AZR 214/07, NZA 2009, 35 Rn. 15 f.; ErfK/ Müller-Glöge 10. Aufl. 2010 § 3 TzBfG Rn. 13 mwN) und das Arbeitsverhältnis mit der darin enthaltenen Zeitbefristung zum 30.12.2008 sein Ende gefunden hat.
  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. März 2010 - 16 Sa 882/09 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Düsseldorf, 02.06.2010 - 4 Ca 9242/09

    Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst

    Für die Wahrung der Schriftform ist unerheblich, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (BAG, Urteil vom 13.12.2007, 6 AZR 145/07; BAG, Urteil vom 25.03.2009, 7 AZR 59/08 ZTR 2009, 441; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2010, 16 Sa 882/09).
  • LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede - Doppelbefristung - Sachgrund der Vertretung

    Von Bedeutung sind insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört und verkehrstypische Verhaltensweisen (vgl. BAG vom 25. März 2009 a.a.O. m.w.H.; LAG Düsseldorf vom 15. März 2010 - 16 Sa 882/09, LAGE § 14 TzBfG Nr. 54).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 2 Sa 557/10

    Unkündbarkeit - Geltendmachung in erster Instanz - richterlicher Hinweis -

    Zu § 6 S. 2 KSchG n. F. ist eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bislang nicht ergangen, die Entscheidung der Kammer steht im Einklang zum Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 26.03.2009 - 25 Sa 148/09 -, andererseits im Widerspruch zu Entscheidungen des LAG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 15.03.2010 - 16 Sa 882/09 - und vom 03.11.2008 - 14 Sa 1034/08 -).
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