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   LAG Berlin, 14.11.2002 - 16 Sa 970/02   

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https://dejure.org/2002,4737
LAG Berlin, 14.11.2002 - 16 Sa 970/02 (https://dejure.org/2002,4737)
LAG Berlin, Entscheidung vom 14.11.2002 - 16 Sa 970/02 (https://dejure.org/2002,4737)
LAG Berlin, Entscheidung vom 14. November 2002 - 16 Sa 970/02 (https://dejure.org/2002,4737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung; Korrektur eines Zwischenzeugnisses; Beweiswert eines ärztlichen Attestes bei nachträglicher Ausstellung ; Schmerzensgeld wegen "Mobbing"; Beweislast für die Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers

  • Judicialis

    BGB § 630 (analog); ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 (analog)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung / Beweiswert eines ärztlichen Attestes / Zwischenzeugnis / Schmerzensgeld wegen "Mobbing"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 63 (Leitsatz)

    §§ 630, 823 Abs. 1, 847 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB
    Abmahnung - Beweiswert eines ärztlichen Attests

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung, Beweiswert eines ärztlichen Attestes, Zwischenzeugnis, Schmerzensgeld wegen \Mobbing\

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §_253 Abs._2 BGB n.F.
    Mobbing und Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1206 (Ls.)
  • NJ 2003, 332 (Ls.)
  • NZA-RR 2003, 523
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 389/83

    Schadenersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LAG Berlin, 14.11.2002 - 16 Sa 970/02
    Die Beklagte hat aber mit Recht darauf hingewiesen, dass dies einen schwerwiegenden, rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers voraussetzen würde, welcher auf andere Weise nicht befriedigend ausgeglichen werden könnte (vgl. etwa BAG vom 18.12.1984, 3 AZR 389/83, NZA 1985, 811 sowie Urteil der erkennenden Kammer vom 15.2.1996, 16 Sa 108/95, n.v.).
  • LAG Köln, 30.08.2007 - 10 Sa 482/07

    Zwischenzeugnis; Elternzeit

    Ein 1, 5 Jahre altes Zwischenzeugnis, das - anders als ein Schlusszeugnis mit festem Beendigungstermin - grundsätzlich den aktuellen Stand des Arbeitsverhältnisses wiedergeben soll, erscheint hierfür wenig geeignet (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 14.11.2002 - 16 Sa 970/02 - juris Tz. 35).
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Nur soweit auch der Inhalt eines Zwischenzeugnisses bestimmt werden soll, geht das LAG Hamburg in Übereinstimmung mit den meisten anderen Landesarbeitsgerichten von einem Gegenstandswert in Höhe eines Bruttomonatsgehalts aus (LAG Hamburg v. 13.1. 1987 - 5 Ta 35/87 - JurBüro 88, 1158; LAG Hamburg v. 30.05.1984, AnwBl 1985, 98; LAG Hamburg v. 11.11.1983 - 1 Ta 11/83 - AnwBl. 84, 155; ebenso: LAG Berlin v. 14.11.2002 - 16 Sa 970/02 - NZA-RR 03, 523; LAG Düsseldorf v. 19.8.1999 - 7 Ta 238/99 - LAGE § 3 ZPO Nr. 10; LAG Köln v. 28.4.1999 - 13 Ta 96/99 - MDR 99, 1336; LAG Köln v. 27.7.1995 - 13 Ta 144/95 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 199; für eine Obergrenze von einem halben Bruttomonatsgehalt allerdings: LAG Hamburg v. 4.7.2003 - 4 Ta 7/03 - n. v.; LAG Rheinland-Pfalz v. 18.1.2002 - 9 Ta 1472/01 - MDR 02, 954).
  • LAG Hamm, 22.10.2009 - 14 Ta 85/09

    Mutwillige Antragstellung zur Entfernung von Abmahnungen im

    Für den Kündigungsschutzprozess folgt dies aus § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG, für den Prozess um die Entfernung einer Abmahnung ist dies allgemein anerkannt (vgl. BAG, 26. Januar 1994, 7 AZR 640/92, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 13. Mai 2008, 3 Sa 25/08, juris; LAG Köln, 4. August 2003, 2 Sa 461/03, juris; LAG Berlin, 14.November 2002, 16Sa970/02, NZA-RR 2003, 523; LAG Bremen, 6. März 1992, 4 Sa 295/91, LAGE BGB § 611 Abmahnung Nr. 31).
  • ArbG Ludwigshafen, 12.12.2005 - 8 Ca 2155/05

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte;

    Die Gegenansicht, die auffallender Weise zumeist nicht begründet wird (etwa Schaub-Link, Arbeitsrechts-Handbuch, 10. Aufl., § 61, Rn 80; LAG Berlin, Urteil vom 14.11.2002, 16 Sa 970/02), vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.
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