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   LAG Hessen, 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02   

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LAG Hessen, 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 (https://dejure.org/2002,12681)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 (https://dejure.org/2002,12681)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. August 2002 - 16 SaGa 1118/02 (https://dejure.org/2002,12681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgreiche Geltendmachung eines Beschäftigungsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung

  • Judicialis

    BGB § 611 Beschäftigungspflicht; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94
    Auszug aus LAG Hessen, 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02
    Dann ist und bleibt es notwendig und erforderlich, dass der Arbeitnehmer, der eine auf Beschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung erreichen will, Tatsachen vorträgt und glaubhaft macht, aus denen sich herleiten lässt, dass er durch die Nichtbeschäftigung Beeinträchtigungen erleiden würde, die über sein bloßes Interesse an (rechtzeitiger) Erfüllung hinausgehen (vgl. Kammerbeschluss vom 26.11.1990 - 16 SaGa 769/90; Kammerurteil vom 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94; LAG Frankfurt am Main, 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87 - NZA 88, 37).

    Vielmehr bedarf es dafür eines besonderen Vertrags des einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung erstrebenden Arbeitnehmers (vgl. Kammerurteil vom 23.01.1995, a.a.O.).

  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus LAG Hessen, 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02
    Deshalb kann die Anschlussberufung auch hilfsweise erhoben werden (vgl. BAG 29.09.1993, AP Nr. 4 zu § 20 BMT-G II; BGHZ 80, 146 (148)).
  • LAG Hessen, 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87

    Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruches auf Beschäftigung im Wege

    Auszug aus LAG Hessen, 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02
    Dann ist und bleibt es notwendig und erforderlich, dass der Arbeitnehmer, der eine auf Beschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung erreichen will, Tatsachen vorträgt und glaubhaft macht, aus denen sich herleiten lässt, dass er durch die Nichtbeschäftigung Beeinträchtigungen erleiden würde, die über sein bloßes Interesse an (rechtzeitiger) Erfüllung hinausgehen (vgl. Kammerbeschluss vom 26.11.1990 - 16 SaGa 769/90; Kammerurteil vom 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94; LAG Frankfurt am Main, 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87 - NZA 88, 37).
  • LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13

    Beschäftigungsanspruch - Freistellungsklausel; Beschäftigungsanspruch -

    Ein Recht zu einer einseitigen Freistellung kann nur bestehen, wenn eine Weiterarbeit schwerwiegende Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen würde (Hess. LAG Urteil vom 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 - veröff. in juris).

    Dabei ist auch für einen Anspruch auf Beschäftigung im zweifelsfrei (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis notwendig, dass der Arbeitnehmer Tatsachen darlegt und glaubhaft macht, dass er über die Rechtswidrigkeit der ihm zugemuteten Maßnahme hinaus Beeinträchtigungen unterliegt, welche es rechtfertigen ihm einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren (Hess LAG Urteil vom 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 - veröff. in juris).

  • LAG Hessen, 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im ungekündigten Arbeitsverhältnis

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (z.B. 3.3.2005 - 9 SaGa 2286/04; 19.8.2002 - 16 SaGa 1118/02) ergibt sich der Verfügungsgrund bereits daraus, dass der Verfügungsanspruch besteht und durch Zeitablauf vereitelt wird, wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung nicht durch einstweilige Verfügung aufgegeben wird.
  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 16 SaGa 341/10

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung - langes Zuwarten - Dringlichkeit

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (z.B. 3.3.2005 - 9 SaGa 2286/04; 19.8.2002 - 16 SaGa 1118/02) ergibt sich der Verfügungsgrund bereits daraus, dass der Verfügungsanspruch besteht und durch Zeitablauf vereitelt wird, wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung nicht durch einstweilige Verfügung aufgegeben wird.
  • LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10

    Einstweilige Verfügung - Rechtmäßigkeit einer Umsetzung

    In diesem Falle hat der Arbeitgeber kein schutzwürdiges Interesse daran, den Arbeitnehmer - auch vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache - nicht beschäftigen zu müssen (so mit unterschiedlichen Nuancierungen Hess. LAG 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 - ZTR 2004, 213 (LS); Hess. LAG 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06 - Juris; Hess. LAG 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94 - BB 1995, 2276 (LS); LAG Köln 14.08.2009 - 9 Ta 264/09 - DÖD 2009, 327; LAG Mecklenburg-Vorpommern 12.05.2009 - 5 Sa Ga 4/08 - Juris; Sächsisches LAG 08.03.1996 - 3 Sa 77/96 - NZA-RR 1997, 4).
  • ArbG Berlin, 01.07.2014 - 16 Ga 8789/14

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung bei der Behörde des

    Abweichungen hiervon werden von der Rechtsprechung nur in bestimmten, vom Arbeitnehmer darzulegenden (LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; LAG Hessen vom 19.08.2002 - 16 SaGA 1118/02) und glaubhaft zu machenden Ausnahmefällen angenommen, in denen der Arbeitnehmer ein gesteigertes Abwehrinteresse hat.
  • ArbG Kassel, 10.03.2022 - 3 Ga 1/22
    Nur dann kann ein Recht zu einer einseitigen Freistellung bestehen (vgl. Hessisches LAG 20. März 2013 - 18 SaGa 175/13 -, juris, Rn. 21; 28. Juni 2010 - 16 SaGa 811/10 -, juris, Rn. 24; 19. August 2002 - 16 SaGa 1118/02 -, juris, Rn. 26) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    Wegen der Regelungen der §§ 935, 940 ZPO und des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache ist es notwendig und erforderlich, dass der insofern darlegungs- und beweisbelastete Arbeitnehmer, der eine auf (Weiter-)Beschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung erreichen will, Tatsachen vorträgt und glaubhaft macht, aus denen sich herleiten lässt, dass er durch die Nichtbeschäftigung wesentliche Nachteile erleiden würde, die über sein bloßes Interesse an (rechtzeitiger) Erfüllung hinausgehen (vgl. Hess. LAG, Urt. v. 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 , juris, Rz. 27; Hess. LAG, Beschl. v. 26.11.1990 - 16 SaGa 769/90, juris; Hess. LAG, Urt. v. 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94, juris; Hess. LAG, Urt. v. 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87, NZA 1988, 37).
  • ArbG Frankfurt/Main, 13.04.2005 - 9 Ga 57/05
    Anders als in den Fällen, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer überhaupt nicht beschäftigt, muss sich in Konstellationen wie der vorliegenden die im Eilverfahren erforderliche Dringlichkeit gerade am ideellen Interesse an der eingeklagten Beschäftigung ausrichten (Hess. LAG, U. v. 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94 unter Bezugnahme auf Walker; Hess. LAG, U. v. 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02).
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